Geschiedene Eltern haben Pflicht zum Umgang mit Kind

Schleswig/dpa. Geschiedene haben neben dem Recht auch die Pflicht zum mit dem Kind. Nur in besonders schweren Fällen könne das den Kontakt zwischen Eltern und Kindern einschränken oder ausschließen.
Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig hin. Ist das Wohl des Kindes durch den Umgang mit einem Elternteil gefährdet, könne das prüfen, ob eine Aufsicht während des Besuchs nötig ist. Dann sind zum Beispiel Mitarbeiter von Beratungsstellen, vom Jugendamt oder dem Kinderschutzbund anwesend.

Ein Verbot des Umgangs sei nur dann eine Option, wenn das Kind aufgrund des Verhaltens eines Elternteils traumatisiert ist oder eine Gefährdung vorliegt, erklärt die Anwaltskammer. Darüber hinaus könne das Gericht nicht erzwingen, dass ein Elternteil Umgang mit dem Kind hat, wenn er das nicht wünscht.

Quelle: mz-web.de – 09.10.09
Link zum Pressebericht: www .mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1246048747955&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=1107786571097

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10 Kommentare zu “Geschiedene Eltern haben Pflicht zum Umgang mit Kind”

  1. margareta blüggel schrieb:

    Bitte sagen Sie mir was zu tun ist wenn ich meine Kinder sehen möchte aber meine Kinder mich als ihre Mutter nicht mehr sehen wollen.Gruss Margareta

  2. Redaktion schrieb:

    Sehr geehrte Frau Blüggel,

    grundsätzlich haben Sie das Recht Ihre Kinder zu sehen sofern es dem “Kindeswohl” entspricht.

    Es kommt natürlich auch auf das Alter der Kinder und die Umstände zu diesem Verhalten an.

    Bitte stellen Sie die Frage erneut in unserem Forum.

  3. Thomas Meier schrieb:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich brauche ihren Rat.
    Ich habe mit meiner Ex-Freundin gemeinsames Sorgerecht zu unserer gemeinsamen Tochter, doch die Mutter will nicht, das ich Kontakt mit unserer Tochter habe, es sei denn sie kann bestimmen, wann und wie oft ich wie lange Konkakt zu unserer Tochter habe (Ihre Forderungen sind: Freitags morgens bis Montags morgens alle zwei Wochen. Ich bin berufstätig und kann das so nicht machen. Da ich das so nicht machen kann, sagt die Mutter dass ich kein Interesse an meine Tochter hätte und will sich nicht anders einigen).
    Was soll ich nur machen?

    Vielen Dank für Ihr Bemühen

  4. F. Mahler schrieb:

    Hallo Thomas,
    Wenn die Mutter das Umgangsrecht der Tochter negiert um Streit zu provozieren, bleibt Dir vermutlich nichts anderes, als erstmal schriftlich eine Einigung zu suchen und dann bei Gericht einen Antrag auf Festlegung genauer Umgangsdaten zu stellen.
    Vom Gesetz her sind die Eltern verpflichtet, sich in den Belangen des Kindes zu einigen, ansonsten muß das Gericht entscheiden. Keiner hat das Recht, einfach darüber zu bestimmen, sofern es sich nicht gerade um Alltäglichkeiten handelt ( z. B. ob man gerade mit dem Kind auf den Spielplatz gehen mächte ).
    Wem gegenüber behauptet die Mutter denn, daß Du kein Interesse am Kind hast?

