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	<title>Kommentare zu: Gifhorn Jugendamt</title>
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	<description>News, Berichte &#38; Adressen der Jugendämter im Deutschsprachigen Raum</description>
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		<title>Von: judith</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-34741</link>
		<dc:creator>judith</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2013 08:06:19 +0000</pubDate>
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		<description>Hat jemand Erfahrungen mit L!fe Concepts Kirchröder Turm als Umgangspfleger?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hat jemand Erfahrungen mit L!fe Concepts Kirchröder Turm als Umgangspfleger?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: senkrecht</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-21776</link>
		<dc:creator>senkrecht</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2013 06:51:47 +0000</pubDate>
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		<description>Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge  und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Haunersche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine  wie von den Eltern immer beteuert  beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Haunerschen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von  20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils  5.000,00 und dem Mädchen  10.000,00 zugesprochen wurden.

(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug</p>
<p>(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)</p>
<p>Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge  und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Haunersche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine  wie von den Eltern immer beteuert  beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.</p>
<p>Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Haunerschen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von  20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils  5.000,00 und dem Mädchen  10.000,00 zugesprochen wurden.</p>
<p>(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Senkrecht</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-15958</link>
		<dc:creator>Senkrecht</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 21:36:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-15958</guid>
		<description>Der VEH e.V. möchte allen ehemaligen Heimkindern eine Plattform bieten, um mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten.
Unternehmensübersicht

https://www.facebook.com/VEHeV

Wir freuen uns, euch mitzuteilen, dass wir unsere Homepage
etwas neu gestaltet haben. Hoffentlich teilt ihr mit uns die Meinung, dass die Homepage jetzt übersichtlicher geworden ist.

http://www.veh-ev.eu/

Wenn sie euch gefällt, sagt es allen. Sollte es Probleme geben, bitte zuerst versuchen, die Homepage neu zu laden. (Rechte Maustaste auf einer Seite drücken, dann im Kontextmenü &quot;Neu laden&quot; oder &quot;Aktualisieren&quot; auswählen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der VEH e.V. möchte allen ehemaligen Heimkindern eine Plattform bieten, um mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten.<br />
Unternehmensübersicht</p>
<p><a href="https://www.facebook.com/VEHeV">https://www.facebook.com/VEHeV</a></p>
<p>Wir freuen uns, euch mitzuteilen, dass wir unsere Homepage<br />
etwas neu gestaltet haben. Hoffentlich teilt ihr mit uns die Meinung, dass die Homepage jetzt übersichtlicher geworden ist.</p>
<p><a href="http://www.veh-ev.eu/">http://www.veh-ev.eu/</a></p>
<p>Wenn sie euch gefällt, sagt es allen. Sollte es Probleme geben, bitte zuerst versuchen, die Homepage neu zu laden. (Rechte Maustaste auf einer Seite drücken, dann im Kontextmenü &#8220;Neu laden&#8221; oder &#8220;Aktualisieren&#8221; auswählen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Senkrecht</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-15956</link>
		<dc:creator>Senkrecht</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Oct 2012 21:32:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-15956</guid>
		<description>Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen – und dies auch hatte – von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch’schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutarchten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.

http://www.readers-edition.de/2012/05/11/amtshaftungsklage-gegen-das-landesjugendamt/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen – und dies auch hatte – von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.</p>
<p>Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch’schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.</p>
<p>Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutarchten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.</p>
<p><a href="http://www.readers-edition.de/2012/05/11/amtshaftungsklage-gegen-das-landesjugendamt/">http://www.readers-edition.de/2012/05/11/amtshaftungsklage-gegen-das-landesjugendamt/</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Chen-Xin Danny Chiang</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-15442</link>
		<dc:creator>Chen-Xin Danny Chiang</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Sep 2012 09:12:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-15442</guid>
		<description>So wie ich das sehe, hat das ein User hier eingetragen und
nicht die Redaktion von jugendaemter.com.

Hier gibt es keine Zensur, außer wenn der Schreibkram schlimme Straftaten enthält.

Es gab auch bei mir Verbrechen gegen die Menschlichkeit, jedenfalls
aus meiner Sicht.
Wenn du willst unterhalten wir mal darüber.

