Gesetzeslücken im Sorgerecht für uneheliche Kinder
Das Gesetz zum Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern sollte nach Ansicht von Richtern und Betroffenen dringend geändert werden. Es sei ein Skandal, dass bei diesen Paaren die Mutter automatisch allein sorgeberechtigt sei, sagte der Gründer und Vorsitzende des Vereins „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe“, Franzjörg Krieg. Das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2003 sei menschenrechtswidrig. „Da habe ich Verständnis, dass Väter sich entsorgt fühlen“, betonte am Mittwoch auch der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Stefan Motzer. Während Ex-Ehepartner automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben, steht bei unverheirateten Partnern dem Vater kein Sorgerecht zu. Dies sei eine Ungleichbehandlung der Väter.
So sei auch dann kein gemeinsames Sorgerecht möglich, wenn beide Eltern zwar zusammenleben, die Mutter aber dennoch auf ihrem alleinigen Sorgerecht beharre. Es sei fraglich, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar sei, meinte der Familienrichter. „Es kann nicht sein, dass einer Frau nur durch den Umstand, dass sie Mutter geworden ist, das Prädikat “gut” für das Kind quasi ins Wochenbett gelegt wird“, kritisierte Krieg. „Wir fordern ein gemeinsames Sorgerecht für alle Kinder ab Geburt, gleichgültig ob ehelich oder nicht“
Gemeinsame Sorgerechtserklärung
Die bisherige Regelung habe manchmal tragische Folgen und diene nicht immer dem Kindeswohl. Motzer nannte den Fall eines Vater, der sich jahrelang als Hausmann um die Erziehung seiner drei Kinder gekümmert habe, während seine Partnerin und die Mutter der Kinder ihrem Beruf nachgegangen sei. Als sich die Frau von dem Mann getrennt habe, habe dieser weiter die Kinder erziehen wollen. Die Mutter habe aber eine Fremdbetreuung bevorzugt. „Kein Gericht der Welt konnte etwas daran ändern.“ Er könne nur allen Männern in nicht-ehelichen Beziehungen raten, mit der Mutter des gemeinsamen Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.
Bei ehelichen Beziehungen hingegen sei der „entsorgte Vater“ Historie, sagte Motzer in Anspielung auf eine kürzlich erschienene Film-Dokumentation. Auch Krieg bezeichnete das geschriebene Recht in diesem Bereich als „im Grunde in Ordnung“. Allerdings stehe das gesprochene Recht dazu noch allzuoft im Widerspruch.
Positive Signale für Väter
Insgesamt aber sei die Gesellschaft auf einem guten Weg. „Angesichts von immer mehr Trennungen und Scheidungen sind unsere Forderungen längst kein Randphänomen mehr“, sagte der Vereinsgründer. Es gebe viele Signale aus Gerichten und auf gesetzgeberischer Ebene, wo nicht länger automatisch die Mutter bevorzugt werde. „Wir sind mitten in einer Veränderung. Die Akzeptanz für unseren Kampf war noch nie so groß.“
Quelle: stimme.de – 05.08.2009 – lsw
Link zum Pressebericht: www .stimme.de/suedwesten/nachrichten/vm/art19068,1615476
























Februar 15th, 2010 um 16:28
Also, ich muss mal ehrlich sagen, dass ich es anders sehe!
Wenn zum Beispiel der nichteheliche Vater des Kindes, es von anfang an nur noch wegen dem Kind mit der Frau aufrechterhalten hat in der Schwangerschaft zum beispiel und es nur auf die wegnahme des kindes abgesehen hat, dann ist die Mutter ja nur eine Gebärmaschine!
sorry, aber wäre dann ja so!
Sagen wir es doch mal so, der Mann schläft mir der Frau, wie er es etliche male tut, auf seinen Samen will er aber dann kein Anspruchsrecht erheben, will damit nichts zu tun haben, wenn die Frau daraus aber ein Kind wachsen lässt, dann ist es auf einmal, gemein, dass sie wenn man nicht verheiratet ist das Sorgerecht bekommt?!
Warum?!
Sie hatte es 9 Monate im Bauch und versorgt, und sie hat es unter Schmerzen zur Welt gebracht, und dass soll man dann gleich setzen, finde ich nicht!
Man sollte schauen wie lange der Mann mit der Frau und dem Kind zusammengelebt hat, aber von Anfang an ansprüche stellen, für nen bissl Spaß was der Mann hatte, mehr hatte er ja net, und das mit der Frau gleichsetzten die etliche Kompromisse in der Umwelt(Job, Lebenseinstellung, und Gewohnheiten und co.) finde ich arm!
Wenn der Vater doch so ein guter Vater ist, dann ist man doch auch verheiratet, dann steht es auch zur Frau, und dann braucht er doch nichts zu befürchten!
Juni 22nd, 2010 um 12:20
Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass ich das sehr gut finde.
Ich habe mich als meine Tochter 1 1/2 Jahre alt war mit meiner Lebensgefährtin getrennt. Wir haben uns damals auf Unterhaltszahlungen und Besuchszeiten untereinander geeinigt (ohne das Jugendamt). Als meine Tochter noch so klein war wollte Ihre Mutter nicht das sie ein ganzes Wochenende bleibt und ich durfte meine Tochter nur sehen wenn Ihre Mutter dabei war. Man(n) kann sich vorstellen wie toll es ist jeden zweiten Samstag die gerade verlassene Ex im Hause zu haben. Nach 2-3 Stunden war der Besuch dann auch immer schnell wieder beendet. Weil Ihre Mutter noch etwas vor hatte oder die kleine ins bett musste oder ähnliches… Mittlerweile ist meine Tochter 4 Jahre fast 5 und ich bekomme Sie jeden 2 Samstag von morgens bis maximal 16 Uhr. Bei mir übernachtet hat meine Tochter noch nie und auch ein zusätzlichen Tag mal ausser der Reihe bekomme ich nie. Es kann ja z.B. auch mal sein das ich an einem meiner Samstage keine Zeit habe oder Sie hat keine Zeit. In so einem Fall bekomme ich nicht einmal ein Ersatztermin. Ok mühsam ernärt sich das Eichhörnchen. Ich werde also Stück für Stück um meine Zeit mit meiner Tochter kämpfen.
