Bonn Jugendamt
53111 Bonn
Telefon: 02 28/77-0
Fax: 02 28/77-58 24
Leitung
Udo Stein
Telefon: 02 28/77-37 77
Fax: 02 28/77-31 42
E-Mail: amtsleitung.amt51@bonn.de
Jugendhilfeplanung
Andrea Steinhart
Telefon: 02 28/77-57 32
E-Mail: andrea.steinhart@bonn.de
Soziale Dienste
Werner Roskosch
Telefon: 02 28/77-22 87
E-Mail: werner.roskosch@bonn.de
Jugendgerichtshilfe
Mechthild Schepers
Telefon: 02 28/77-35 28
E-Mail: mechthild.schepers@bonn.de
Adoption, Pflegekinder
Christiane Burdick
Telefon: 02 28/77-31 34
E-Mail: christiane.burdick@bonn.de
Beistandschaften, Amtsvormundschaften
Karl-Heinz Röthgen
Telefon: 02 28/77-31 13
E-Mail: karl-heinz.roethgen@bonn.de
Unterhaltsvorschuss
Hans-Peter Müller
Telefon: 02 28/77-49 47
E-Mail: hans-peter.mueller@bonn.de
Jugendarbeit
Heinz-Joachim Wolter
Telefon: 02 28/77-31 27
E-Mail: heinz-joachim.wolter@bonn.de
Jugendschutz
Ulrich Hermanns
Telefon: 02 28/77-56 79
E-Mail: ulrich.hermanns@bonn.de
Tageseinrichtungen, Fachberatung
Maria Feigen
Telefon: 02 28/77-31 38
E-Mail: maria.feigen@bonn.de
Tageseinrichtungen, Kostenangelegenheiten
Wilhelm Kranz
Telefon: 02 28/77-31 37
E-Mail: wilhelm.kranz@bonn.de
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Juli 28th, 2009 um 13:13
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BONN – 28.07.2009 – Eltern in der Region fordern mehr Unterstützung bei Kinderbetreuung – Zuschüsse der Kommunen sollen in der Tagespflege helfen – Höhe der Förderung schwankt jedoch stark
Viele berufstätige Eltern engagieren eine Tagesmutter. Das ist nach der Geburt eines Kindes oftmals die einzige Möglichkeit, wieder arbeiten gehen zu können. So ist es auch bei Sandra Gräf, 36 Jahre alt, Studienrätin aus Bonn. weiterlesen…
Quelle: general-anzeiger-bonn.de – 25.07.2009 – Von Anna Buszello
November 6th, 2012 um 01:52
DA setzen Leute bewusst und willkürlich
Kinder in die Welt, für die
sie kaum Zeit haben.
Das empfinde ich als obergaga.
Was sollen Kinder von solchen
Obergaga-Eltern halten?!
Eine Gesellschaft, in der Mütter und Väter
ihre Kinder nicht ausreichend selber betreuen
können, sollte verboten werden.
Chen-Xin Danny
Februar 27th, 2013 um 20:29
Ist es richtig, dass ein Mädchen von ihren großen Brüdern ausgenutzt wird, dass sie in ihrem Tagebuch lesen und sie ihre Schwester schlagen? Meiner Meinung nach, sollte spätestens dann, die Mutter oder der Vater etwas machen. Doch was ist, wenn keiner etwas macht? Wenn die Mutter die Brüder noch unterstützt.
Ich finde, dass es für das Mädchen keine schöne Atmosphäre mehr zu Hause ist.
März 2nd, 2013 um 03:31
Ja, dass ist sehr traurig, was da abgeht.
Wenn Vater und Mutter sich nicht darum kümmern,
dass es der Tochter gut geht in der Familie,
dann sollten die Eltern bestimmte Auflagen
bekommen. Halten sie sich nicht dran, müssen
sie gemeinnützige Arbeit verrichten.
März 3rd, 2013 um 14:16
https://www.openpetition.de/petition/gezeichnet/gegen-kinderklau-von-jugendaemtern
April 1st, 2013 um 00:35
Bundesstadt Bonn
Altes Rathaus Markt
Beigeordnete Angelika Maria Wahrheit
Sehr geehrte Frau Wahrheit,
Nun werde ich damit beginnen die Unterlagen und die Sprachaufzeichnungen den Medien vorzustellen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich solange bei verschiedenen Medien vorstellig sein werde, bis dieser unfassbare Vorgang medial gewürdigt wird.
Die gesamte Stellungnahme des Bonner Jugendamtes ist eine einzige Lügenkaskade, nachweisbar entspricht nicht auch nur einzige Behauptung des Bonner Jugendamtes der Wahrheit, das Verhalten des Jugendamtes ist eine Bankrotterklärung und unterstreicht das kindeswohlfeindliche Verhalten.
Darüber hinaus lasse ich die wichtigsten Dokumente übersetzen und lege sie den europäischen Kritikern der deutschen Jugendämter vor. Nach meinen Kenntnissen gibt es noch keinen Vorgang bei dem Lückenlos nachgewiesen werden kann, dass jede Aussage eines Jugendamtes erlogen ist.
