Familiengerichte entziehen Eltern das Sorgerecht

Immer mehr wird das entzogen, und zwar nicht immer nur in den spektakulären Fällen von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Im vergangenen Jahr 2008 stieg die Zahl der Gerichtsentscheidungen gegenüber 2007 im Bundesgebiet um etwa 8 Prozent. Das ist aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts zu entnehmen. Die Gerichte ordneten in 12.500 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. In 9.100 Fällen übertrugen die Gerichte das ganz oder teilweise auf die . Bei einem teilweisen Entzug dere elterlichen Sorge wird etwa das oder die Vermögenssorge den entzogen.

Das Sorgerecht kann auch auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Teil nicht in der Lage ist, es dem entsprechend auszuüben.

Quelle: sozialhilfe24.de – 20.07.2009
Link zum Pressebericht: http://www.sozialhilfe24.de/news/733/familiengerichte-entziehen-eltern-das-sorgerecht/

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