  5. Thomas Meier schrieb:

    Die Mutter sagte gegenüber dem Jugendamt und der Erziehungsberatung in einem gemeinsam angesetzten vergangenen Termin: Der Vater hätte kein Interesse an das Kind und es gebe besser geeignete Väter (Mit Fingerzeigt auf mich in der Viererrunde) als mich. Ich war aber derjenige, der ein Treffen veranlasst hatte um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Jugendamtvertretung und Psychlogin der Erziehungsberatung waren wenig beeindruckt, als die Mutter klar für dich entschied, dem Vater das Besuchsrecht (Gemeinsames Sorgerecht liegt schriftlich vor) zu verwehren. Alle späteren Behühungen von mir, ein weiteres Gespräch wurden von der Mutter abgelehnt. Jegliche weitere vorsichtige Kontaktversuche vom Vater (Schriftlich per Mail) wurden von der Mutter ignoriert. Die Sache zieht sich jetzt seit einem Jahr (!) hin. Unsere gemeinsame Tochter ist jetzt 4 Jahre alt und hat ihren Vater seit über einem Jahr nicht mehr gesehen. Die Mutter sagte vor einem Jahr mal zu mir, das sie will, dass das Kind sich an den Vater nicht mehr erinnern soll und zu vergessen hat. Das nennt sich auch PAS. Also Endfremdung des Kindes von Vater als Willensentscheidung. Interessant ist, das die Sachbearbeiterin vom Jugendamt hier nicht auf die Mutter konstruktiv eingewirkt hat und mir unterstellt hat, das da wohl mit mir was nicht stimmen könne (Liegt als Gesprächsnotiz schriftlich vor). Mein Eindruck dieser Geschichte, der sich mir immer mehr aufzwängt, ist, hier in Deutschland wird offensichtlich nicht das Interesse des Kindes vertreten, sondern eher mehr die Interessen der Mütter. Tja… es scheinen aber tendenzielle Änderungen einzufließen dieses Jahr.
    Wie soll ich mich weiter verhalten?
    Bisher habe ich mich ruhig und kooperativ verhalten und versucht auf die Mutter keinen Druck aufzubauen, so dass sie die Möglichkeit hat ihre Position zu reflektieren. Leider scheint das nichts genützt zu haben und weitere Kontaktversuche vom Vater zu Mutter (In Monatsabständen, also kein unnötiges Unterdrucksetzen) scheitern an Ablehnung.
    Was sollte ich machen? Haben Sie einen Rat für mich?

    Vielen Dank

  6. F. Mahler schrieb:

    Hallo Thomas,
    einen Rat, noch dazu in Rechtsfragen, kann und darf Dir hier niemand geben, das verhindert das deutsche Rechtsberatungsgesetz ( ein Überbleibsel aus dem 3. Reich, das bestimmt, daß selbst in einfachsten Dingen ein rechtlicher Ratschlag nur von einem Rechtsanwalt ausgesprochen werden darf, jeder normale Mensch würde sich dadurch strafbar machen. Und verlasse Dich darauf, gerade auf relativ kritischen Seiten wie dieser, würde diese Möglichkeit auch gnadenlos genutzt werden ).
    Aber eine Meinung darf jeder haben, dieselbe darf auch auf Erfahrungen und bekannten Tatsachen basieren und ( noch ) dürfen wir diese auch äußern :-) .
    Klar ist, daß es in D. überhaupt kein Besuchsrecht gibt. Und das ist auch gut so!
    Denn Eltern sind keine Besucher, sondern Eltern und die stehen dem Kind nach den international anerkannten Kindesrechten zu.
    Auch D. hat, nach sehr langem zögern, diese Rechte des Kindes im Juli dieses Jahres endlich anerkannt. Zumindest offiziell. Dein zuständiges JA scheint da noch nichts von zu wissen und sich auch mit dem Grundgesetz nicht auszukennen., denn da steht das auch drin ( von den Richtlinien für JÄ mal ganz zu schweigen ).
    Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße, ohne ansehen des Geschlechts!
    Und Unterhalt, egal was man Dir dazu erzählt hat, ist keineswegs ein Geldbetrag nach der sog. Düsseldorfer Tabelle.
    Unterhalt beinhaltet Beherbergung, Nahrung, Kleidung, Schutz, Anleitung, Förderung, Begrenzung, u.s.w. des Kindes und vor allem (!) den dazu unbedingt notwendigen Umgang!
    Logisch?
    Du hast die elterliche Sorge, also bist Du berechtigt und verpflichtet, sie auch auszuüben. Dazu mußt Du zwangsläufig mit Deinem Kind zusammensein, anders geht es nunmal nicht.
    Wenn jemand das verhindert ist das eine Straftat gegen das Kind.
    Zu deutsch, wenn die Mutter Dich Dein Sorgerecht vorsätzlich nicht ausüben lässt, ist das ein schweres Sorgerechtsvergehen.
    Wenn das JA sich durch unterlassen einer Amtshandlung daran beteiligt, so ist auch das nicht legal.
    Es hätte zumindest das Gericht anrufen müssen, um das Recht des Kindes durchsetzen zu lassen. Dazu ist es verpflichtet.
    Natürlich darf eine Mitarbeiterin eines JA eine eigene Meinung haben. Diese kann sie dann ja vor Gericht äußern.
    Aber es sieht nach dem, was Du schreibst so aus, als ob das Gericht sofort eingeschaltet hätte werden müssen ( wenn der Entfremdungswille der Mutter schriftlich vorliegt ), um den Umgang in rechtsverbindlicher Form zu regeln, bevor die Entfremdung soweit fortschreitet, daß sie sich negativ für das Kind auswirkt.
    Dabei sollte nach Möglichkeit jedes Kontaktdatum ganz genau festgeschrieben werden.
    Wenn die Mutter diese Anordnung mißachtet, kannst Du Zwangsmaßnahmen gegen sie beantragen.
    Daß geht dann bei der Androhung von ein paar hundert € los und kann theoretisch bis zum Entzug des Sorgerechts führen.
    Einigungen hast Du ja nach eigenen Angaben immer wieder versucht ( schriftlich? ). Das JA ist seiner Pflicht offenbar auch nicht nachgekommen, also ist das nächste der Gang zum Gericht.
    Was dort dann passiert, ist allerdings Sache des Richters. Man muß leider dazu sagen, daß viele Richter in D. aktive und z,T, verfassungsfeindliche Feministen, z.T. möglicherweise selbst entfremdete und zu Vaterhass erzogene Kinder sind.
    Will heißen, von Gleichstellung oder gar Kindesrechten wollen manche einfach nichts wissen. Das kann man aber nur ausprobieren.
    Und sollte der/die Richter/in dem Kind den Vater nicht gönnen, bleibt der Beschwerdeweg.
    Ich denke, mit netten Bitten ist in Deinem Fall wahrscheinlich nichts zu machen, da die Gegenseite sich vermutlich einfach darauf verlässt, daß ihre Vorgehensweise erfolgreich ist.
    Da scheint m.E. mal ein wenig gezielter Druck von Nöten zu sein.
    Und wer weiß, manchmal sollen entfrendungswillige Leute ja doch noch ganz freundlich und kooperativ geworden sein, wenn sie gemerkt haben, daß sie nicht mit jeden Unsinn durchkommen.
    Gruß……..F. Mahler