Davon unabhängig bitte ich Sie auf das Jugendamt so einzuwirken, dass es die einfachsten grundlegenden Aufgaben beginnt zu erfüllen. Ich bitte darum die Order des Herrn Stein, die besagt, dass niemand auch in Notfällen zum Kindeswohl in meinem Fall intervenieren darf, aufzuheben.
Meine Tochter hat mir mehrfach die Nachricht hinterlassen, dass Sie Kontakt mit mir haben möchte, aufgrund der Anweisung des Herrn Stein wagt es der Sachbearbeiter Herr Walder nicht im Interesse des Kindes zu handeln und die Mutter darauf hinzuweisen, dass Sie sich an die gerichtliche Vereinbarung halten soll. Der Sachbearbeiter Herr Walder behauptet wahrheitswidrig meine Tochter wolle mich nicht sehen und legt auf.
Wie Ihnen bekannt ist habe ich viele Gespräche nach vorheriger Ankündigung, aufgezeichnet und kann das oben geschriebene belegen.
Einige Vorgänge sind Ihnen bekannt einiges Neues hat sich aus der mir nun vorliegenden Akte ergeben. Wegen des Kontextes habe ich Ihnen trotzdem noch mal eine Zusammenfassung geschrieben und bitte Sie dies als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln. Die neuen Erkenntnisse habe ich kursiv dargestellt.
Während einer langen psychiatrischen Erkrankung und nach einem schweren Schlaganfall steht die Mutter meiner Tochter unter gerichtlicher Betreuung und zog zu einer ihr bekannten Patchworkfamilie.
Diese Familie hat eine Tochter im Alter meiner 12 jährigen Tochter. Aufgrund verschiedener Auffälligkeiten ist die Familie Jugendamtsbekannt. Nach 2 Monaten wohnen bei dieser Familie war eine schlimme psychische und physische Verwahrlosung bei meiner Tochter zu beobachten, die von Ihrer Klassenlehrerin ebenfalls festgestellt und schriftlich fixiert wurde.
Aufgrund dieser Situation wurde von mir ein Gespräch mit der Klassenlehrerin, dem Jugendamt, der Kindesmutter und mir dem Vater angestrebt. Das Jugendamt lehnte alle Gespräche, außer dem Erstgespräch auf das ich Monate warten musste, mit mir ab. Meine Schreiben und die meines Anwaltes wurden vom Jugendamt nicht beantwortet. Trotz des Drängens der Lehrerin auf ein persönliches Gespräch wurde dies vom Bonner Jugendamt ebenfalls abgelehnt.
Es wurde ein Sorgerechtsprozess mit dem Ziel initiiert, mir das Sorgerecht abzuerkennen.
Um mich in ein schlechtes Licht zu rücken wurden zahlreiche offensichtliche Unwahrheiten vom Jugendamt in den Bericht geschrieben.
So wurde vom Bonner Jugendamt berichtet das ich in höchster Verantwortungslosigkeit der Kindesmutter und meinem Kind gegenüber meine Adresse nicht bekanntgebe und damit auch in Notfällen nicht erreichbar sei. Da diese seit Jahren von mir getrennt lebende Kindesmutter über lange Zeit bei mir nach Ihrem Schlaganfall wohnte, kannte sie u. a. daher meine Adresse, sie gab die korrekte Adresse dem Gericht, der Unterhaltsstelle des Jugendamtes und auch anderen öffentlichen Stellen bekannt. Statt die Mutter auf die Wahrheitspflicht bei Gericht hinzuweisen, behauptete das Jugendamt nun ebenfalls meine Adresse nicht zu kennen, obwohl in der Akte nachweislich meine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse, Adresse)zu finden sind und auch zahlreiche Schreiben von mir, mit meiner Adresse beim Jugendamt beweisbar eingingen.
Obgleich ich mich schriftlich, mündlich und per E-Mail, dessen Eingang auch noch bestätigt wurde, mit der Behandlung meiner Tochter durch einen Psychologen einverstanden erklärte, behauptete das Jugendamt bei Gericht, ich sei damit nicht einverstanden und verhindere durch meine Sorgerecht eine dringend notwendige Behandlung.
Gerade weil ich eine solche Therapie für nötig halte war ich mit meiner Tochter bei einem Professor und einer Psychologin die eine Behandlung befürworteten.
Die Kindesmutter und das Jugendamt haben nun trotz einer gerichtlichen Vereinbarung, die die Behandlung beinhaltet nicht reagiert. Eine Behandlung findet noch immer nicht statt.
Das Jugendamt behauptete weiter vor Gericht, ich missbrauche mein Sorgerecht um eine notwendige Erziehungshilfe zu verzögern, da ich mich angeblich weigerte den entsprechenden Antrag zu unterschreiben, während die Mutter ihn sofort unterschrieb.
