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Im Fall etwaiger Probleme setze ich einen gesunden Menschenverstand und normale Kommunikationsabläufe voraus. Ich bin keinesfalls beratungsresistent. Bitte nehmen Sie erst Kontakt zu mir auf und besprechen das Problem, bevor Sie dem Anwalt Ihrer Wahl zu besseren Umsatzzahlen verhelfen.
Hierbei wäre auch zu beachten: Kritische Pressberichterstattung unter namentlicher Benennung des Betroffenen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, Presseberichte mit Nennung ihres Namens hinnehmen müssen.
- BGB §§ 823 Ah, 1004; GG Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1
- BGH, Urteil vom 21. 11.2006 – Az. VI ZR 259/05
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=543
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die vom OGH weitgehend übernommen wurde, ist auch scharfe Kritik, insbesondere gegenüber Personen, die selbst öffentlich Kritik üben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, erlaubt.
Das gilt selbstverständlich auch für Kritik an Wissenschaftern und Richtern: So wie sich ein Universitätsprofessor Kritik an seinen Unterrichts- oder Prüfungsmethoden gefallen lassen muss, so müssen sich Richter Kritik an ihren Entscheidungen und ihrer Verfahrensführung gefallen lassen. Die Tätigkeit der Justiz ist nicht sakrosankt, die Öffentlichkeit muss sie nicht kommentar- und kritiklos zur Kenntnis nehmen.
Textveröffentlichung von: jugendamtwatch.blogspot.de Danke!
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