  7. Hermann schrieb:

    Ich kann euch nur empfehlen mal unter den seiten http://www.fruehchenforum.com oder http://www.fruehchen-info.at reinzuschauen. Hier erfährt man echt alles was man wissen will und man kann so einige gute tipps von anderen übernehmen.
    Natürlich ist es auch erwünscht anderen person zu helfen.

    Liebe Grüße
    Hermann

  8. Antje Wendenburg schrieb:

    Hallo liebe Redaktion,
    ich bin Mutter eines 3 Jahre alten Jungen. Ich habe mich vor über einem Jahr von dem Vater meines Kindes getrennt, mit dem ich auch die gemeinsame elterliche Sorge habe. Nach der Trennung habe ich mich bemüht den Kontakt zum Vater im Sinne des Kindes aufrecht zu erhalten. Was mir jedoch die ersten 3 Monate nach der Trennung nicht gelang, da er den Kontakt zu uns gänzlich versagte.
    Anfang diesen Jahres lernte ich meinen jetzigen Freund kennen, worauf sich der Kindesvater plötzlich wieder bei uns meldete und Kontakt zu unserem Sohn forderte. In darauf folgenden regelmäßigen Treffen konnte sich die Vater-Kind-Beziehung wieder festigen. Mein Sohn hat sich immer sehr auf die Verabredungen mit dem Papa gefreut.
    Bis zu dem Tag, an dem er unseren Sohn nicht, wie verabredet, von der Kita abholte. Nach der Aktion blieb er für mich unerreichbar – 6 Wochen lang. Dann ging ich zum Jugendamt, um mir Hilfe und Rat zu holen. Zu mehreren angesetzten Terminen erschien er nicht, bis das Jugendamt Druck machte. Wir haben uns dann friedlich über das Umgangsrecht geeinigt. Die Vereinbarung hielt er auch einige Wochen ein.
    Doch seit mittlerweile 2 Monaten herrscht schon wieder kein Kontakt mehr – von heute auf morgen!
    Ich hab mich damit abgefunden, dass er wohl kein Interesse an seinem Kind hat. Mein Sohn wurde durch das ganze Hin und Her sehr verunsichert und ich bin froh dass er inzwischen nicht mehr nach seinem Papa fragt und sich alles normalisiert hat.
    Jedoch hab ich auch Angst, dass der Vater morgen vor der Tür steht und wieder Umgang mit seinem Sohn fordert. Muss ich ihm den dann auch gewähren?Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich in dieser Situation Handeln sollte?

