Amberg-Sulzbach Jugendamt
Jugendamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Telefon: 0 96 21/39-0
Fax: 0 96 21/37 60 53 25
Leitung
Thomas Schieder
Telefon: 0 96 21/39-5 65
Fax: 0 96 21/37 60 53 25
E-Mail: tschieder@amberg-sulzbach.de
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August 24th, 2010 um 21:20
Wir haben nur negative Erfahrungen gemacht. Da einem Versprechungen gemacht werden und hinter will man nichts davon gesagt haben. Vorallem eine gewisse Frau Haun, bei ihr ist äußerste vorsicht geboten.Wir haben noch nie sowas falsches erlebt. Doch auch wenn man sich an die höhere Stelle wendet, so ist man auf verlorenem Posten. Da die sowieso nichts gegen Kollegen unternehmen. Die halten alle zusammen. Wir sind nun soweit das wir gerichtlich gegen das Jugendamt vorgehen werden. Wir haben denen auch ein allgemeines Hausverbot erteilt. Da wir mit solchen Leuten nichts mehr zutun haben wollen.
Oktober 24th, 2010 um 17:38
Katastrophe. Das Duo Schott und Schieder sucht sicher seinesgleichen. Ich habe noch nie etwas kinderfeindlicheres erlebt. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schott hat ganz offensichtlich Schott geschrieben und Schieder unterschrieben. Da standen die gleichen nichtssagenden Sätze drin.
Ich habe Herrn Schott mal auf seine persönliche Verantwortung angesprochen. Der wußte gar nicht, was ich von ihm wollte. Das sagt eigentlich alles.
Mit solchen Leuten darf man wirklich nichts zu tun haben!
Januar 15th, 2011 um 18:43
Hallo Ingo und Lotta!
Nimmt bitte Kontakt mit mir auf. kusetus@gmx.net
Ich habe so einige interessante Information bezüglich Kreisjugendamt AS und AG Amberg.
Eine Amtshaftungsklage gegen das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach wird vor LG Amberg am 03.02. um 13:30 Uhr verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich. Lohnt hinzugehen, falls ihr selbst eine Klage einreichen wollt. Achtung: die Verhandlung fällt aus, falls es vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommen sollte.
Meine Amtshaftungsklage wird zur Zeit durch eine erfahrene Anwältin vorbereitet.
Februar 6th, 2011 um 21:44
„Behörden haben die Jugend meines Sohnes zerstört“
Prozess vor dem Landgericht in Amberg: Familie will hohen Schadenersatz — Zwangsweise in der Psychiatrie –
05.02.11
AMBERG – Ein vergleichbares Verfahren hat es bundesweit noch nicht gegeben. Vor dem Landgericht in Amberg klagt ein heute 18-Jähriger gegen das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach. Er will rund 80000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Als er 15Jahre alt war, hatte die Behörde seiner Mutter einen Teil des Sorgerechts entzogen und das Kind monatelang in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht.
Ellen Jordan steht mit Anwalt Johannes Hildebrandt vor dem Amberger Justizgebäude.
Ellen Jordan wählt drastische Worte. „Sein Selbstbewusstsein ist tot“, sagt die 49-jährige Mutter über ihren Sohn in einer Verhandlungspause, „er geht alleine nicht auf die Straße. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben seinen Willen gebrochen.“ Die Frau nimmt als Zeugin an dem Prozess teil. Der junge Mann sitzt schüchtern neben seinem Anwalt, Johannes Hildebrandt aus Schwabach, und hält Abstand zu den anwesenden Journalisten.
Von Mitschülern gehänselt
Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.
Wegen der Fehltage in der Schule sei, so der Amtsleiter, eine „psychiatrische Abklärung“ des Jungen dringend erforderlich. Er drängte. Ein Termin bei der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiatrie war bereits vereinbart.
Beim zuständigen Amtsgericht beantragte er, der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge zu entziehen. Das geschah auch.
Das Jugendamt brachte den damals 15-jährigen Stefan danach zwangsweise im Ernst-Naegelsbach-Haus in Sulzbach-Rosenberg unter, einem Kinder- und Jugendheim, und über zwei Monate in der Jugendpsychiatrie Erlangen. Aus dem Heim ist Stefan im November 2007 zu seiner Mutter geflohen. Knapp eine Woche später hob das Amtsgericht seinen Sorgerechtsbeschluss ohne Kommentar wieder auf.
