Eheverträge – Kleingedrucktes für Hochzeitspaare
An Schnapszahl-Tagen wie dem 9.9.2009 geben sich viele Paare das Ja-Wort. Sie schließen damit automatisch einen Vertrag mit Rechten und Pflichten. Nicht immer passen die gesetzlichen Vorschriften auf die individuelle Lebenslage. Viele merken das erst bei einer Scheidung. Mit einem Ehevertrag kann man vorsorgen, für wen das sinnvoll sein könnte.
Ehevertrag? Nein Danke! meint Margarita Broich aus Mühlheim.
“Ich heirate ja einen Mann, den ich total liebe und dem ich vertraue. Und dann brauche ich keinen Ehevertrag.”
Skepsis gegenüber Eheverträgen kennt Michael Uerlings – er ist Notar aus Bonn und Sprecher der Rheinischen Notarkammer.
“Ich glaube allerdings, dass keiner so richtig weiß, ob er einen Ehevertrag braucht oder nicht. Aber sich nicht traut, das näher zu prüfen, weil er immer meint, das ist unromantisch, das setzt ein Misstrauen in die Ehe. Das ist aber gar nicht so. Ist eigentlich das Gegenteil.”
Durch eine Hochzeit übernehmen Ehepartner automatisch viele Rechte und Pflichten füreinander. Bei einer Scheidung wird das in der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen geteilt, das Vermögen, das die Partner mit in die Ehe gebracht haben, gehört ihnen allein. Ein einfach klingendes Prinzip, trotzdem werden die Ergebnisse im Einzelfall oft als ungerecht empfunden. Wer von Anfang an Klarheit möchte, kann seine persönlichen Verhältnisse deshalb zusammen mit einem Notar prüfen und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen, rät der Jurist:
“Konsequenz des Vertrages ist: Rechtssicherheit. Das heißt, man weiß schon am Anfang, was am Ende passiert. Und darum schließt man ihn.”
Als Vorsorge für eine mögliche Scheidung, auch wenn man bei der Hochzeit nicht gern daran denkt. Ob ein Ehevertrag Sinn macht oder nicht, hängt sehr vom Einzelfall ab. Die Tücken stecken im Detail. Generell lässt sich nur eines sagen: Je größer die Unterschiede klaffen zwischen den Eheleuten, umso mehr spricht für einen Vertrag. Zwei typische Beispiele:
Fall eins: Ein Kind wird geboren. Häufig arbeitet dann nur ein Ehepartner voll weiter und die andere, meistens die Frau, gibt ihre Arbeit zeitweise auf oder schränkt sie ein, um den Nachwuchs zu betreuen.
“Derjenige, der weiß, dass er jedenfalls für die Betreuung der Kinder längere Zeit zu Hause bleiben möchte, der sollte in einem Ehevertrag regeln, wie lange er das darf. Sonst schickt man ihn nach drei Jahren wieder arbeiten, wenn die Ehe geschieden wird.”
Durch das neue Unterhaltsrecht sind meist beide Elternteile nach einer Scheidung gezwungen, bereits drei Jahre nach Geburt des jüngsten Kindes wieder voll zu arbeiten, erklärt Notar Michael Uerlings. Nur ein Ehevertrag kann diesen Nachteil abfangen und individuell regeln.
“Nächster Punkt: Unternehmer-Ehe: Wenn sie mit Nichts beginnen, das Unternehmen im Laufe der Ehe aufbauen, dann ist das ein Vermögenszuwachs, der am Ende der Ehe zu teilen wäre.”
Doch das könnte die Existenz des Unternehmens bedrohen – auch hier hilft ein Ehevertrag.
“Unternehmern, denen ist zu einem Ehevertrag zu raten, wo sie versuchen, mit anderen Kompensationslösungen einen Ausgleich zu finden. Der aber eben nicht dazu führt, dass das Unternehmen zerschlagen werden muss.”
Eheverträge können natürlich nur einvernehmlich geschlossen werden – und das auch noch nach der Hochzeit. Ebenso kann man bestehende Verträge einvernehmlich ändern – etwa, weil sich Dinge plötzlich geändert haben – zum Beispiel durch Kinder. Und – so absurd das klingt – besonders in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften macht so ein Vertrag Sinn, meint Notar Michael Uerlings:
“Für die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft gibt es ja gar keine echten gesetzlichen Regeln. Und deshalb ist es da ja eigentlich noch umso wichtiger zu überprüfen: Kann ich in der Partnerschaft ohne Vertrag leben.”
Quelle: dradio.de – 09.09.2009 – Von Anna Florenske
Link zum Pressebericht: www .dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/1030797/























