Dresden Jugendamt
Jugendamt Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Telefon: 03 51/4 88-0
Fax: 03 51/4 88-46 03
E-Mail: jugendamt@dresden.de
Leitung
Claus Lippmann
Telefon: 03 51/4 88-47 40
Fax: 03 51/4 88-46 03
Adoption, Vormundschaften, Beistandschaften, UVG
Jutta Opitz
Telefon: 03 51/4 88-47 60
Fax: 03 51/4 88-47 63
Soziale Jugenddienste, Allgemeiner Sozialer Dienst (PKD, WJH)
Dr. Kerstin Ferse
Telefon: 03 51/4 88-47 80
Fax: 03 51/4 88-45 73
Kinder- und Jugendförderung
Marina Greif
Telefon: 03 51/4 88-46 40
Fax: 03 51/4 88-46 56
Grundsatz und Verwaltung
Telefon: 03 51/4 88-46 10
Fax: 03 51/4 88-46 33
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April 17th, 2009 um 11:27
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DRESDEN – 17.09.2009 – Jugendamt im Visier des Staatsanwalts – Die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen. Auch neue Vorwürfe werden jetzt geprüft.
Neben dem Landratsamt hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen die ehemalige Sachgebietsleiterin im Jugendamt Meißen Frederike Hohlfeld aufgenommen. Dies sagte gestern der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft Jürgen Schär auf Nachfrage der SZ. Gegen Hohlfeld war bereits im Vorjahr ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden. Der beschuldigten Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes lag zur Last, auf die Gewalt in einer Familie nicht reagiert und gegenüber dem Kindesvater die Äußerung getätigt zu haben, dass, wenn die Eltern zuschlagen, sie an Stellen schlagen sollen, wo man es nicht sehen kann.
Kein hinreichender Verdacht
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehe kein hinreichender Verdacht strafbaren Handelns, hieß es damals. „Nach den Zeugenaussagen in einem Gerichtsverfahren und neuen Vorwürfen haben wir die Ermittlungen wieder aufgenommen“, so Jürgen Schär.
Auch der Vorwurf, einen sexuellen Missbrauch eines Mädchens vertuscht zu haben, werde durch die Zweigstelle Meißen der Staatsanwaltschaft geprüft, so Schär.
Die Sachgebietsleiterin, die derzeit krank ist, war seit Auftauchen der öffentlichen Vorwürfe von ihrer Funktion entbunden worden. Dies sei zum Schutz ihrer Person geschehen, so das Landratsamt. Geprüft werden dienstrechtliche Verstöße. Derzeit sieht das Amt kein strafbares Handeln der Mitarbeiterin.
Quelle: sz-online.de – 17.09.2009 – Von Jürgen Müller
Link zum Pressebericht: www .sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2129320
April 28th, 2009 um 09:28
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DRESEDEN – 28.04.2009 – Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz
Nach Erhebungen des Jugendamtes der Stadt Dresden ist im Jahr 2008 die Zahl der gemeldeten Fälle mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Vorjahr um knapp acht Prozent gestiegen.
Die Mitarbeiter in den Stadtteilsozialdiensten des Jugendamtes Dresden gehen pro Quartal durchschnittlich 236 Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nach. Nach eingehender Prüfung wurden insgesamt 97 Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2007 waren es noch 201, bei denen zum Beispiel zu Angeboten wie Familienhilfe oder Heimerziehung gegriffen wurde. In 50 Fällen wurden durch das Amt sorgerechtliche Verfahren beim Familiengericht angestrebt; im Jahr 2007 waren es noch 88.
Meist war eine Beratung des Jugendamtes beziehungsweise die Vermittlung an eines der vielfältigen Dresdner Beratungs- und Unterstützungsangebote hilfreich und ausreichend. In der Tendenz zeigt sich, dass die Zahl der Verdachtsmeldungen für Kinder unter 6 Jahren zunimmt; die Hinweise für die Altersgruppen ab 7 Jahren dagegen rückläufig sind. Die häufigsten Meldungen der beiden letzten Jahre bezogen sich auf Ein- bis Dreijährige. Bei Säuglingen bis zum vollendeten ersten Lebensjahr verzeichnete das Jugendamt einen Anstieg der Meldungen um 36 Prozent, bei den Vier- bis Sechsjährigen einen Anstieg um 26 Prozent.
