Alzey-Worms Jugendamt



Jugendamt Alzey-Worms

  An der Hexenbleiche 34
  55232 Alzey
  Telefon: 0 67 31/4 08-0
  Fax: 0 67 31/4 08-54 50

Leitung
Arno Herz
Telefon: 0 67 31/4 08-54 11
Fax: 0 67 31/4 08-54 50
E-Mail: herz.arno@kreis-alzey-worms.de

Referat Jugendamt
Arno Herz
Telefon: 0 67 31/4 08-54 11
Fax: 0 67 31/4 08-54 50
E-Mail: herz.arno@kreis-alzey-worms.de

Amtsvormundschaft, ,
Dieter Menger
Telefon: 0 67 31/4 08-52 41
Fax: 0 67 31/4 08-52 60
E-Mail: herz.arno@kreis-alzey-worms.de

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3 Kommentare zu “Alzey-Worms Jugendamt”

  1. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ALZEY-WORMS – 17.03.2009 – Netzwerk für das Kindeswohl – Kreisjugendamt ruft zur Zusammenarbeit auf
    Den Kinderschutz weiter stärken und Probleme so früh wie möglich erkennen möchten viele Gruppen und Institutionen im Landkreis Alzey-Worms. Unter Federführung des Kreisjugendamts trafen sie sich nun zu einer Netzwerkkonferenz: Bestehende Zusammenarbeit soll intensiviert werden und ein regelmäßiger Austausch eingeleitet werden.

    Zusammenarbeit stärken
    So viele haben etwas gewusst, warum ist nichts passiert? Einige tragische Fälle von Kindstötung wie der “Fall Kevin” in Bremen hätten verhindert werden können, wenn die Absprache zwischen den für das Kindeswohl verantwortlichen Institutionen besser funktioniert hätte – so lautet eine weit verbreitete Meinung. Damit es im Kreis Alzey-Worms nicht zu solchen Ereignissen kommt, koordiniert das Jugendamt nun eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kinderschutz-Gruppen, Hebammen, Schulen, Kindergärten, Ärzten, Gesundheitsamt und vielen weiteren Akteuren.

    Der Kreis folgt damit den Vorgaben des neuen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit. Sabine Strohmenger, mit einer halben Stelle beim Jugendamt angestellt, steuert die Netzwerkarbeit. “Einmal im Jahr werden wir zu einer Netzwerkkonferenz einladen, für einzelne Sachgebiete bilden sich gerade Arbeitsgruppen heraus”, berichtet sie im Gespräch mit der AZ von ersten Zielen.

    Dabei soll es nicht um lockere Gespräche gehen, sondern um einen regelmäßigen, konkreten Austausch von Erfahrungen und Problemlösungsstrategien. In Anlehnung an den aus der Geschäftswelt stammenden Leitspruch “one face to the customer – ein Gesicht gegenüber dem Kunden” sollen Hilfesuchende von möglichst vielen Angeboten, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, profitieren und nicht im Institutionen-Wirrwarr verschollen gehen.

    Natürlich existiere schon jetzt eine enge Zusammenarbeit, meinte Jugendamtsleiter Arno Herz. “Dennoch ist nicht alles bekannt, etwa wie das Jugendamt arbeitet und zu welchen Vorgehensweisen wir gesetzlich verpflichtet sind”, schränkte er ein. Hier soll die verstärkte Netzwerkarbeit helfen. “Auch Akteure, die in der Vergangenheit vermeintlich gegeneinander arbeiteten, wie Jugendhilfe und Polizei, wissen, dass sie gemeinsam mehr erreichen”, zeigt sich Herz überzeugt.

    Sieben Euro pro Kind
    Für die Netzwerk-Arbeit wurde vom Land Geld zur Verfügung gestellt. Sieben Euro werden pro Kind unter sechs Jahren, das im Kreis wohnt, gezahlt – in diesem Jahr sind es rund 48 000 Euro. Neben der Stelle von Sabine Stromenger werden damit Arbeitsstunden für 0,1 Stellenanteile im Bereich Sozialdienst und 0,4 Stellenanteile im Gesundheitsamt finanziert.

    Das Gesundheitsamt hat mit dem neuen Gesetz die Aufgabe erhalten, die regelmäßigen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen zu überprüfen. “Sollten Eltern die Untersuchungen nicht wahrnehmen, werden sie vom Gesundheitsamt erinnert”, erklärt Herz. Erst im dritten Schritt, wenn auch danach die Untersuchung nicht wahrgenommen wird, ist das Jugendamt zuständig.

    Zusätzlich zu den Personalmitteln wurden vom Kreis Sachkosten eingeplant. Die könnten beispielsweise für Soforthilfen verwendet werden. “Wir hören immer wieder von Fällen, in denen jemand sagt, es fehlt akut am Geld selbst für Babynahrung und Windeln”, erzählt Strohmenger. Bis Hilfe vom Amt anlaufen kann, sind aber meist längere Prozesse notwendig. Andere Organisationen können unter Umständen schneller helfen. “Es wäre zu überlegen, deren Arbeit in solchen Fällen zu unterstützen”, meint der Jugendamtsleiter.

