Bielefeld Jugendamt



Jugendamt Bielefeld

  Niederwall 23
  33602 Bielefeld
  Telefon: 0521 / 51 5055
  Fax: 0521 / 51 2021
  E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

Verwaltung
Telefon: 0521 / 51 5055
Fax: 0521 / 51 8431

Wirtschaftliche Leistungen, Amtsvormundschaften, Beistandschaften
Telefon: 0521 / 51 5055
Fax: 0521 / 51 2021

Erzieherische Hilfen
Telefon: 0521 / 51 5055
Fax: 0521 / 51 2021
Standort Brackwede:
Germanenstr. 22
33647 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-5301
Fax: 0521 / 51-5802

Städtische Erziehungshilfen
Niederwall 23
Telefon: 0521 / 51 3687
Fax: 0521 / 51 8101

Städtische Kindertageseinrichtungen
Ravensberger Str. 12
Telefon: 0521 / 51 8214
Fax: 0521 / 51 2349

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4 Kommentare zu “Bielefeld Jugendamt”

  1. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BIELEFELD – 06.11.2009 – Ärger um Lücken bei der Kontrolle – Pannen im Meldesystem zur Kinder-Früherkennungsuntersuchung / Viele Eltern sind empört
    Vor drei Monaten hat das Bielefelder Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) ein neues Meldesystem eingeführt, mit dem die Teilnahme an den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen in NRW lückenlos kontrolliert werden soll. Doch das System hat gravierende Mängel und Fehlerquellen. Zahlreiche Eltern sind deshalb aufgebracht. Sie fühlen sich von den Behörden drangsaliert.

    Wie LIGA-Sprecher Mirko Kösterke auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte, gehen in seiner Behörde unter der Hotline (05 21) 80 07-7 00 Tag für Tag zwischen 100 und 150 Anrufe von Eltern aus ganz NRW ein. “Die meisten haben unsere Schreiben leider als Bedrohung aufgefasst”, sagt Kösterke. Sein Institut und auch die Jugendämter bekommen nun den schwarzen Peter zugeschrieben. “Dabei haben wir gar kein Interesse daran, die Leute gegen uns aufzubringen.”

    “Wir fühlen uns wie Schwerverbrecher”
    Das LIGA ist mit der Umsetzung der “Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen” (UTeilnahmeDatVO) beauftragt, die am 11. September 2008 in Kraft getreten ist. Die Landesregierung verfolgt mit ihr das Ziel, der Verwahrlosung von Kindern vorzubeugen.

    Bis zum Grundschulalter haben Kinder einen Anspruch auf kostenlose ärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Aber nicht alle Eltern nehmen diese freiwilligen Untersuchungen wahr. Deshalb wurden mit der UTeilnahmeDatVO die Einwohnermeldeämter in NRW verpflichtet, fortlaufend die Daten aller zwischen sechs und 66 Monate alten Kinder an das LIGA zu melden. In diesem Zeitraum sollen sechs Untersuchungen stattfinden. Die Kinderärzte in NRW schicken an das LIGA die Daten der Kinder, die bei ihnen untersucht wurden. Mit einem automatisierten Abgleich kann das LIGA deshalb säumige Eltern herausfiltern. Laut Sprecher Mirko Kösterke wurden bereits 17 851 Eltern schriftlich daran erinnert, dass sie die Untersuchungen U 5 und U 6 versäumt haben.

    Darunter ist auch Manja Nürnberger aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Die verheiratete Mutter hatte ihre kleine Tochter stets von einem Kinderarzt bei Osnabrück untersuchen lassen. Doch weil der Sitz des Arztes in Niedersachsen ist, ist er an die Meldepflicht in NRW nicht gebunden. Das führt zu Verwicklungen – denn wie etwa 7500 weitere Eltern in NRW erhielt Manja Nürnberger nun sogar Post vom Jugendamt, das wegen der angeblich versäumten Untersuchung einen Hausbesuch ankündigte. “Wir sind empört und fühlen uns wie Schwerverbrecher”, beklagt sich Nürnberger. “Wir werden diskriminiert, obwohl unsere Kinder an allen Untersuchungen teilgenommen haben.” Aus ihrer Sicht wurde über die neue Verordnung nicht ausreichend informiert. “Vermutlich ist es vielen Eltern ähnlich wie uns ergangen”, glaubt Nürnberger. Mit dieser Einschätzung liegt sie nicht falsch.

    Ohne Reaktion der Eltern Meldung ans Jugendamt
    “Wenn Eltern auf unsere Schreiben hin die Untersuchungen nicht in drei Wochen mit einer Bescheinigung nachweisen, müssen wir die Jugendämter benachrichtigen”, sagt Kösterke. Ein Anruf der Eltern allein beim LIGA reiche nicht aus, um alles in Ordnung zu bringen. Kösterke räumt ein, dass Hunderte von Eltern in NRW völlig zu Unrecht vom LIGA erinnert werden oder Post vom Jugendamt erhalten. Das liege nicht nur daran, dass Eltern aus NRW ihre Kinder bei Ärzten in benachbarten Bundesländern untersuchen lassen. Es habe auch seinen Grund darin, dass die Fristen in der UTeilnahmeDatVO “viel zu eng bemessen” seien. Dadurch werden Eltern vom LIGA erinnert, obwohl sie noch in der Karenzzeit für eine Untersuchung liegen. Außerdem werden die Jugendämter bereits eingeschaltet, wenn drei Wochen nach dem ersten Erinnerungsschreiben ohne Untersuchungsnachweis verstrichen sind. Auch das sei zu früh, ist Kösterke inzwischen überzeugt. Denn in etlichen Fällen haben Eltern eine Untersuchung nachgeholt – aber der Vermerk wird von den Kinderärzten erst mit Verzögerung an das LIGA geschickt. Auch diese Eltern erhalten Post vom Jugendamt – obwohl sie völlig schuldlos sind. Die UTeilnahmeDatVO müsse nachgebessert werden, sagt Kösterke. Sein Institut werde dazu Vorschläge machen.