Der höchste Anteil der Meldungen erfolgte im Jahr 2008 anonym, gefolgt von Familienangehörigen und Nachbarn. Deutlich angestiegen ist auch die Zahl der Hinweise seitens der Polizei. Letztere drei Gruppen machen 45 Prozent aller Meldungen aus. Darüber hinaus erhielt das Jugendamt Informationen aus Kliniken, Kindertageseinrichtungen, Schulen, von Ärzten, der Staatsanwaltschaft sowie der ARGE (Arbeitsgemeinschaft Dresden).
Das Meldeverhalten wird vom Jugendamt ständig analysiert, um Schlussfolgerungen für die Netzwerkarbeit zum Kinderschutz abzuleiten. Verbindliche Kooperationen zwischen den Hilfesystemen tragen dazu bei, riskante Entwicklungen und Bedarf an Unterstützung von Familien frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Die Informationswege in das Jugendamt sind klar geregelt. Erster Ansprechpartner ist der Soziale Jugenddienst des Jugendamtes. Er ist für das Entgegennehmen und die Abprüfung von Meldungen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung zuständig. Sollte ein persönlicher oder telefonischer Kontakt dort nicht zustande kommen, gibt es die Möglichkeit über den Dresdner Kinderschutznotruf. Dort kann jeder unter der Telefonnummer (03 51) 2 75 40 04 oder per E-Mail an kinderschutz@dresden.de dem Jugendamt an allen Tagen im Jahr, 24-Stunden rund um die Uhr, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung mitteilen.
Meldestellen
Jugendamt, Sozialer Jugenddienst – regionale Zuordnung:
Altstadt und Plauen, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, Telefon 488 68 61 und 4 88 68 81
Neustadt und Klotzsche (mit Langebrück, Weixdorf, Marsdorf und Schönborn), Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, Telefon 4 88 66 41
Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, Telefon 4 88 55 11
Blasewitz und Loschwitz (mit Schönfelder Hochland), Grundstraße 3, 01326 Dresden, Telefon 4 88 85 61
Leuben und Prohlis, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, Telefon 4 88 83 41
Cotta (mit Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz, Gompitz und Altfranken), Lübecker Straße 121, 01157 Dresden, Telefon 4 88 57 42
Sprechzeiten:
Dienstag 8–12 Uhr und 14–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr
Darüber hinaus ist der städtische Kinder- und Jugendnotdienst, Rudolf-Bergander-Ring 43 in Dresden-Reick rund um die Uhr Ansprechpartner für alle Kinderschutzprobleme.
Quelle: Stadt Dresden – 27.04.2009
Link zum Pressebericht: www .kanal8.de/default.aspx?ID=1781&showNews=430503
Mai 6th, 2010 um 15:34
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DRESDEN – 06.05.2010 – Jugendamt lässt sich von Sextäter täuschen
Mit seiner Untätigkeit könnte das Jugendamt das Leiden eines Kindes einer Problemfamilie verlängert haben. Der Amtsleiter bestreitet das entschieden.
Seit Anfang April müssen sich Ralf T. (44) und Berit E. (41) wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht Dresden verantworten. Der Stiefvater und die Mutter sollen 2005 und 2006 ihren Maik (Name geändert) massiv gequält haben (die SZ berichtete). Doch in dem Prozess wurden auch Versäumnisse des Dresdner Jugendamtes offenkundig. Wie war es möglich, dass ein amtsbekannter Kinderschänder erneut in einem problematischen familiären Umfeld ein Kind drangsalieren konnte?
Erster Missbrauch 1996
Das Jugendamt könnte eine Aktie daran haben, dass Maiks Martyrium in der Familie unter dem Regiment eines vorbestraften Kinderschänders um Monate verlängert wurde. Schlimmer noch: Es war nicht das erste Mal, dass die städtischen Wächter über das Kindeswohl in dieser Problemfamilie gestolpert sind. Denn Stiefvater Ralf T. hatte bereits 1996 ein 12-jähriges Mädchen missbraucht und geschwängert: Maiks Tante. Schon damals gab es Kritik am Jugendamt – wegen Untätigkeit und umstrittener Ansichten.
Eigentlich muss klar gewesen sein, was zu tun war. Im November 2005 hatte Maiks Lehrerin das Jugendamt informiert, dass der Neunjährige in seinem Elternhaus höchst fragwürdigen Erziehungsmethoden ausgesetzt ist. Maik hatte ihr offenbart, dass er geschlagen und gequält werde und nie genug zu essen bekomme. „Wir fürchteten um sein Wohl“, sagte die Lehrerin als Zeugin aus. Eine solche Aussage findet sich jedoch nicht in den Akten des Jugendamtes.
