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23.05.2013

Gutachter & Gutachter-Institute

Bei Streitigkeiten, welche das Familienrecht von Kindern betreffen, sind zunächst die Sorgeberechtigten aufgerufen sich zu einigen. Gelingt dies nicht, so können

  • 1. das Jugendamt
  • 2. örtlichen Erziehungsberatungsstellen
  • 3. kirchliche Beratungsstellen

hinzugezogen werden.
Nicht immer kann auf diesem Wege eine Lösung gefunden werden und wird eventuell anschliessend im Rahmen eines gerichtlichen Familienrechtsverfahrens geklärt.

Das Familiengericht wird den Beteiligten eine verbindliche Entscheidung vorgeben. Hierbei hat die Richterin oder der Richter die Möglichkeit, ein psychologisches Familienrechtsgutachten in Auftrag zu geben, um für die Entscheidung eine weitere Grundlage zu erhalten.

Sind Sie ein Gutachter im Familienrecht oder ein Diplom Psychologe mit Zertifizierungs als Gerichts- und Rechtspsychologe, dann haben Sie hier die Möglichkeit sich einzutragen.

Hier finden Sie eine Auflistung zu Gutachtern und Gutachter-Institute, chronologisch angeordnet nach dem Postleitzahlengebiet:

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