    Quelle: main-rheiner.de – 17.03.2009 – Von Martin Recktenwald
    Link zum Pressebericht: www .main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3671003

  2. Redaktion schrieb:

    NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ALZEY-WORMS – 23.07.2009 – Kein Kind soll vom Essen ausgeschlossen – Jugendamt des Kreises gewährt auf Antrag einen Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Kita besuchen.
    Das Land Rheinland-Pfalz stellt in einem Sozialfonds Mittel zur Verfügung, die über die Jugendämter an die Träger von Krippen, Kindergärten und Horte ausgezahlt werden. Ziel des Landes ist es, dass alle Kinder, die über Mittag eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Möglichkeit der Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen haben sollen. Kein Kind soll wegen finanzieller Mittel vom Mittagessen ausgeschlossen sein. “Das Land stellt unserem Landkreis Alzey-Worms hierfür rund 39.500 Euro zur Verfügung, wofür wir uns im Namen der Betroffenen ganz herzlich bedanken. Wir halten die Zielsetzung für sehr wichtig und wollen mit unserer Verwaltung die Umsetzung mit aller Kraft unterstützen”, betont Landrat Ernst Walter Görisch.

    Eltern von Kindern, die das verlängerte Vormittags-, ein Ganztagsangebot oder einen Hortplatz in Anspruch nehmen und in der Kindertagesstätte ein warmes Mittagessen erhalten, können beim Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Entsprechende Vordrucke wurden in den letzten Tagen an die Einrichtungen verschickt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Empfänger/innern von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung sowie Personen, deren Nettoeinkommen die Summe aus angemessenen Unterkunftskosten und den Sozialhilferegelsätzen um nicht mehr als 25 Prozent übersteigt.

    Mit dieser Regelung schließt sich das Jugendamt dem Vorgehen im Schulbereich an und verschafft den Eltern damit Planungssicherheit. Einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz oder die Inanspruchnahme des verlängerten Vormittagsangebotes haben berufstätige Alleinerziehende bzw. Eltern sowie Kinder, bei denen soziale Gründe dafür sprechen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bezieht sich gemäß Kindertagesstättengesetz lediglich auf eine Betreuung am Vor- und am Nachmittag, gleiches gilt für den Anspruch auf ein Mittagessen.

    Eltern, bei denen die Zuschussvoraussetzungen vorliegen und die einen positiven Bescheid vom Jugendamt erhalten, müssen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung nur noch 1 Euro pro Mittagessen bezahlen, der Rest der Kosten wird vom Jugendamt aus dem Sozialfonds direkt an den Träger ausgezahlt.

    Quelle: nibelungen-kurier.de – 22. Juli 2009
    Link zum Pressebericht: nibelungen-kurier.de/?t=news&s=Lokalnachricht&ID=21397

  3. mb schrieb:

    moin,
    habe mit dem jugendamt kleinere erfahrungen gemacht. meistens positive. zu der negativen kam es nicht, obwohl es die gängige praxis aller jugendämter in deutschland widerspiegelt.

    bezüglich er vaterschaftsanerkennung, sorgerecht, elterngeld ect. war immer zufriedenstellend und freundlich.
    allerdings ist eine terminabsprache sehr hilfreich!

    zu dem gau wird es mit dem nächsten jugendamt kommen.
    es geht um das umgangsrecht eines jetzt gerade 6monatigen kindes!
    bei der einholung der erkundigungen und der empfehlungen zum zwecke des umgangsrechtes bei so einem kleine kind habe ich erstmal die zuständige sachbearbeiterin nicht erreich (sommer – urlaub…verständlich)
    wenige tage später erhielt ich einen anruf, der meine meinung zum jugendamt gewaltig verändert hat!

    nach der aufklärung der geschehnisse, sagte mir die sachbearbeiterin, daß ich mich darauf einstellen soll, dass die richterin am zuständigen amtsgericht mir höchstens eine 1 mal die woche für 1,5std. regelung zusprechen würde, eine 2* die woche wäre das höchste, was sie selbst vertretten könnte…..
    mir blieb die spucke weg und die luft im hals war ein kloß!!!
    ein regelung für 1,5 std, alle 2 wochen wäre das übliche….wohl eher was für teenies oder für elternteile die suchtgefährdet sind oder die in abhängigkeiten leben,wohl eher nicht für das übliche volk!

    es ist ne tatsache, dass normale männer, die den umgang mit ihrem kind zu gleichberechtigten teilen haben wollen, nicht von dem amt, der dafür geschaffen ist, unterstützt werden, sondern nur die frauen!!!!egal, welche qalifikationen, einträge im register, soziale und private hintergründe, ect…die kindesmutter hat. das amt wird sich nie die mühe machen, zu der es verpflichtet wäre, namlich nicht nur aufenthaltsrecht und umgangsrecht sich zu verkomplizieren, sondern möglichst bei einem zu lassen, damit die arbeit nicht die schreibtische überhäuft.

    die nächsten wochen geheich wg. umgangsrecht vors amtsgericht. alle möglichkeiten zur friedlichen einigung hat sie abgelehnt und ausgeschlagen. ich habe einen erfrenen anwalt gefunden, der ebenfalls die mißbilligung der ämter sieht.

    ich bin gespannt was das gricht sprechen wird….

    ps: das gute am amtsgericht AZ ist, dass die paare zu einigen stunden paarberatung verpflichtet werden!!!
    (vielleicht kann sich dadurch ein weiterer prozeß und emotionalitäten dem partner gegenüber sparen lassen)

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