Hessen (13.06.2010): Kinderlärm unter Schutz?

Grüne wollen Klagen von Anwohnern an Spielplätzen und Kitas Riegel vorschieben
Unzumutbarer Lärm oder „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“? Wenn Kinder in der Wohnung, vor dem Kindergarten oder auf dem Bolzplatz spielen, kann es laut zugehen. Für manche Nachbarn zu laut. Und die Empfindlichkeit derjenigen, die keine Kinder haben, wächst. Immer wieder müssen sich die Gerichte mit Klagen sich gestört fühlender Anwohner befassen.

Berlin und Hamburg haben bereits reagiert. Sie haben Landesgesetze mit Regelungen zum Kinderlärm verabschiedet, beziehungsweise auf den Weg gebracht (siehe Artikel unten), um der Klageflut einen Riegel vorzuschieben.

Auch die hessischen Grünen haben vor Kurzem einen Gesetzentwurf zum Kinderlärm vorgelegt. Die Grünen wollen verhindern, dass Anwohner gegen Kindergärten und Spielplätze klagen. „Kinder sind unsere Zukunft, Kinderlärm ist Zukunftsmusik“, erklärt Marcus Bocklet, familienpolitischer Sprecher der Fraktion, gegenüber unserer Zeitung: „Es ist geradezu verrückt, dass Kinder nicht draußen spielen dürfen, nur weil Anwohner sich belästigt fühlen und erfolgreich dagegen klagen.“

Das habe für die Grünen absolute Vorfahrt – und das bedeute, in direkter Wohnnähe spielen zu können. Deshalb sei es auch sinnvoll, den Rechtsweg der Anwohner gesetzlich einzuschränken: „Es muss ein klares Signal gesetzt werden: Wir wollen Kinder, wir wollen spielende Kinder, und das bedeutet auch Kinderlärm“, betont Bocklet.

Lärmgrenzen oder Zeitkorridore sollen in dem Gesetz nicht festgelegt werden. Das entbinde die Erzieher allerdings nicht von ihrem Erziehungsauftrag zur Rücksichtnahme, sich um einen angemessenen Lärmpegel zu bemühen, betonte der Grüne.

Zum Thema Kinderlärm gab es im März bereits eine Anhörung von Experten im Gesundheitsausschuss des Landtags. Die Ergebnisse werden aber unterschiedlich interpretiert.

Während sich die Grünen bestätigt fühlen, kommen CDU und FDP zu einer anderen Einschätzung: Sie bewerten den Entwurf als überflüssig. Eine Regelung auf Bundesebene sei sinnvoller als ein „Flickenteppich von Einzelregelungen in den Ländern“. Es werde außerdem eine Änderung der Baunutzungsverordnung geprüft, die bewirken soll, dass Kindertagesstätten in Wohngebieten nicht mehr nur ausnahmsweise zugelassen werden könnten.

Die Grünen aber wollen nicht auf eine eventuelle Entscheidung einer Bundesregierung warten, erklärt Bocklet. Die Bundesregierung plane erst 2011 eine Initiative dazu, obwohl der Bundestag bereits seit fünf Jahren eine Lösung fordere. Bis ein solches Gesetz – sofern es überhaupt komme – inkrafttreten könnte, vergingen weitere zwei Jahre.
Einfallstor für neue Klagen?

Bei der Anhörung im hessischen Gesundheitsausschuss äußerten Juristen aber auch Zweifel, ob der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf das Problem lösen könne. Sie befürchten sogar eine Zunahme der Rechtsstreitigkeiten. Die Formulierungen im Gesetzentwurf seien nicht konkret genug und könnten damit zum Einfallstor für neue Klagen werden, erklärte Leonard Bär von der Frankfurter Kanzlei Scharpf & Associates.

Dazu Marcus Bocklet: „Wir haben unseren Gesetzentwurf nach der Anhörung stark überarbeitet und die Anregungen der Experten eingearbeitet. Der Entwurf ist jetzt wasserdicht.“ Wenn er durchkomme, seien Klagen in Hessen aussichtslos. Der überarbeitete Entwurf werde im Juni im Landtag zur Abstimmung gestellt.

Quelle: hna.de – 24.05.10 – Von Detlef Sieloff
Link zum Pressebericht: www .hna.de/nachrichten/hessen/kinderlaerm-unter-schutz-777149.html

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