Es gibt kleine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es
gibt große Verbrechen. 
Zu den großes Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es aus meiner Sicht, wenn jährlich 60 T Menschen in den Kliniken sterben müssen, darunter zahlreiche Kinder ( ! ) , wegen mangelnder Hygiene in den Krankenhäusern, die nur deswegen da ist, weil man Geld sparen will.
Die so etwas organisieren und diejenigen, die hierzu den Mund
halten, haben eines gemeinsam:
Das deutsche Volk handelt gegen die Menschlichkeit, weil es nichts macht gegen die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die 
Bürger im Krankenhaus verrecken zu lassen.

Gerade wegen des organisierten, fabrikmäßigen Töten von Kindern 
in den KZ&#039;s vor 1949 sollte man aufhorchen, wenn in den Krankenhäusern jetzt massenhaft 
Menschen sterben, nur weil es dor zu wenig Hygiene gibt.

Wenn Eltern durch mangelnde Hygiene zu Hause Kinder krank 
machen, werden ihnen die Kinder entzogen. Was aber wenn ein 
ganzes Krankenhaus an den Tötungen auf diese Art beteiligt ist?


Ich klage an über den § 7, sie töten vor allem Kinder und
alte Menschen. Warum schreitet niemand ein?

Verständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen 
derartigen Skandal hier veröffentlichen lässt von mir.

Herzlichen Dank dafür.



Chen-Xin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So wie ich das sehe, hat das ein User hier eingetragen und<br />
nicht die Redaktion von jugendaemter.com.</p>
<p>Hier gibt es keine Zensur, außer wenn der Schreibkram schlimme Straftaten enthält.</p>
<p>Es gab auch bei mir Verbrechen gegen die Menschlichkeit, jedenfalls<br />
aus meiner Sicht.<br />
Wenn du willst unterhalten wir mal darüber.</p>
<p>Es gibt kleine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es<br />
gibt große Verbrechen.<br />
Zu den großes Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es aus meiner Sicht, wenn jährlich 60 T Menschen in den Kliniken sterben müssen, darunter zahlreiche Kinder ( ! ) , wegen mangelnder Hygiene in den Krankenhäusern, die nur deswegen da ist, weil man Geld sparen will.<br />
Die so etwas organisieren und diejenigen, die hierzu den Mund<br />
halten, haben eines gemeinsam:<br />
Das deutsche Volk handelt gegen die Menschlichkeit, weil es nichts macht gegen die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die<br />
Bürger im Krankenhaus verrecken zu lassen.</p>
<p>Gerade wegen des organisierten, fabrikmäßigen Töten von Kindern<br />
in den KZ&#8217;s vor 1949 sollte man aufhorchen, wenn in den Krankenhäusern jetzt massenhaft<br />
Menschen sterben, nur weil es dor zu wenig Hygiene gibt.</p>
<p>Wenn Eltern durch mangelnde Hygiene zu Hause Kinder krank<br />
machen, werden ihnen die Kinder entzogen. Was aber wenn ein<br />
ganzes Krankenhaus an den Tötungen auf diese Art beteiligt ist?</p>
<p>Ich klage an über den § 7, sie töten vor allem Kinder und<br />
alte Menschen. Warum schreitet niemand ein?</p>
<p>Verständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen<br />
derartigen Skandal hier veröffentlichen lässt von mir.</p>
<p>Herzlichen Dank dafür.</p>
<p>Chen-Xin</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Richard Cori</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-15439</link>
		<dc:creator>Richard Cori</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Sep 2012 06:19:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-15439</guid>
		<description>Geht&#039;s noch?
Schon mal in einen Kommentar zu § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) geschaut um überhaupt zu wissen, um was es geht?

Unverständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen derartigen Unsinn veröffentlicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Geht&#8217;s noch?<br />
Schon mal in einen Kommentar zu § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) geschaut um überhaupt zu wissen, um was es geht?</p>
<p>Unverständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen derartigen Unsinn veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Rechtsbeugung</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-15426</link>
		<dc:creator>Rechtsbeugung</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 17:59:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-15426</guid>
		<description>Um deutschen Familienrichtern, ihr schmutziges Handwerk zu legen, wenigestens die Chance sie noch nach Jahrzehnten für ihre Untaten zur Rechenschaft zu ziehen bietet das Völkerstrafrecht an.