„Das war nur ein Satz“, sagt Johannes Hildebrandt, der Anwalt des Jungen, „keine Begründung, so was ist höchst selten.“
Sein zentraler Vorwurf gegen das Jugendamt lautet: Die Behörde hat eine „Überbehütung“ des Jungen durch seine Mutter für die Schulverweigerung ins Feld geführt und eine krankhafte Angst vor sozialen Kontakten. Die eigentliche Ursache, die „persönlichkeitszersetzende und gesundheitsschädigende Wirkung der Übergriffe“ an der Schule, habe man damals gegenüber dem Amtsgericht verschwiegen. Das Jugendamt hafte deshalb für die gravierenden Folgen, die sein Vorgehen gegen die Mutter und ihren Sohn hat.
Johannes Hildebrandt weiß sehr wohl, dass Jugendämtern in der Regel eher vorgeworfen wird, sie griffen zu spät ein, wenn das Wohl von Kindern in Gefahr ist. In diesem Fall sei es aber bereits in einem sehr frühen Stadium regelrecht zu einer „Überreaktion“ gekommen. Hieb- und stichfest habe man dabei seiner Auffassung nach nicht argumentiert. Sowohl fachlich als auch rechtlich hätte das Amberger Jugendamt ganz andere, und vor allem geeigneter Möglichkeiten gehabt, dem Jugendlichen zu helfen, zum Beispiel durch schulische Eingliederungshilfen.
Vor rund zwei Monaten hatte das Amberger Gericht einen Vergleich angeboten. Das Jugendamt sollte Stefan mit 10000 Euro entschädigen. Die Behörde hätte auch gezahlt, der junge Mann lehnte aber ab. Das Landgericht arbeitet den Fall nun in aller Gründlichkeit auf. Am ersten Tag wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Erlanger Oberarzt als Zeuge gehört. Der Prozess wird Monate dauern.
„Absolut falsch“
Der Anwalt, der das Jugendamt vertritt, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Es sei „absolut falsch“, dass die Mitarbeiter der Behörde wider besseres Wissen gehandelt hätten. Man habe nicht einmal Kenntnis darüber gehabt, worauf sich die Mobbingvorwürfe stützten. Ihnen sei auch nicht bewusst gewesen, dass Stefan gleich in eine geschlossene Abteilung der Erlanger Jugendpsychiatrie „mit der Folge einer Freiheitsentziehung“ kommen würde. Es sei alles nach Recht und Gesetz gegangen.
Im Mai wird Stefan 19 Jahre alt. „Wir versuchen einen Therapeuten zu finden, der meinem Sohn helfen kann, diesen Alptraum aufzuarbeiten“, erzählte die Mutter, „leicht ist das nicht. Seine Jugend ist zerstört.“ Das Jugendamt holte den Jungen damals aus der neunten Klasse einer Hauptschule. Er hat bis heute keinen Abschluss. Den will er jetzt nachholen. Er bereitet sich zu Hause als Externer auf die Quali-Prüfung vor. Wenn er die schafft, will er auch noch die mittlere Reife machen.
(Nürnberger Nachrichten)
Februar 16th, 2011 um 11:41
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT AMBERG – 16.02.2011 – 18-Jähriger klagt gegen das Jugendamt
Der junge Mann will vom Landkreis Amberg-Sulzbach wegen seiner Unterbringung in der Psychiatrie rund 80.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein 18-Jähriger fordert vom Landkreis Amberg-Sulzbach Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Der junge Mann war 2007 auf Betreiben des Jugendamtes für gut zwei Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Erlangen untergebracht worden. Aus seiner Sicht hätten Mitarbeiter des Amtes dabei ihre Pflichten verletzt, wie gestern beim ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht deutlich wurde. Grund für die Unterbringung war offenbar die Schulverweigerung des Jugendlichen.
Den Mitarbeitern des Amtes wirft er nun vor, dass sie in dem der Unterbringung voraus gehenden Verfahren nicht erwähnt hätten, dass er von seinen Mitschülern permanent gemobbt worden sei. Stattdessen habe man argumentiert, die Schulverweigerung sei auf eine zu enge Mutter-Kind-Beziehung zurück zu führen. Aus Sicht des Mannes und seines Anwalts wäre es mit dem Verweis auf das Mobbing nicht zu einer Einweisung in die Klinik gekommen.
Gut zwei Monate, vom 8. Mai 2007 bis zum 13. Juli 2007, war der Jugendliche in Erlangen untergebracht. Zum Teil durfte er die Klinik dabei nicht verlassen. Von „Freiheitsentziehung“ war deshalb gestern auch die Rede. Durch den Aufenthalt habe der Mann eine „traumatische Belastung“ erlitten.
