Europäisches Familienrecht im Aufbau?

Die französische und die deutsche Justizministerin haben ein Abkommen zum deutsch-französischen Wahlgüterstand unterzeichnet. Es wird als Pilotprojekt für den Aufbau eines zusammenwachsenden europäischen Familienrechts verstanden. Bei 11% über europäische Landesgrenzen geschlossene Ehen besteht hier Bedarf.

Bei Ehen mit Auslandsberührung stellt sich, besonders im Ernstfall, die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten. Das Internationale Privatrecht ist hier ein sehr kompliziertes Instrument. Nun wird auch in diesem Bereich das EU-Recht ausgebaut.

Ein zur Wahl stehende deutsch-französisches Güterrecht wurde als erster Baustein für ein europäisches begründet.

Deutsch-französische Wahlgüterstand
Der deutsch-französische Wahlgüterstand kann regelmäßig gewählt werden, wenn

* deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben,
* deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder
* ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland oder in Frankreich haben.

Der neue Wahlgüterstand bietet Eheleuten eine attraktive Wahlmöglichkeit für die Behandlung ihres Vermögens in der Ehe.

Gestaltung: Zugewinngemeinschaft + französische Spezialitäten
Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland.

* Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt.
* Nur bei Ende des Güterstandes wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.

Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine Reihe französisch geprägter Besonderheiten. So werden etwa Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien (z.B. durch Erklärung zu Bauland) nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Andere EU-Länder können sich anschließen
Wenn das neue Instrument erfolgreich ist, können weitere gemeinsame Schritte folgen. Der Wahlgüterstand kann zur Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht in einem zusammenwachsenden Europa werden.

Der deutsch-französische Wahlgüterstand steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen. Er könnte so zum Pilotverfahren für weitere vergleichbare Harmonisierungen des Familienrechts zwischen einzelnen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Rechtstraditionen werden.

Quele: haufe.de – 23.02.2010 – Haufe Online-Redaktion
Link zum Pressebericht: www .haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1266915165.09&portal=Recht&topic=FamilienErbrecht&topicView=Familien-%20%26%20Erbrecht

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Ein Kommentar zu “Europäisches Familienrecht im Aufbau?”

  1. niklas schrieb:

    Ich hoffe,dass das neue Instrument erfolgreich sein wird und dass mehr EU-Länder daran Interesse haben.

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