    Quelle: mt-online.de – 05.11.2009 – VON HUBERTUS GÄRTNER
    Link zum Pressebericht: mt-online.de/lokales/regionales/3223464_Aerger_um_Luecken_bei_der_Kontrolle.html

  2. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT BIELEFELD – 19.11.2009 – Leitfaden für Frauen: “Trennung – Scheidung”
    Die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen der Stadt Bielefeld hat den Leitfaden für Frauen in Trennungssituationen neu aufgelegt. In Trennungssituationen ergeben sich viele offene Fragen zu Wohnung, Hausrat, Unterhalt, Sorgerecht oder zum gemeinsamen Vermögen. Die Broschüre bietet erste Antworten und will Ratsuchenden einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen geben. Der Leitfaden soll eine Orientierungshilfe sein und Frauen Mut machen, ihre Lage klarer zu beurteilen. Insbesondere das neue Unterhaltsrecht, das seit 1. Januar 2008 in Kraft ist, kann sich negativ für betroffene Frauen auswirken. Dies gilt besonders, wenn wenig Einkommen zu verteilen ist. Zudem enthält der Ratgeber die neuen rechtlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich und zum Versorgungsausgleich, die ab 1. September 2009 in Kraft getreten sind.

    Die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen wird immer wieder von Frauen aufgesucht, die Rat in Trennungssituationen suchen. Die Probleme sind vielfältig: Neben der emotionalen Bewältigung gibt es viele Fragen über das rechtliche Verfahren sowie über Ansprüche auf staatliche Unterstützung bis zur Klärung der Möglichkeiten eines beruflichen Wiedereinstiegs. Aus diesem Grund richtet sich der Leitfaden besonders an Frauen, denn in einer Ehe – insbesondere mit Kindern – sind sie in der Regel die wirtschaftlich Schwächeren.

    Die Broschüre kann kostenlos im Frauenbüro, Altes Rathaus, Niederwall 25, Zimmer 254, Telefon: (0521) 51-2018, abgeholt werden.

    Quelle: presse-service.de
    Link zum Pressebericht: www .presse-service.de/data.cfm/static/746861.html

  3. mamka schrieb:

    Passt auf, was ihr beim amt sagt, kontrolliert euch ständig, sagt nie, was ihr denkt, es wird alles und ich meine wirklich alles, dokumentiert, jede nebensächliche Aussage oder Bemerkung, es wird dort etwas hinein interpretiert, was man so nie gemeint oder gesagt hat, wortwörtlich werden einem die Wörter im Munde verdreht. Dieses wurde sogar von einer Beamtin aus einem anderen Bereich bestätigt, mündlich!!!!!
    Man ist hier auch sehr bemüht, in 1.Linie die Rechte der Väter durchzusetzen, ohne ein Wort der Rücksprache mit der Mutter. Diese darf immer nur zu allem “JA” sagen, weil das JA hat die Macht, das Gericht zu beeinflussen.
    “Zum Kindeswohl” muss das Kind in die Familie des Vaters, der noch bei seinen Eltern wohnt, obwohl in der Vorgeneration Missbrauch stattfand, schwere Körperverletzung durch beide männliche Familienmitglieder, hoher offener Alkoholkonsum, grobe verbale cholerische Attacken des Familienvorstandes gegen alle Familienmitglieder, der Kindsvater hat offensichtlich Angst und kein Durchsetzungsvermögen gegen seinen Vater. Frühere soziale Einrichtungen bestätigen, das der KV eine Persönlichkeitsstörung mit krankhaften Lügengebäuden aufbauen, hat. Er könnte das Kind vor seinem Vater nicht schützen. ABER DAS KIND HAT EIN RECHT AUF SEINE ANDERE FAMILIENHERKUNFT und das ist wichtiger, wie das Kindeswohl.
    Würden wohl die netten Mitarbeiter ihre eigenen Kinder dort hingeben??? Wie kann man das nur mit seinem Gewissen vereinbaren????

  4. mamka schrieb:

    Einen Nachtrag noch:
    Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, alle Väter sind so…
    ich freue mich über jedes gute Vater/Kind Mutter/Kind Verhältniss. Idealerweise tauschen beide getrennten Eltern sich über die Belange und Fortschritte des Kindes aus.
    Aber es gibt nun mal auch viele Beziehungen, wo es ganz und gar nicht so verläuft, wo nur Salz in die Wunden gestreut wird. Wo man auf den Tag X wartet, wo das Kind mal krank ist. Jetzt kann man die Mutter als schlechte Mutter beim JA anschwärten, sie kümmere sich nicht gut um die Gesundheit. (Antibiotika gibt es ja nur mit Rezept)!!! JA glaubt natürlich dem Vater, der hat ja zuerst geschrien, auf Anleitung seines Vaters!!!
    WAS MUSS NOCH PASSIEREN?????????????

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