Vom Landkreis Amberg-Sulzbach will er deshalb Schmerzensgeld und Schadensersatz in einer Gesamthöhe von nicht ganz 80 000 Euro haben. Als Argument führt er nicht zuletzt an, dass er durch die Unterbringung seinen Hauptschulabschluss nicht bzw. verspätet habe machen können und er dadurch berufliche Nachteile erleiden würde.
Seitens des Jugendamts argumentierte man, dass die Ursache für die Schulverweigerung eben nicht nur allein im Mobbing des Klägers zu sehen sei, sondern auch andere Gründe eine Rolle gespielt hätten. Unter anderem war gestern in diesem Zusammenhang von einer Schilddrüsenunterfunktion und der Adipositas des jungen Mannes die Rede. Dass er in der Klinik auf die „Ausgangsstufe 0“ gesetzt worden sei, habe man nicht gewusst. Man sei davon ausgegangen, dass lediglich freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Tragen kommen würden. Der Schaden, den der Mann erlitten haben will, bestritt man und sah seine Forderungen im Übrigen als zu hoch angesetzt.
Der Vorsitzende Richter machte gestern deutlich, dass es bis zu einem Urteil noch einige Zeit dauern könnte. „Dieser Prozess wird sich über Monate, wenn nicht noch länger hinziehen“, sagte er. Denn: „Es geht hier um einen problematischen Bereich.“ Dazu passte, dass das Gericht bei den Zeugenvernehmungen die Öffentlichkeit ausschließen wollte, der Kläger aber gerade diese Öffentlichkeit suchte. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt kam man überein, dass zumindest die Aussage des behandelnden Arztes nicht öffentlich erfolgen solle.
Das Verfahren sorgte gestern für großes Aufsehen. Interessierte waren zum Teil bis aus Stuttgart angereist, um das Verfahren zu verfolgen. Eine Initiative hatte zuvor im Internet auf den Prozess aufmerksam gemacht. Wann das Verfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird, ist noch vollkommen offen. Weitere Zeugen sollen gehört und ein Gutachten erstellt werden.
Quelle: mittelbayerische.de – 03.02.2011
Link zum Pressebericht: www .mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10057&pk=631019&p=1
März 19th, 2011 um 11:11
Amberg-Sulzbach
Ein besorgter Vater klagt heftig an
Sein Vorwurf: Kreisjugendamt verharrt im Paragrafen-Trott und verliert Kindeswohl aus den Augen
Amberg-Sulzbach. (zm) Für ein Zivilverfahren war der Zuhörerandrang immens, als Anfang vergangenen Monats der Prozess um eine Amtshaftungsklage gegen das Kreisjugendamt vor dem Landgericht eröffnet wurde (wir berichteten). Ein gut gekleideter Mann aus dem Publikum hatte sogar eine Anreise von mehr als 2000 Kilometern auf sich genommen. Weil er, erzählt er später, kämpft: um die Gesundheit seiner Tochter und gegen das Jugendamt.
Das sei nicht mehr auseinander zu halten und mache ihn krank. “Ich habe nichts mehr zu verlieren”, möchte Thomas P. (41) wohl zu einem erlösenden Befreiungsschlag ausholen. Er will gleichfalls das Kreisjugendamt mit einer Amtshaftungsklage überziehen, weil diese Behörde vor lauter Paragrafen-Trott ihre eigentliche Aufgabe, das Wohl eines, seines Kindes völlig aus den Augen verliere.
Die halbe Heimat
Der Mann erzählt eine anfangs ganz banale Geschichte. Seine Mutter sei eine Oberpfälzerin aus dem Landkreis und habe einen Finnen geheiratet. Mit der Doppelstaatsbürgerschaft in der Tasche pendle er als selbstständiger Geschäftsmann zwischen den zwei Staaten und vertreibe deutsche Produkte, auch aus der Region, in Skandinavien. Ende der 80er Jahre, der finnischen Wirtschaft sei es schlecht gegangen, habe er sein geschäftliches Wohl in seiner hiesigen Halbheimat gesucht und auch gefunden. Ebenso eine Ehefrau. Mit ihr bekam er die Tochter Britta (Name geändert). Die Ehe sei inzwischen zerbrochen und geschieden. Wegen Britta.
