Deutscher Juristinnenbund legt Gesetzentwurf zur Regelung der elterlichen Sorge unverheirateter Väter vor
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) stellt einen eigenen Gesetzesentwurf zur Regelung des Rechts der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Diskussion. Mit einer “differenzierten Widerspruchslösung” will der djb den unterschiedlichen Interessen von Kindern, Müttern und Vätern “ohne Trauschein” Rechnung tragen.
Das Recht der elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern muss neu geregelt werden – das verlangen sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 03.12.2009 als auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21.07.2010 vom deutschen Gesetzgeber. Auch Väter, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind, müssen Zugang zur elterlichen Sorge haben, fordern die höchsten Richter(innen).
Für 62 Prozent der nichtehelich geborenen Kinder geben die Eltern ohnehin schon eine sogenannte “Sorgeerklärung” ab, so dass eine gemeinsame elterliche Sorge besteht, erläutern die Juristinnen. Alle anderen Väter sollen – soweit sie die Vaterschaft anerkannt haben – nun beim Jugendamt oder bei einem Notar beantragen können, mit der Mutter die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Dann üben die Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam aus, wenn die Mutter nicht widerspricht. Anderenfalls kann der Vater eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen. Das Familiengericht gibt dem Antrag des Vaters dann statt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Damit gelinge ein differenzierter Ansatz. Zudem gebe es keinen Automatismus, denn nur ein Vater, der die Vaterschaft anerkannt habe, soll die elterliche Sorge beantragen könen. Die Erklärung gegenüber dem Jugendamt bzw. dem Notar gewährleiste eine Beratung der Eltern, erläutert Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des djb.
Mit dem Begriff der elterlichen Verantwortung knüpfen die Juristinnen an das moderne juristische Verständnis im Sinne des europäischen Rechts an. Ihrer Ansicht nach, sei Es wird ohnehin auf absehbare Zeit in Deutschland eine weitere Kindschaftsrechtsreform erforderlich werden, die sich an europäischen Maßstäben orientiert.
Quelle: lexisnexis.de – 13.09.2010 – Deutscher Juristinnenbund
Link zum Presseberihct: www .lexisnexis.de/rechtsnews/deutscher-juristinnenbund-legt-gesetzentwurf-zur-regelung-der-elterlichen-sorge-unverheirateter-vaeter-vor-187350
























September 20th, 2010 um 11:57
Deutscher Juristinnenbund verfassungsfeindlich!?
Wie bekannt, wurde auf Druck des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( siehe das Zaunegger-Urteil von 2009 ), am 21. 07. 2010 endlich, auf Beschwerde von Herrn Fürste aus Bielefeld, vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß das Recht der Mutter, dem Kind die elterliche Sorge des Vaters zu verbieten, wie es bei Unverheirateten aus dem §1626a BGB abgeleitet wird, verfassungswidrig ist.
Dadurch wird dem unehelichen Kind zwar immer noch nicht zugestanden von Geburt an zwei Eltern zu haben ( was schon der nächste Verfassungs- u. Menschenrechtsbruch ist ) aber immerhin ist dieser Makel des bürgerlichen Gesetzbuches, wenn auch nur sehr ungern und zögerlich, erkannt und beseitigt worden. Zumindest auf Antrag dürfen jetzt auch unverheiratete Väter, Väter sein.
Weiterlesen auf:
http://väter-für-gerechtigkeit.de/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/219-juristinnenbund-kontra-kindesrechte.html