Mit falschem Namen im Amt
Trotzdem gab es im Dezember 2005 ein Gespräch mit den Eltern von Maik. Allerdings, so Jugendamtsleiter Claus Lippmann gegenüber der SZ, hätten seine Mitarbeiter nicht den leisesten Verdacht gehabt, dass es um die Gefährdung des Kindeswohls geht. „Lehrer hatten uns gebeten, mit den Eltern zu sprechen. Sie sollten sich kooperativer gegenüber der Schule verhalten“, so Lippmann. „Wäre es um eine Gefährdung des Kindeswohls gegangen, hätten wir sofort eine Aktennotiz angelegt.“ Doch die erste Notiz stamme vom 24.Mai 2006 – dem Tag, als Maik von seiner Lehrerin höchstpersönlich zum städtischen Kinder- und Jugendnotdienst gebracht wurde.
Elternhaus und familiäres Umfeld mit Ralf T. an der Spitze hätten dem Amt bekannt sein können. Doch Stiefvater Ralf T. stellte sich dort mit dem Nachnamen von Maiks Mutter vor, sagte Lippmann. Die Personalien wurden nicht geprüft. Schlimm genug. Auch ließen sich die Mitarbeiter des Amts im Gespräch mit Herrn und Frau „E.“ – nach Aktenlage – mit leeren Phrasen abspeisen. Ralf T. nannte sich einen „voll akzeptierten Familienvater“, glaube „an eine hochstrukturierte Erziehung“. Niemand fragte Maik, wie es ihm zu Hause erging, niemand suchte die Familie in ihrer Löbtauer Wohnung auf – es ging ja nicht um eine Kindeswohlgefährdung. Dafür genügten den Sozialpädagogen platte Erklärungen wie: Man könne sich die Sorgen der Schule nicht erklären. Oder: Nein, ein Hausbesuch sei wegen der Hunde nicht möglich…
Als Maik sich erneut an seine Lehrerin wandte, von weiteren Eskalationen zu Hause berichtete, brachte ihn die Frau selbst in den städtischen Notdienst. „Helfen sie mir. So kann ein Kind nicht leben“, hatte er zu ihr gesagt. Maik war ab da nie mehr zu Hause und lebt seit Ende 2006 in einer Pflegefamilie.
Mit Erziehung überfordert?
Erst jetzt, vier Jahre später, stehen die Angeklagten vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen, doch sie könnten selbst im Falle eines Schuldspruchs mit Bewährungsstrafen davonkommen. Die Verteidiger argumentieren, ihre Mandanten seien mit der Erziehung des tatsächlich anstrengenden und verhaltensauffälligen Kindes überfordert gewesen. Das Gericht muss ihnen nachweisen, dass Schikanen und Prügelstrafen Maik schwer schädigten. Am Montag sollen die Plädoyers gehalten werden.
Missbrauchsopfer im Prozess
Jeden einzelnen Verhandlungstag sitzt Maiks Tante im Gerichtssaal. Sie hört zu, will den Kinderschänder Ralf T. verurteilt sehen. Er hatte sie bereits 1996 missbraucht und ihr ein Kind gemacht, als er noch mit ihrer Mutter zusammen war. Ihr Kind ist nun so alt wie Maik. Der Täter wurde wegen Missbrauchs in drei Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Als die Richterin dieses Urteil verliest, bricht die junge Frau zusammen. Ihr Bruder bringt sie aus dem Saal. „Nur drei Fälle?“, fragt sie später. „Er hat mich zwei Jahre fast täglich missbraucht.“
Später sei sie von ihrer eigenen Mutter unter Druck gesetzt worden, dem Kinderschänder weiter schöne Augen zu machen, ihn monatlich im Gefängnis zu besuchen. Gegen den Verbleib des Mädchens in einer solchen „Familie“ unternahm das Jugendamt nach Aktenlage nichts. Auch eine psychiatrische Begutachtung blieb zunächst aus. Erst nach zwei Jahren wurde die inzwischen 14-Jährige begutachtet. Das Gutachten liest sich wie eine schallende Ohrfeige: „Die Stellungnahme des Jugendamtes vom 4. Dezember 1997 gegenüber dem Vormundschaftsgericht, nach der das Verbleiben der Probandin aufgrund anderer moralischer Werte in der Familie zu dulden ist, ist eher als Resignation vor den bestehenden Umständen zu werten.”
Quelle: sz-online.de – 5. Mai 2010 – Von Alexander Schneider
Link zum Pressebricht: www .sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2454513