Das Kind leide unter einer hinterhältigen Variante der tückischen Erb- und Stoffwechselkrankheit Mitochondriopathie. Thomas P. stuft seine Tochter inzwischen als Pflegefall ein und gibt einen Großteil der Schuld dafür seiner früheren Ehefrau und dem Jugendamt. Denn als sich vor Jahren schon erste, noch unerklärliche Symptome geäußert hätten, seien zwischen ihm und der Mutter tiefe Gräben aufgerissen. Er schildert die Frau als hartnäckige Verfechterin sogenannter alternativmedizinischer Ansätze, er habe auf schulmedizinische Diagnose- und Therapieverfahren bestanden.
Und Brittas Zustand sei über die Jahre immer schlechter geworden. Weil, das stehe fest, jede Infektionserkrankung des Mädchens schubartig das Nervensystem angreife und schädige. Mit der Scheidung des Ehepaares war der ursächliche Grund natürlich nicht aus der Welt, zumal – wie üblich – das Sorgerecht zu gleichen Teilen auf beide Eltern übertragen wurde. Thomas P. kämpfte in seinem Sinne um Brittas Wohlergehen weiter, erzählt er. Im Jugendamt habe er sich einen potenziellen Verbündeten gewünscht oder zumindest objektiven Dritten gesehen.
Das Amt schweigt
Jetzt müsse er die Behörde als Gegner betrachten. Denn inzwischen sei ihm in punkto medizinische Belange durch das Familiengericht das Sorgerecht für Britta entzogen und alleinig der Mutter zugesprochen worden. Argumentativ assistiert vom Kreisjugendamt. Das ist der zentrale Vorwurf, den Thomas P. gegen die Behörde erhebt: “Wo bleibt da das zu schützende Kindeswohl?” Mit einem Berufungsvorstoß bis zum Nürnberger Oberlandesgericht zur Sorgerechtsfrage ist der 41-jährige gescheitert, hat jedoch einen Anwalt abermals in diesem Punkt aufmunitionieren lassen. Und dann sei da noch die beabsichtigte Amtshaftungsklage.
Das Kreisjugendamt sieht sich derweil nicht zu einer Stellungnahme in der Lage und verweist auf seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Zudem habe Thomas P. auch noch keine Klage eingereicht.
(Amberger Zeitung, 18.03.2011)
Juni 8th, 2011 um 12:38
Der oben zitierte Mann kam aus dem 239 Kilometer entfernten Asperg Kr. Ludwigsburg und war ich.
Da ich selbst Jugendamtsgeschädigter bin, war es für mich selbstverständlich, diese Amtshaftungsklage persönlich zu verfolgen.
Meine beiden kleinen Kinder wurden am 25.11.2004 voneinander getrennt. Vom JA Schleiz/Thüringen wurde damals gesagt, dass es sich nur um einen Zeitraum von 1-2 Wochen handeln würde. Die Mutter wurde genötigt, einen Antrag auf “Hilfe zur Erziehung” zu unterschreiben.
Schwupps waren die Kinder weg. Man könnte das auch arglistige Täuschung nennen. Beide Pflegefamilien mit Hilfe des JA verhindern “erfolgreich”, dass die beiden Kinder, Geraldine Michelle + Felix Marcel zueinander Kontakt aufnehmen können. Felix sagte im Jahre 2009 zu seiner Schwester: Du bist nicht meine Schwester. Das wurde ihm von der Ersatzmutter Möse eingetrichtert. Obwohl 2 Gerichtsbeschhlüsse des AG Pößneck vom OLG Jena aufgehoben wurden, schert sich o.g. JA einen Dreck darum, dass wir Eltern unsere Kinder wieder sehen dürfen. Der letzte Umgang war am 02.06.2009. Unsere größere Tochter Geralde, am 31.05.2003 geboren, durfte von Dezember 2006 bis November 2007 insgesamt 7 mal bei uns in Asperg für 1-2 Wochen Urlaub machen. Die DAME vom JA Ludwigsburg war nur am ersten Urlaub von Geraldine einmal kurz da, um nach dem Rechten zu sehen, bei den restlichen 6 Urlauben glänzte sie durch Abwesenheit. Das heißt doch ganz klar, dass sie keinerlei Befürchtungen bzw. Beanstandungen hatte. Als sie dann zwecks angedachter Rückführung zuständig wurde, ruderte sie rückwärts.
Seit Juni 2009 habe ich schon 6 DEMO’s (Öffentlichkeitsarbeit) in Stuttgart gestartet, die nächste ist am 20.09.2011 (WELTKINDERTAG).
