Bottrop Jugendamt



Jugendamt Bottrop

  Prosperstr. 71/1
  46236 Bottrop
  Telefon: 0 20 41/7 03-0
  ax: 0 20 41/7 03-7 97

Leitung
Martin Notthoff
Telefon: 0 20 41/7 03-6 16
Fax: 0 20 41/7 03-7 97
E-Mail: martin.notthoff@bottrop.de

Jugendhilfeplanung
Dirk Scherer
Telefon: 0 20 41/7 03-6 30
Fax: 0 20 41/7 03-7 97
E-Mail: dirk.scherer@bottrop.de

Allgemeine Verwaltung, Wirtschaftliche Jugendhilfe
Heinz Opiol
Telefon: 0 20 41/7 03-6 47
Fax: 0 20 41/7 03-7 53
E-Mail: heinz.opiol@bottrop.de
Susanne Neumann
Telefon: 0 20 41/7 03-7 84
Fax: 0 20 41/7 03-7 53
E-Mail: susanne.neumann@bottrop.de

Tageseinrichtungen für Kinder
Ulrike Stark-Angenendt
Telefon: 0 20 41/7 03-6 47
Fax: 0 20 41/7 03-7 81
E-Mail: ulrike.stark.angenendt@bottrop.de
Heinz Opiol
Telefon: 0 20 41/7 03-6 37
Fax: 0 20 41/7 03-7 81
E-Mail: heinz.opiol@bottrop.de

Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften
Ralf Geiger
Telefon: 0 20 41/7 03-6 74
Fax: 0 20 41/7 03-7 97
E-Mail: ralf.geiger@bottrop.de
Heinz Opiol
Telefon: 0 20 41/7 03-6 11
Fax: 0 20 41/7 03-7 97
E-Mail: heinz.opiol@bottrop.de

Kinder- und Jugendförderung, Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen
Elisabeth Kößmeier
Telefon: 0 20 41/7 03-6 43
Fax: 0 20 41/7 03-7 97
E-Mail: elisabeth.koessmeier@bottrop.de

Erzieherische Jugendhilfe
Ursel Schlüter,
Telefon: 0 20 41/7 03-6 29
Fax: 0 20 41/7 03-8 27
E-Mail: ursel.schlueter@bottrop.de
Reiner Heynowski
Telefon: 0 20 41/7 03-6 24
Fax: 0 20 41/7 03-8 27
E-Mail: rainer.heynowski@bottrop.de

Verwaltungsgebäude Böckenhoffstraße
Böckenhoffstr. 44 – 46
46244 Bottrop
, Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen
Dagmar Pröse
Telefon: 0 20 41/7 03-6 63
Fax: 0 20 41/7 03-9 49
E-Mail: dagmar.proese@bottrop.de
Nicole Linke
Telefon: 0 20 41/7 03-6 12
Fax: 0 20 41/7 03-9 49
E-Mail: nicole.linke@bottrop.de
Ursula Sommer
Telefon: 0 20 41/7 03-3 16
Fax: 0 20 41/7 03-1 58
E-Mail: ursula.sommer@bottrop.de

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3 Kommentare zu “Bottrop Jugendamt”

  1. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BOTTROP – 07.09.2009 – Sorgerecht öfter entzogen – In 47 Fällen hat das Gericht in Bottrop im vorigen Jahr den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

    Das teilte das Statistische Landesamt jetzt mit. Im Vergleich zum Jahr davor macht dies eine Steigerung um 51,6 Prozent aus. Im Jahr 2007 hatte das Gericht in 31 Fällen den Entzug des Sorgerechtes angewiesen.

    In den weitaus meisten Fällen wird das Sorgerecht dann auf das Jugendamt übertragen. Im vorigen Jahr war das in Bottrop in 42 Fällen so gewesen, das entspricht einer Zunahme von 68 Prozent gegenüber dem Jahr davor. In fünf Fällen wurde das Sorgerecht auf einzelne Personen oder Vereine übertragen, einmal weniger als noch im Jahr 2007.

    Auch die Zahl der Sorgeerklärungen hat deutlich zugenommen. Als Sorgeerklärung bezeichnet man die Absichtserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Im vorigen Jahr gaben Eltern insgesamt 68 Sorgeerklärungen ab. Das ist eine Steigerung um 46,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2007, in dem 43 Sorgeerklärungen vorgelegen hatten.

    Quelle: derwesten.de – 06.08.2009 – nj
    Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/nachrichten/staedte/bottrop/2009/8/6/news-128294275/detail.html

  2. HKVD schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir mussten feststellen, dass der Jugendamtsleiter, Herr Martin Notthoff auch als (ehrenamtlicher) Vorstand in der Privaten Fürsorge tätig ist, also dort die Interessen der Heimbetreiber vertritt!

    (http://www.deutscher-verein.de/03-events/berufsbegleitende_veranstaltungen/2008/pdf/a6_135_08.pdf

    Besteht da nicht ein Interessenkonflikt?