    Vielen Dank im Voraus.

  9. garbe uwe schrieb:

    Werte ” Frau Schwerin ” Jugendamt Rostock
    ich warte bis dato noch auf ihre Stellungsnahme. Laut Amtsgericht wollen sie mich ja Entmündigen. Ich habe dazu folgenden Wortlaut an ganz bestimmten Stellen gesandt. Mit Bitte um Entlassung aus dem Dienst des Jugendamtes, sowie Aufforderung zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft, u.a. Mißbrauch von Schutzbefohlnen.
    Haben sie wirklich gedacht das ich klein beigeben werde ?
    Die Straftaten die sie und ihre, ich bitte um diesen Ausdruck, um Nachsicht, aber in meinen Augen sind sie eine Erbärmiliche Kinderschinderbande, die normal Bürgern Mittels Freiheitsberaubung,
    Hypnose, sowie Betäubungsmittel, ihre Betrugshandlungen im Unterhaltsrecht, sowie die Eiskalten Mordanschläge an meiner Person, die mit ihrem Wissen an meiner Person Vollstreckt wurden, zu Vertuschen. Ich fordere sie somit auf, entlich Stellung zu beziehen, Öffentlich, zu den Vorwürfen, b.z.w. Nachweißbaren Straftaten Ihrerseits an meiner Person. Menschenhandel ist ein Straftatbestand des StgB.
    Waren sie schon mal ganz unten ? Frau Schwerin. Den Satz müßten sie ja kennen.
    Ich bin dabei ihr Leben, so zu zerstören, wie sie es bei mir gemacht haben. Vorteilsnahme im Amt, Körperverletzung, Versuchter Mord, Lohnbetrug, Diebstahl, Vergiftung, Drogenmißbrauch, Mehrfachen Betrug, Versuchter Todschlag, Kindesmißhandlung, Versuchte Kindesentziehung, Körperverletzung von Schutzbefohlnen, na Frau Schwerin. Meinen sie wirklich das sie mit diesen Straftaten nicht vor Gericht kommen. Irrtum ich bin dabei eine Klage zu fertigen, in dem diese Straftaten bei Gericht anhängig sind und somit die Verjährung zu verhindern. Im weiteren sollten sie jede Raststätte in Deutschland abfahren, da ich ihre Namen Öffentlich mache werde. Was sie sich rausnehmen ist ja wohl der Gipfel der Frechheit und des Amtsmißbrauch, leider bin ja kein Einzelfall.
    Fröhliche Weihnacht und ein Guten Rutsch ins Neue Jahr, sowie den Wunsch das sie ihren Job verlieren werden.
    Dies ist kein Racheakt, sondern das Ergebnis aus einem Spruch.
    Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selber rein.

  10. Susanne schrieb:

    Hallo,
    bisher habe ich dem Kindsvater ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt – 2x die Woche darf er unser Kind haben und die Wochenenden, wo er ihn haben wollte. Ich habe gehofft, daß er aus dem gemeinsamen Haus auszieht. Das wollte er auch Anfang des Jahres tun, denn ich muß auch mal wieder zu mir kommen und da ist es nicht hilfreich, wenn er sich immer hier aufhält und auch noch hier schläft.
    Seit diesem Jahr hat er sich nun umgemeldet zu seiner neuen Freundin, will aber nicht komplett ausziehen und so schläft er immer noch 2x die Woche hier. Ich finde das unzumutbar und weiß einfach nicht mehr, was ich machen soll!!! Auch die Wochenenden sagt er mir ganz kurz vorher und schläft meistens dann auch noch hier. Jetzt reicht es mir und ich habe ihm jetzt vorgeschlagen, daß er 14 tägig unser Kind bekommt und möchte nun auch, daß das Besuchsrecht von 2x die Woche auf einmal gekürzt ist, nur solange bis eine räumliche Trennung erfolgt.
    Was halten Sie davon? Ist das rechtens?? Zählt nicht zu dem Kindswohl, daß die Mutter nicht jedesmal in ein seelisches Tief gestürzt wird? Nach der räumlichen Trennung habe ich ihm zugestanden, daß er unser Kind auch wieder öfters holen kann – aber momentan muß ich auch mal zur Ruhe kommen und das schaffe ich einfach nicht, wenn er hier alle 3 Tage zugegen ist.

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