JugendamtsgeschaedigteEltern(at)web.de lädt recht herzlich zur Teilnahme ein. Liebe Grüße Werner
Dezember 5th, 2011 um 14:10
Klage gegen das Jugendamt scheiterte
Verfahren in Amberg: 19-Jähriger wollte hohen Schadenersatz — Als Schüler in die Psychiatrie gebracht – 02.12.11
AMBERG – Die Klage eines heute 19-Jährigen gegen das Amberger Jugendamt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 80000 Euro hat das zuständige Landgericht jetzt in vollem Umfang abgewiesen. Vor vier Jahren war er monatelang zwangsweise in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht worden.
Der Prozess hatte bereits im Februar begonnen — wir berichteten — und zog sich mit einer umfangreichen Beweisaufnahme bis jetzt hin. Er gilt unter Experten wegen der besonderen Umstände als bundesweit einmalig. Ausgangspunkt für den Streit war der Umstand, dass der Junge im Alter von 14 und 15 Jahren immer wieder längere Zeit in der Hauptschule, die er damals besuchte, fehlte.
Ellen Jordan, die Mutter, und Johannes Hildebrandt, der Schwabacher Anwalt des jungen Mannes, führten das auf das starke Mobbing zurück, welches der Schüler in der Klasse erlebte. Dieses Martyrium habe eine „persönlichkeitszersetzende und gesundheitsschädigende Wirkung“ auf das Kind entfaltet. Die Mutter wandte sich auf der Suche nach Hilfe am Ende sogar von sich aus an den Schulpsychologen und an das Jugendamt.
Die Behörde sah aber einen ganz anderer Grund für das Fehlen in der Schule. Sie ging von einer Art Überbehütung durch die Mutter und von einer krankhaften Angst des Jugendlichen vor sozialen Kontakten aus. Mitarbeiter beantragten deshalb seinerzeit beim Familiengericht mit Erfolg den Entzug des Sorgerechts der Mutter, brachten das Kind zunächst in einem Heim und dann über zwei Monate lang in der Erlanger Jugendpsychiatrie unter. Später hob das Amtsgericht seinen Sorgerechtsbeschluss ohne Kommentar wieder auf.
Anwalt spricht von Überreaktion
Der Anwalt wertete das Verhalten des Jugendamtes als „Überreaktion“ und sprach von einem unerlaubten Freiheitsentzug. Das Amt habe ganz andere, und vor allem geeignetere Möglichkeiten, in solchen Fällen zu helfen, etwa durch schulische Eingliederungsmaßnahmen. Er reichte eine sogenannte Amtshaftungsklage mit der hohen Forderung ein.
Gestern verkündete die 1. Zivilkammer des Amberger Landgerichts unter Vorsitz von Gerhard Dreßler das Urteil. Von einer Überreaktion des Jugendamtes könne demnach keine Rede sein. Sie wies die Klage ab.
Der Aufenthalt des Jungen in der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiatrie sei in keiner Weise auf eine Pflichtverletzung der Behörde zurückzuführen. Es habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass die Mobbing-Problematik nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Außerdem sei die Entscheidung des Amberger Familiengerichts damals von der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Nürnberg, „überprüft und gebilligt“ worden.
Hat das Amt einen Einschätzungsspielraum?
Dreßler wies ausdrücklich darauf hin, dass das Jugendamt in solchen Verfahren einen „Einschätzungsspielraum“ nutzen kann. Es gebe eine Stellungnahme als „Entscheidunghilfe“ für das Gericht ab, die auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen ist. Zusätzlich seien Einwendungen des Betroffenen gewertet und weitere Ermittlungen durchgeführt worden.
Ein Freiheitsentzug war, so der Richter, der Aufenthalt des Kindes in der Jugendpsychiatrie schon gar nicht: „Die Abteilung war keine geschlossene Anstalt.“
(Nürnberger Nachrichten)
Dezember 7th, 2011 um 14:08
NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT AMBERG – 07.12.2011 – Hat das Jugendamt seinen Schutzauftrag erfüllt oder ein Leben zerstört? Sven musste seine Mutter verlassen. Erst kam er in die Psychiatrie, dann ins Heim. Der heute 19-Jährige hat nun das Landratsamt Amberg-Sulzbach auf Schadenersatz verklagt: Er sei in seiner seelischen Gesundheit schwer geschädigt worden.