Denn anders als im normalen Strafrecht in welchen Taten wie
Rechtsbeugung etc. nach fünf Jahren verjähren, noch bevor das Kind groß
ist, verjähren Taten nach § 5 VStGB nie.

Für die mafiaähnlichen Strukturen deutscher Familiengerichtsbarkeit, wie ich sie persönlich kennengelernt habe, wie sie aus Berichten zahlreicher Betroffener im Ganzen Land zu existieren scheinen, ist § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) einschlägig. Genauer § 7 (1) Ziff. 8 und 10.

§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen
eine Zivilbevölkerung
...
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,
insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
...
10 eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, ..., aus Gründen des Geschlechts oder aus
anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig
anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese
wesentlich einschränkt,

wird ...in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht
unter drei Jahren bestraft.

Die in Ziff. 8 benannte entsprechende Straftat des § 226 StGB (schwere
Körperverletzung) betrifft nach dessen Wortlaut:

§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
...
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen
absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht
unter drei Jahren.

Die durch systematischen Kindesentzug und verbundender seelischer Qual
ausgelösten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Entwicklung von Neurosen, Psychosen und
Persönlichkeitsstörungen fallen als geistige Krankheit oder Behinderung
unter Ziff. 3 und damit insbesondere unter § 7 (1) Ziff. 8 VStGB.

Führt die seelische Grausamkeit zum Suizid, wie es ja ständig geschieht, hat man es sogar mit einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB zu tun.

Die identifizierbare Gruppe, welchen aus Gründen des Geschlechts
grundlegende Menschenrechte entzogen werden oder deren Rechte wesentlich eingeschränkt werden sind schlicht alle Trennungsväter, welche sich der Farce deutscher Familiengerichte aussetzen müssen.

Dies ist ein systematischer Angriff gegen einen erheblichen Teil der
männlichen Zivilbevölkerung.

Wenn die Damen und Herren Richter also meinen, sie sind aus dem
Schneider, wenn das Kind 18 ist, weil schon alle ihre Schweinereien
verjährt sind, und der Vater vorher alles zähneknirschend hinnimmt, um
das Kind nicht völlig zu verlieren, so täuschen sich erstere und
letzterer hat noch eine, wenn auch kleine Chance auf Genugtuung.
Insbesondere können auch die betroffenen Kinder später als Erwachsene
die Verantwortlichen Peiniger anklagen. Hintergrund ist immer der, dass
das Ganze ja massenhaft geschieht.

Vergesst nie, was sie Euch angetan haben:

&quot;Vater vergib Ihnen niemals, denn sie wissen ganz genau, was sie tun.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um deutschen Familienrichtern, ihr schmutziges Handwerk zu legen, wenigestens die Chance sie noch nach Jahrzehnten für ihre Untaten zur Rechenschaft zu ziehen bietet das Völkerstrafrecht an.</p>
<p>Denn anders als im normalen Strafrecht in welchen Taten wie<br />
Rechtsbeugung etc. nach fünf Jahren verjähren, noch bevor das Kind groß<br />
ist, verjähren Taten nach § 5 VStGB nie.</p>
<p>Für die mafiaähnlichen Strukturen deutscher Familiengerichtsbarkeit, wie ich sie persönlich kennengelernt habe, wie sie aus Berichten zahlreicher Betroffener im Ganzen Land zu existieren scheinen, ist § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) einschlägig. Genauer § 7 (1) Ziff. 8 und 10.</p>
<p>§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit<br />
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen<br />
eine Zivilbevölkerung<br />
&#8230;<br />
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,<br />
insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,<br />
&#8230;<br />
10 eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, &#8230;, aus Gründen des Geschlechts oder aus<br />
anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig<br />
anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese<br />
wesentlich einschränkt,</p>
<p>wird &#8230;in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht<br />
unter drei Jahren bestraft.</p>
<p>Die in Ziff. 8 benannte entsprechende Straftat des § 226 StGB (schwere<br />
Körperverletzung) betrifft nach dessen Wortlaut:</p>
<p>§ 226 Schwere Körperverletzung<br />
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person<br />
&#8230;<br />
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,<br />
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.<br />
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen<br />
absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht<br />
unter drei Jahren.</p>
<p>Die durch systematischen Kindesentzug und verbundender seelischer Qual<br />
ausgelösten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Entwicklung von Neurosen, Psychosen und<br />
Persönlichkeitsstörungen fallen als geistige Krankheit oder Behinderung<br />
unter Ziff. 3 und damit insbesondere unter § 7 (1) Ziff. 8 VStGB.</p>
<p>Führt die seelische Grausamkeit zum Suizid, wie es ja ständig geschieht, hat man es sogar mit einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB zu tun.</p>
<p>Die identifizierbare Gruppe, welchen aus Gründen des Geschlechts<br />
grundlegende Menschenrechte entzogen werden oder deren Rechte wesentlich eingeschränkt werden sind schlicht alle Trennungsväter, welche sich der Farce deutscher Familiengerichte aussetzen müssen.</p>
<p>Dies ist ein systematischer Angriff gegen einen erheblichen Teil der<br />
männlichen Zivilbevölkerung.</p>
<p>Wenn die Damen und Herren Richter also meinen, sie sind aus dem<br />
Schneider, wenn das Kind 18 ist, weil schon alle ihre Schweinereien<br />
verjährt sind, und der Vater vorher alles zähneknirschend hinnimmt, um<br />
das Kind nicht völlig zu verlieren, so täuschen sich erstere und<br />
letzterer hat noch eine, wenn auch kleine Chance auf Genugtuung.<br />
Insbesondere können auch die betroffenen Kinder später als Erwachsene<br />
die Verantwortlichen Peiniger anklagen. Hintergrund ist immer der, dass<br />
das Ganze ja massenhaft geschieht.</p>
<p>Vergesst nie, was sie Euch angetan haben:</p>
<p>&#8220;Vater vergib Ihnen niemals, denn sie wissen ganz genau, was sie tun.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Schräg</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-7964</link>
		<dc:creator>Schräg</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2012 21:00:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-7964</guid>
		<description>Wenn die Kinder vom Jugendamt weggenommen wurden, dann sollte man nachträgliche dies durch Gerichte, OLG, etc. Prüfen lassen. Denn Schaden an den Kindern wird man nie rückgängig machen aber man kann z.B. . Schadenersatz- oder Amtshaftungsklagen durchsetzen, sollte ein Gericht der Ansicht sein, dass ein Jugendamt zu Unrecht die Kinder weggenommen wurden sein. Somit grundsätzlich auch besonders in Gifhorn prüfen lassen. In den Gesetzen ist z.B. Die Rangordnung der Sorge beschrieben, wie z.B.. .... Wieso haben die Großeltern nicht die Kinder erhalten. Wurde dies geprüft? Klagen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die Kinder vom Jugendamt weggenommen wurden, dann sollte man nachträgliche dies durch Gerichte, OLG, etc. Prüfen lassen. Denn Schaden an den Kindern wird man nie rückgängig machen aber man kann z.B. . Schadenersatz- oder Amtshaftungsklagen durchsetzen, sollte ein Gericht der Ansicht sein, dass ein Jugendamt zu Unrecht die Kinder weggenommen wurden sein. Somit grundsätzlich auch besonders in Gifhorn prüfen lassen. In den Gesetzen ist z.B. Die Rangordnung der Sorge beschrieben, wie z.B.. &#8230;. Wieso haben die Großeltern nicht die Kinder erhalten. Wurde dies geprüft? Klagen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Inga</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-7847</link>
		<dc:creator>Inga</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Aug 2012 18:21:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-7847</guid>
		<description>Huhu, 

ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Ju-Amt Gifhorn gemacht. Danke HerrW. sie sind immer so bemüht und fleißig!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Huhu, </p>
<p>ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Ju-Amt Gifhorn gemacht. Danke HerrW. sie sind immer so bemüht und fleißig!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Petra</title>
		<link>http://www.jugendaemter.com/index.php/jugendamt-gifhorn/#comment-7429</link>
		<dc:creator>Petra</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Aug 2012 07:24:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jugendaemter.com/?p=276#comment-7429</guid>
		<description>Hallo Senkrecht

ich bin auch auf dem Weg der Entschädigung, bezüglich Fall David Reichstein, wird noch ein langer Weg werden, aber der Anfang ist gemacht.

Gruß

Petra</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Senkrecht</p>
<p>ich bin auch auf dem Weg der Entschädigung, bezüglich Fall David Reichstein, wird noch ein langer Weg werden, aber der Anfang ist gemacht.</p>
<p>Gruß</p>
<p>Petra</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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