Gesetzeslage: ausreichend

scheitert in Deutschland nicht am Recht, sondern am Sparzwang in den Jugendämtern
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa hundert Jungen und Mädchen getötet. Die Täter sollten die Kinder eigentlich behüten – es sind überforderte Mütter, die ihr schreiendes Baby so lange schütteln, bis es stirbt; es sind brutale Väter, denen die Fähigkeit fehlt, sich in hilflose Menschen einzufühlen. Hundert getötete Kinder pro Jahr, manche Schätzungen nennen hundertfünfzig – das sind jede Woche zwei oder drei Fälle: eine grausame Realität, die nur zu einem kleinen Teil wahrgenommen wird. Kevin in Bremen wurde zum Symbol, Sarah in Thalmässing, Lea-Sophie in Schwerin. Die anderen fallen kaum auf, weil ihre sich gegen Berichterstattung wehren, weil keine Informationen nach draußen dringen lassen oder weil kein Journalist anfängt, einen Fall genauer zu beschreiben.

Die Dimension des Problems wird unterschätzt; gleichzeitig beginnt, sobald ein Einzelfall zum Symbol wird, eine Wiedergabe grausamster Details aus dem Leben des geschundenen Kindes. Viele Einzelheiten, die man dann erfährt, sind so schrecklich, dass man als Leser oder Zuschauer einen tiefen Wunsch verspürt: Jugendämter sollen, bitte, solche Schicksale verhindern. Und Politiker sollen, bitte, die entsprechenden Gesetze schaffen.

Doch in dieser emotionalen Debatte geht erneut der Blick für die Realität verloren. Denn die Jugendämter haben in den vergangenen Jahren beim Kinderschutz viel gelernt – der inkompetente Sachbearbeiter, der nur in Akten blättert, ist ein Klischee. Auch die Gesetze sind besser als vor wenigen Jahren. Seit 2005 hat jedes Jugendamt einen “Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung”, den inzwischen jeder Praktiker kennt und beachtet. Natürlich, manches lässt sich verbessern. Sinnvoll wären einheitliche Regeln für Kinderärzte, nach denen sie mit Behörden kooperieren, wenn sie eine Kindesmisshandlung vermuten. Richtig wäre es, die frühen Hilfen durch Hebammen und Klinikärzte per Gesetz zu regeln – bisher gibt es nur Modellprojekte; der Bund muss einen Rechtsanspruch schaffen und bezahlen.

Doch etliche Fälle aus der jüngsten Zeit deuten auf ein anderes Problem hin. Das System der Kinderhilfe erkennt zwar viele Eltern, die gefährlich für ihre Kinder sind; sie werden auch monate- und jahrelang unterstützt. Doch irgendwann läuft die Hilfe aus. Manchmal, weil die Situation sich bessert, manchmal auch, weil Behördenchefs sparen wollen. Die Kosten für die Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren explodiert, und gerade in ärmeren Regionen werden Einsparungen verlangt – gelegentlich explizit, öfter aber durch stille Erwartungen an die Mitarbeiter des Jugendamts: Muss denn diese oder jene Hilfe nach zwei Jahren noch laufen? Kann man sie nicht zumindest verringern und billiger machen?

Doch gefährdete Kinder zu schützen, ist eine schwierige, eine teure Aufgabe. Wer das will, muss die Kosten akzeptieren. Dass Ämter sparen müssen, darf nicht dazu führen, dass Kinder sterben.

Quelle: sueddeutsche.de – 19.08.2009 – Von Felix Berth
Link zum Pressebericht:www .sueddeutsche.de/A5e38Z/3011802/Gesetzeslage-ausreichend.html

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