Und, schon einmal einen Rausch gehabt? Sven Schrem schaut seine Mutter an, grinst ein wenig, nimmt, als ob er sich entschuldigen will, die Hände auseinander und sagt dann, kopfschüttelnd: Ne. Nein, Sven Schrem hat sich noch keinen hinter die Binde gekippt, hat noch nicht mit Mädchen herumgeschäkert, rennt nicht am Wochenende in Discos, eigentlich rennt er gar nirgendwo hin. Nicht zum Sportplatz, nicht zum Einkaufen, er traut sich das nicht. Er geht morgens in keine Schule, nicht in die Arbeit, wie auch – er hat keinen Abschluss. Nur zum Kieferorthopäden geht er ab und an, aber nur mit seiner Mutter. “Allein könnte er sich nicht aufraffen”, sagt sie. Sven Schrem ist 19 Jahre alt.
Freunde hat er: Online, im Warhammer-Forum. Würde er gerne einmal rausgehen aus dieser Wohnung am Stadtrand von Weiden, in die Innenstadt vielleicht? Mhm. Würde er gerne etwas ändern an seinem Leben? Mhm. Der junge Mann, groß und breit ist er, hat Flaum am Kinn, dreht seine Hände unter dem Küchentisch. Naja. Blickt nach unten, blickt einen an aus diesen kleinen Augen, die offensichtlich viel in einen Computer starren. Ja, sagt er dann. Ich wäre gerne offener. Hätten Sie gerne ein normales Leben? Ja. Empfinden Sie Wut? Ja. Auf wen? Sven lacht auf. Na, auf Frau Schmidt. Und auf das Jugendamt, den Staat? Ja, schon.
Was schwammig klingt, weil Sven wenig redet, das gibt es auch niedergeschrieben, handfest und akkurat: Sven hat Schadenersatzklage gegen das Landratsamt Amberg-Sulzbach eingereicht, den Dienstherren von Frau Schmidt. Eine seltene Reaktion. An diesem Donnerstag entscheidet das Landgericht Amberg, ob stimmt, was Ellen Schrem sagt: “Das Amt hat das Selbstbewusstsein und die Kindheit meines Sohnes zerstört.”
Vier Jahre ist es her, dass das Kreisjugendamt, dass Frau Schmidt, deren Namen in diesem Text ebenso wie Svens Nachname geändert ist, in sein Leben eingegriffen hat, ihn erst zwei Monate in die Psychiatrie nach Erlangen einwies und dann drei Monate in ein Heim. “Durch fehlerhafte und amtspflichtwidrige Aufgabenerfüllung des Beklagten im Bereich der Jugendhilfe” sei Sven in seinen Freiheitsrechten verletzt und in seiner seelischen Gesundheit schwer geschädigt worden, heißt es in der Klageschrift. Vor dem Landgericht Amberg geht es um 80.000 Euro verbunden mit der Frage: Hat das Jugendamt, der Staat, Schuld, dass sich Sven seit Jahren durchs Leben quält, ohne Freunde, ohne Perspektive?
Nun ist es so, dass bei Sven Schrem schon vor vier Jahren nicht alles rund lief. Sven und seine Mutter Ellen wohnten damals in Vilseck, in der Mitte der Oberpfalz. Der Junge hatte auch damals schon ein paar Kilo zu viel, der Vater war weg und in der Schule drangsalierten ihn die Kinder, in den Ferien nach der sechsten Klasse traute er sich nicht mehr ins Schwimmbad. Der Michi vor allem, erzählt Sven, obwohl der doch auch dick gewesen sei. Jedenfalls fehlte Sven oft, die Schule meldet das ans Jugendamt. Im selben Jahr diagnostiziert ein Neurologe eine Schulphobie und “subdepressives Verhalten”, verschrieb Johanniskraut als Stimmungsaufheller und riet zu einer Psychotherapie. Doch Sven bekam sein Leben nicht in den Griff.
Im Januar 2006 traf sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes Amberg-Sulzbach das erste Mal mit den Schrems. “Sven wirkte sehr unmotiviert im Gespräch. Er hatte sichtbar die Lust am kindlichen Leben verloren”, notierte die Diplompädagogin Schmidt nach dem Hausbesuch. Und: Es gehe darum, Svens Selbstvertrauen aufzubauen. Ein Erziehungsbeistand wurde bestellt. Doch der Mann bekam keinen Draht zu Sven, dem die Gutachten bescheinigen, weit intelligenter zu sein, als es den Eindruck mache. Die Situation besserte sich nicht.
Als “Blaumacher” beschimpften Mitschüler Sven und mit anderen Wörtern, die wirklich weh tun. Ein gutes Jahr später beschloss das Amt, dass Svens Leben eine “Abklärung” benötige. Das sei aber nicht ambulant möglich, da er daheim überversorgt werde. Der Mutter wurden daraufhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Zuständigkeit für die Gesundheitsfürsorge entzogen.