Nachweislich habe ich den Antrag wenige Minuten nach Erhalt an das Jugendamt unterschrieben und zurückgemailt. Der Eingang wurde vom Jugendamt bestätigt. Der Akte allerdings ist zu entnehmen das dieser Antrag der Mutter, erst zugeschickt wurde, nachdem ich ihn bereits unterschrieben hatte. (B1)
Diese hat den Antrag dann erst knapp 14 Tage später an das Jugendamt zurückgefaxt. Das bedeutet, dass die Mutter den Antrag sehr viel später als ich unterschrieb und das, dass Jugendamt dies auch wusste. Ich muss also auch hier erneut annehmen, dass bewusst gelogen wird.
Davon unabhängig aber hat die Erziehungshilfe bereits zu dem vom Jugendamt gewünschten Datum 03. 07. 2012 begonnen (B2), obwohl noch keine Unterschrift von einem Elternteil vorlag, was übrigens illegal ist. Es lag also nicht einmal eine Verzögerung vor.
Bei einem Dokument (B1) wurde von der Jugendamtsmitarbeiterin Frau Wehler ein maßgebliches Datum handschriftlich geändert. Die Datumsangaben auf den Jugendamtsschreiben stimmen, da diese von einem Zentralcomputer vorgegeben werden und von den Mitarbeitern nicht geändert werden können.
Inwieweit hier Dokumentenfälschung vorliegt muss geklärt werden.
Des Weiteren wird meine Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des Jugendamtes als aggressives Verhalten bezeichnet. Dem Jugendamt ist nicht bekannt, dass es sich hierbei um ein legitimes, rechtsstaatliches Instrument handelt. Ich bitte darum das Bonner Jugendamt mit den grundlegenden Rechtsstaatlichen Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Dem Argument des Jugendamtes, die Kindesmutter habe mir ja im Auftrag des Jugendamtes den Antrag gegeben und mich des Weiteren im Auftrag des Jugendamtes über den Antrag vollumfänglich aufgeklärt, steht die Mehrfache schriftliche Aussage der Kindesmutter entgegen, das wir seit Januar 2012 nie miteinander sprachen. Frau Wehler vom Jugendamt wird nicht Müde immer wieder zu betonen das, dass Verhältnis zwischen den Eltern keine Kommunikation zulässt. Auch kann es nicht Aufgabe der kranken Kindesmutter sein, mich über komplexe Jugendamtsinterne Anträge und Sachverhalte aufzuklären. Dies hat das Jugendamt selber zu tun.
Nach meinem Erachten handelt es sich bei dem Verhalten des Bonner Jugendamtes zumindest um Amtsmissbrauch, Prozessbetrug, Falschaussage und Verleumdung.
Zudem ordne ich das Verhalten des Bonner Jugendamtes als entwürdigend, inkompetent, demütigend, anmaßend und ignorant ein.
Eine von der Mutter durchgeführte Umgansgvereitlung wird obwohl Sorge-und Umgangsrecht für den Vater, gegen den Willen des Jugendamtes, durch das Gericht bestätigt wurden, zumindest durch Tolerierung unterstützt.
Das vorher durch tiefes Vertrauen und Liebe geprägte Verhältnis zu meiner Tochter wurde durch die Verhaltensweisen des Jugendamtes grundlegend und nachhaltig zerstört. Als die Chance auf eine Wiederherstellung des guten Verhältnisses bestand und meine Tochter mir die Nachricht hinterließ das Sie mich sehen und den Umgang wiederaufbauen möchte und ich dringend auf die Hilfe des Jugendamtes erneut angewiesen war, hat der Leiter des Bonner Jugendamtes Herr Stein, nach Aussage seiner Sekretärin, die Anweisung ausgegeben das niemand vom Jugendamt mit mir auch nur kommunizieren dürfe. Diese wie andere Nachrichten habe ich nach dem Hinweis darauf, dass ich das Gespräch aufnehme, aufgezeichnet.
An diese Order des Herrn Stein wurde sich auch gehalten. Zumindest wurde kommentarlos aufgelegt wenn ich anrief, oder aber erst gar nicht abgehoben.
Im Moment lebt meine Tochter in höchst fragilen und fragwürdigen Verhältnissen, dem dort lebenden Patchworkfamilienvater wurde nach Aktenlage sogar sexueller Missbrauch vorgeworfen. Die Mutter ist schwer krank und auch mit intensiver und bester medizinischer Betreuung ist der gesundheitliche Ausgang sehr ungewiss.
In dieser Situation das ausgezeichnete Vater-Tochterverhältnis zu zerstören und den Umgang zu vereiteln kann nicht dem Kindeswohl entsprechen. An einer Aufarbeitung des Vorgangs oder gar einer seriösen kindeswohlorientierten Behandlung des Falles hat offensichtlich keiner Im Bonner Jugendamt Interesse.
Selbst die einfachsten und selbstverständlichsten Tätigkeiten werden vom bonner Jugendamt nicht durchgeführt. Ich erhalte keinerlei Informationen bezüglich meiner Tochter
Mit freundlichen Grüßen