    Mit freundlichem Gruß

    Schau dir mal die Bottropper Drahtzieher im Jugendamt an. Interessant ist, dass man dort eine 68jährige Heimleiterin hatte !!! Hab ich unter notthoff gefunden!

    http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/Misshandlungsvorwurf-Kinderheim-in-Bottrop-geschlossen;art1544,428962

    ——– Original-Nachricht ——–
    > Datum: Wed, 9 Dec 2009 21:55:21 +0100
    > Von: “Johann Beckers”
    > An: “Christa Schudeja” , “Michael Strerath”
    > , andrea_jacob@gmx.de, “Peterwilmers”
    > Betreff: Heimunterbringung von Kindern warf im Ausschuss für Jugendhilfe Fragen auf

    > Bitte einen Kommentar abgeben!
    >

  3. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BOTTROP – 11.05.2012 – Inobhutnahme – Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten

    Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten – es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.

    Das Kind hatte blaue Flecken. Eine Mitarbeiterin des Kinderhauses FleX und seine Mutter brachten es in die Klinik. Das wenige Monate alte Kind kam als Frühchen auf die Welt. Es hatte an einer Schädigung des Gehirns gelitten. Es sollte regelmäßig untersucht werden.

    Die Ärzte wollten das Kind länger da behalten, da es die blauen Flecken auf der Stirn, der Wange und dem Brustkorb aufwies. Seine Mutter wollte das nicht. Ein Oberarzt überzeugte sie aber mit dem Hinweis, dass er sonst Polizei und Jugendamt unterrichten werde. Also unterschrieb die Frau die Aufnahmepapiere.
    Massiv ins elterliche Sorgerecht eingegriffen

    Am selben Tag nahm das Jugendamt das Kind „aufgrund akuter Gefährdung des Kindeswohls“ in Obhut. Das bedeutete, dass die Mutter es nicht zurückbekommen würde. „Hier hat sich das Jugendamt nicht an die Regeln gehalten“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Sturm. Eine Inobhutnahme sei „die letzte Maßnahme, die man ergreifen darf“, betonte er, und das muss vorher ein Richter entscheiden.

    Ein Familienrichter konnte aber erst fünf Tage später feststellen, dass die Inobhutnahme nicht gerechtfertigt war. Die Kritik des Amtsgerichtes fiel deutlich aus: „Das Jugendamt hat es für erforderlich gehalten, aufgrund eines blauen Flecks massiv in das elterliche Sorgerecht einzugreifen und das Kind aus der elterlichen Obhut herauszunehmen und fremd unterzubringen. Dies ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die auch nicht erforderlich war, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden“. Das Jugendamt habe ja „sogar einen Antrag auf teilweise Entziehung des Sorgerechts gestellt“, wunderte sich der Familienrichter. Bei einer späteren Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte ein Rechtsmediziner fest, dass die Blutergüsse des Kindes nicht Folge einer Misshandlung seien. „Dann wären umfangreichere Verletzungen gegeben“, erklärte Dr. Freislederer. Der sich bessernde Defekt im Gehirn war nach Ansicht der Ärzte vor der Geburt entstanden: „Es ist auszuschließen, dass dieser Defekt durch eine Gewalteinwirkung von außen entstanden sei“. Eine Familienhelferin beobachtete außerdem, die Eltern begegneten ihren Kindern wohlwollend und liebevoll.
    Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig

    Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.

    Das Jugendamt hält es aber offenbar für üblich, den Eltern erst die Kinder wegzunehmen und danach das Gericht entscheiden zu lassen, ob das korrekt war. Dies sei „die ständige Praxis des Jugendamtes“, argwöhnt Rechtsanwalt Matthias Nölting. Stadtsprecher Torsten Albrecht erklärt nach Rücksprache im Hause auch: „Wir akzeptieren das Urteil, aber das führt nicht dazu, dass wir unsere Praxis ändern.“
    Kinder den Eltern in Eigenregie weggenommen

    Dabei hatte das Verwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen erneut geurteilt, dass dies rechtswidrig ist. „Mit seinen Entscheidungen schloss sich das Gericht der von sämtlichen Familienrichtern des Amtsgerichtes und einer Vielzahl von Rechtsanwälten vertretenen Auffassung an, dass das Jugendamt geltendes Recht bricht, wenn es Kinder in Gefahrensituationen den Eltern in Eigenregie wegnimmt, obwohl die Zeit ausreichen würde, eine Anordnung des Amtsgerichtes herbeizuführen“, meinte Nölting. Richter Dr. Pesch war noch deutlicher: „Es ist – in einer Fallgestaltung wie hier – ein Missbrauch, sich unter Umgehung des Familiengerichts mit hoheitlichen Mitteln an Elternstelle zu setzen“.

    Quelle: derwesten.de – 06.04.2012 – Norbert Jänecke
    Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/bottrop/inobhutnahme-jugendamt-hat-sich-nicht-an-die-regeln-gehalten-id6530631.html

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