Am 5. April 2007 holte Frau Schmidt den Jungen ab, zur Sicherheit hatte sie die Polizei mitgebracht, und fuhr mit Sven zur Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Erlangen, ein Haus, an dessen Tür steht: “Achtung Fluchtgefahr! Türe absperren!” Neuneinhalb Wochen verbrachte Sven dort. Gegen seinen Willen, sagt er heute. Und er glaubt, dass er jetzt einen Schulabschluss hätte, ein normales Leben, wenn das nicht passiert wäre.
Anstatt zu fragen, ob die bisherige Hilfe ungeeignet war, suchte das überforderte Jugendamt sein Heil in einer vorschnellen Abschiebung in eine Psychiatrie”, bewertet Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt den Fall seines Mandanten Sven. Das Mobbing in der Schule, aus seiner Sicht entscheidend, habe das Amt dagegen nicht angegangen und diesen Faktor auch dem Gericht verschwiegen.
Das Jugendamt sieht das alles anders, natürlich. In den Klageerwiderungen bestreitet das Amt “dass der Kläger den Hauptschulabschluss bestanden hätte”, und es bestreitet auch, dass die Jugendhilfe bei Sven fehlerhaft gelaufen sei.
Das Mobbing habe sie damals “nicht so in den Vordergrund gestellt”, sagt Jugendamtsmitarbeiterin Schmidt, als sie bei einem der Gerichtstermine als Zeugin geladen ist. Es habe auch noch viele andere Faktoren gegeben. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn etwa. Von “einer ganz engen Symbiose”, spricht die junge Frau mit den blonden, kurzen Haaren. Andere, die mit den Schrems zu tun hatten, schreiben in Stellungnahmen von einer “overprotecting mother”, von einer überbehütenden Mutter. So eng sei das gewesen, dass sich Sven nicht habe entfalten können, erinnert sich Schmidt. Die Vertreterin des Landratsamtes auf der Beklagtenbank hört angestrengt zu, die Ellbogen auf den Aktenordner gestützt, das Unterkiefer nach vorn geschoben.
Es geht um viel, um das Ansehen des Jugendamtes, aber auch um die Systemfrage, die Klägeranwalt Hildebrandt, der auch Diplom-Pädagoge ist, immer wieder aufwirft: Oft werden problematische Kinder aus Familien genommen – weil Jugendämter denken, ihrem Schutzauftrag gerecht werden wollen. “Aber es gibt auch viele Fehlentscheidungen”, sagt Hildebrandt. Dann nämlich, wenn schlechte Jugendamtsberichte mit einer Fließbandjustiz zusammenkommen. So wie bei Sven, meint er, wo Jugendamtsmitarbeiter Fakten und Meinung vermischt hätten – ohne auch noch die notwendige Kompetenz zu haben. “Dann werden Fälle monströs, und man bekommt sie nicht mehr in den Griff.”
Dass niemand Sven helfen konnte, trotz Abklärung, das ist offensichtlich. Auch ein Schulwechsel scheiterte schließlich. Im November 2007 – Ellen Schrem hatte das volle Sorgerecht kommentarlos wieder zugesprochen bekommen -, wechselte Sven in eine andere Schule. Doch nur kurze Zeit später schloss ihn die Lehrerkonferenz aus – weil er wieder zu selten im Unterricht war. Wieder beklagten sich Sven und seine Mutter über Mobbing und darüber, dass die Lehrerin nicht eingegriffen hätte. Der Kläger suche stets die “Schuld” bei anderen, lautet die Einschätzung des Jugendamtes dazu. Offensichtlich sei Sven nicht in der Lage, die Ursache für seine sozialen Probleme bei sich oder in der Beziehung zu seiner Mutter zu sehen.
Ich bin vielleicht ein wenig gluckenhaft, aber ich halte wenigstens zu ihm”, sagt Ellen Schrem, eine freundliche, ein wenig füllige Frau. Man glaubt es, die Schrems leben in einer ordentlichen, aufgeräumten Wohnung. Am Küchenfenster steht hölzerner Adventsschmuck. Kater Dickie liegt faul auf Svens Bett. Aber ist das vielleicht alles zu viel des Guten?
