Freie Wahl bei Scheidung
München – Ein Ehepaar, das zwei EU-Staatsbürgerschaften besitzt, kann sich in beiden Ländern scheiden lassen. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte die Ehefrau eines ungarisch-französischen Paares mit Wohnsitz in Frankreich. Ihr Mann hatte die Scheidung in Ungarn eingereicht, die Ehe war von einem ungarischen Gericht geschieden worden. Sie wollte dagegen ein Verfahren vor einem französischen Gericht erzwingen. Die EU-Regeln sehen vor, dass binationale Paare sich dort scheiden lassen, wo sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. Falls sie sich nicht einigen, können sie auch Gerichte in ihren Herkunftsländern oder an früheren Wohnsitzen anrufen. Das führt häufig dazu, dass der schnellere Partner den Ort der Scheidung bestimmt.
Quelle: sueddeutsche.de – 17.07.2009 – Von rub
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