Bad Neuenahr-Ahrweiler Jugendamt



Jugendamt Bad Neuenahr-Ahrweiler

  Wilhelmstr. 24 – 30
  53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
  Telefon: 0 26 41/9 75-0
  Fax: 0 26 41/9 75-5 31

Leitung
Siglinde Hornbach-Beckers
Telefon: 0 26 41/9 75-2 63
Fax: 0 26 41/9 75-5 31
E-Mail: siglinde.hornbach@aw-online.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Beistandschaften,
Bernd Frison
Telefon: 0 26 41/9 75-3 34
Fax: 0 26 41/9 75-5 31
E-Mail: bernd.frison@aw-online.de

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3 Kommentare zu “Bad Neuenahr-Ahrweiler Jugendamt”

  1. Robert.S schrieb:

    Die Leute egal wer, sind alle samt auf Mutters Seite.. Am besten nur mit einem Anwalt hin gehen, meiner Ex wird das leben schön gemacht! Obwohl Diebstahl im 5 stelligen Bereich vorliegt.. Sind Vätern gegenüber sehr unfreundlich, und egal was man sagt, stimmt nicht!!
    Auf Schriftverkehr wird nicht eingegangen, auf Wünsche und Bitten erst recht nicht..
    Ich habe mir alles sorgfältig aufgeschrieben, und werde von nun an sehr scharf gegen die Herrschaften vorgehen!!
    Ich lasse mich nicht trennen von dem gemeinsamen Kind.

  2. Marco T. schrieb:

    Als Vater ohne Sorgerecht hat man hier überhaupt keine Chance Gehör zu finden. Man bekommt fast gar keinen Termin (von der Anfrage bis zum Termin vergingen über fünf Monate), wenn man es wegen Dringlichkeit ohne Termin versucht, wird man unfreundlich behandelt und bekommt nicht mal einen Platz angeboten. Trot psychischer Erkrankung (Persönlichkeitsstörung) der “alleinerziehenden” Mutter wird das Müttermonopol hochgehalten. Dieser Einwand hat die Damen und Herren vom Jugendamt überhaupt nicht interessiert. So kommen die einschlägigen Meldungen über das Versagen unserer Jugendämter in die Presse..
    Vor Gericht, wegen Teilung des Sorgerechts, wurde von zwei Mitarbeitern vom Jugendamt Ahrweiler, die weder mich, noch die Kindsmutter, geschweige denn das Kind selbst gesehen oder gehört hätten, die Ablehnung meines Antrags auf gem. Sorgerecht befürwortet, obwohl ich drei Jahre lang die Hauptbezugsperson für unser gemeinsames Kind war.
    Habe mir ebenfalls alles aufgeschrieben. Das wird ein Nachspiel haben..

  3. F. Mahler schrieb:

    Moin Marco,
    “Als Vater ohne Sorgerecht hat man hier überhaupt keine Chance Gehör zu finden. ”
    Verständlich, aber falsch.
    Mach Dich schlau. Du hast dieselben Rechte, wie jeder andere Mensch, die Gesetze sind eindeutig. Ich hoffe, Du bist gegen die Ablehnung der gemeinsamen Sorge ( die Du überhaupt nicht begründen brauchst, denn sie steht dem Kind zu ) in Beschwerde gegangen.
    “Vor Gericht, wegen Teilung des Sorgerechts, …..”
    Das zeigt, daß Du schlecht informiert bist, oder lag ein Antrag vor Sorgerechtsteile zu entziehen?
    Eine andere Teilung des SR gibt es nicht.
    Das Kind hat das Recht auf die gemeinsame Sorge der Eltern, da wird übicherweise nichts ( ab-)geteilt.
    Bleib vom JA weg, dort kann und will man Dir nicht helfen, hat auch überhaupt keine Befugnisse dazu.
    Zieh die Beschwerde durch, bzw. falls die Frist schon um ist, stelle einen Neuantrag. Erstmal rein formal, eine Begründung brauchst eigentlich sowieso nicht.
    Wichtiger ist, daß es eine exakt ausformulierte Umgangsregelung gibt. Die sollte im Zweifelsfall auch vollstreckbar sein.
    Und handele nicht allein, sondern besorge Dir Rückhalt und Beistand. Lies mal das hier dazu:
    http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/forum/39-Rechtliches/1130-BeistandZeugenBevollm%C3%A4chtigte.html

    Gruß……..F. Mahler

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