In einem Bericht steht, dass die Mutter ihrem Sohn den Schulranzen an den Tisch brachte. “Ich habe ihn einmal in die Schule geprügelt, aber das würde ich nie wieder machen”, sagt Ellen Schrem. Beim Jugendamt würde sie auch nie wieder Rat suchen: “Ich habe um Hilfe gebeten, weil die Schule versagte und dann passierte das alles.” Und jetzt, wie soll das jetzt alles weitergehen? Weiterklagen wollen sie, falls es eine Niederlage gibt vor Gericht, und falls das mit der Rechtsschutzversicherung klappt. Und mit dem Leben, wie soll das weitergehen? Mhm. Sven schaut verlegen und zuckt mit den Schultern.
Quelle: sueddeutsche.de – 01.12.2011 – Von Max Hägler
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/bayern/klage-gegen-jugendamt-die-verlorene-kindheit-des-jungen-sven-1.1223280-2
Januar 16th, 2012 um 09:36
Berufung in dem zurückgewiesenen Schadensersatz-Prozess gegen das Kreisjugendamt
Amberg-Sulzbach. (zm) Für das Landratsamt ist die Schadensersatzforderung eines heute 19-Jährigen über 80 000 Euro noch nicht ausgestanden. Die 1. Zivilkammer am Landgericht hatte am 1. Dezember 2011 nach einem mehrmonatigen Prozess (wir berichteten) die Klage des jungen Mannes als unbegründet abgewiesen. Auf Anraten seines Anwaltes Johannes Hildebrandt (Schwabach) legte der Schüler nun Berufung gegen dieses Urteil ein.
Damit wird der Fall, in dessen Mittelpunkt das Kreisjugendamt steht, noch einmal vor dem Nürnberger Oberlandesgericht verhandelt. Die erhobenen Vorwürfe, auf die sich diese Amtshaftungsklage stützt, liegen Jahre zurück und reichen in die Lebensphase des jungen Mannes, als er noch nicht volljährig war. Der damalige Hauptschüler, der mit seiner alleinerziehenden Mutter in Vilseck lebte, fiel 2006/07 durch massive Fehltage im Unterricht auf.
Seine Mutter hatte ihn aus gesundheitlichen Gründen jeweils entschuldigt, machte allerdings Schulmobbing als Ursache für die Probleme und Ängste ihres Sohnes verantwortlich. Dagegen wollte sie ankämpfen und schaltete ursprünglich selbst das Kreisjugendamt ein. Nach einiger Zeit kamen die Mitarbeiter jedoch zu der Auffassung, dass in der Überbesorgtheit der Mutter gegenüber ihrem dickleibigen Sohn eine der möglichen Ursachen des schulvermeidenden Verhaltens liegen könnte. Die Behörde leitete deshalb ein Verfahren ein, der Mutter die Fürsorge in Gesundheitsfragen ihres Kindes zu entziehen und den damals 15-Jährigen einer stationären jugendpsychiatrischen Behandlung zu unterziehen.
Nicht einverstanden
Diese Maßnahme war auch mit zwei mehrwöchigen Aufenthalten in einem Jugendheim verbunden. Der jetzt als Kläger auftretende junge Mann sagt, dass diese Maßnahmen gegen seinen Willen stattgefunden hätten. Die Mutter schilderte als Zeugin, sie habe sich mehrfach vom Jugendamt eher überrumpelt statt korrekt informiert gefühlt. In einer aufwendigen Beweisaufnahme ging die 1. Zivilkammer den im Raum stehenden Vorwürfen nach und kam zu der Auffassung, dass dem Jugendamt keinerlei Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Gerichtsbeschlüsse hätten die eingeleiteten Zwangsmaßnahmen abgedeckt und die Jugendbehörde habe die ihr zustehenden Ermessensspielräume nicht überstrapaziert. Zudem habe der Kläger seine Ablehnung der Maßnahmen nie erkennbar gezeigt.
Von der Eindeutigkeit dieser Sichtweise der Kammer zeigte sich die Klägerseite nach dem Urteil mehr als überrascht. Spontane Überlegungen, diese Entscheidung nicht hinnehmen zu wollen, sind “zur Tat geworden”, teilte der Klägeranwalt auf AZ-Anfrage mit. Der Jurist ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Diplom-Pädagoge und geht davon aus, dass sich das Berufungsverfahren inhaltlich “auf den Pflichtenkanon des Jugendamtes” konzentrieren werde.
Spielräume größer
Denn während andere gesetzliche Grundlagen behördliche Befugnisse und Pflichten oft haargenau umreißen würden, täten das die hier in Frage kommenden Sozialgesetzbücher so nicht. Also seien auch die gerichtlichen Spielräume deutlich größer, als sie sich in dem Ersturteil niederschlagen würden.
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