Doch jetzt kommt das Beste. Ungefähr 4 Monate nach meiner Trennung ist mein ehemals bester Freund mit meiner Ex zusammen gekommen. Ich habe mich damit abgefunden und wünsche den beiden auch alles Gute. Doch in kürze wollen die beiden Heiraten und jetzt kann er ohne meine Zustimmung meine Tochter adoptieren. Das geht meiner Meinung nach eindeutig zu weit.
Ich möchte doch einfach nur meine Tochter regelmässig übers Wochenende sehen oder sie mal vom Kindergarten (Schule) abholen. was ich bisher alles nicht durfte (von Ihr aus). Ein bischen Mitentscheidungsrecht wäre auch super und nicht immer alles einfach nur hinnehmen zu müssen.
Ich kann also nur sagen hoffentlich wird das Sorgerechtgesetz schnell zu Gunsten der Väter überarbeitet. Ich will doch gar nicht meiner Tochter die Mutter wegnehmen und auch nicht Ihren neuen “Vater”, ich möchte nur meine Zeit mit meiner Tochter verbringen, vielleicht auch später mal mit meiner Tochter in den Urlaub fahren und etwas mitsprache recht haben.
Ich hoffe das ist zu verstehen.
August 4th, 2010 um 19:03
hallo.
Also meine Tochter bekommt in 1woche ein Baby,sie ist mit dem Kindsvater aber nicht mehr zusammen,sie waren eigendlich auch nie ein Paar.
Bekommt er dann auch das gemeinsame Sorgerecht ?
September 16th, 2010 um 11:37
hallo,
also meine tochter ist 5 jahre alt und ich habe dem vater nach unserer trennung das anteilige-sorgerecht gegeben, da es doch ums wohl das kindes geht.was passiert mit ihr wenn ich nicht mehr bin.?!… und er kümmert sich nicht, außer seine pflicht aller 14 tage, übers we! er zahlt nicht, er ruft nicht an, er will mich nicht sehen bzw. hören. keine komonikation möglich! egal wenn was mit ihr ist, keine meldung, außer ist nicht mein wochenende! schlimm und sie versteht das alles nicht.sie denkt,sie ist schuld! das geht den kinder im kompf rum.
September 17th, 2010 um 23:16
Hallo Isabell,
kleine Korrektur: ich vermute, daß Sie nicht dem Vater irgendwelche “Anteile des Sorgerechts” “gegeben haben”, sondern zusammen mit ihm die gemeinsame Sorge erklärt, richtig?
Mai 25th, 2011 um 12:10
hallo
also ich bin froh, daß ich als nicht verheiratete das alleinige sorgerecht habe. ich habe dem vater jedoch immer mitentscheiden lassen und vollmachten hinterlegt, in denen er auch unterschrieftsberechtigt ist.jetzt nach unserer trennung macht er uns das leben zur hölle. beratungsstellen jugendämter und anwälte können nicht helfen, da viele gesetze auf unverheirate nicht anwendbar sind z.b. wohnungszuweisung. ich werde den umgang zu den kindern nicht unterbinden, bin aber froh das er mir in dieser hinsicht nicht auch noch schaden kann.
August 22nd, 2011 um 20:35
Ja Hallo,
also ich muss sagen, das ich es total bereue das ich dem Vater meiner Kinder auch das Sorgerecht gegeben habe, das hab ich ihm nach der Geburt anvertraut . Und er missbraucht es nur und es hat sich gezeigt das er ein unzuverlässiger Vater ist und den Kindern keine Grenzen zeigen kann, ich habe mit ihm Probleme, obwohl ich viele Dinge mit ihm klären will, die zum Wohle der Kinder sind und er aber hat nur seine eigenen Bedürfnisse. Ich hätte viel mehr Kraft für meine Kinder, müsste ich nicht immer dem Vater hinteher laufen. Interresse sollte ein Vater an die Kinder haben und nicht die Macht um die Frau.
Elternberatung hilft weiter, wenn sich der Vater auch wirklich drauf einlässt und sich an die Regeln hält. Ich kann den Frauen und zukünftigen Müttern nur sagen. Wartet bis die Kinder mindestens 3 Jahre alt sind und arbeitet gemeinsam an den Erziehungs und Umgangsfragen. Es ist wirklich nicht jeder Vater ein guter Vater für die Kinder. Ich finde es einfach nur lästig das ein Vater das Sorgerecht erhält aber nicht seine Sorgepflicht einhält. Sorgerecht heißt Sorgepflicht!!!
Ich wünsche mir vom dem Staat Deutschland ein Vater und Mutterführerschein. Unsere Kinder sind die Zukunft und Kinder brauchen keine Väter denen es um Macht und Gier geht….Liebe brauchen Sie! Väter die Respekt gegenüber der Mutter zeigen. Und Mütter die Respekt gegenüber guten Vätern zeigen….das macht Kinder stark. Das Mama und Papa miteinander sich um das Wohl der Kinder bemühen ohne Krieg, Macht! Liebe – Vertrauen!