Der Vater meines Kindes ist verheiratet
Nach einer rauschenden Karnevalsnacht bin ich jetzt schwanger. Der Vater, mit dem ich keinen Kontakt mehr habe, ist verheiratet. Was muss ich tun, um meine Ansprüche zu sichern? Maja Sch., Treptow
Wenn Sie zu dem Mann auch keinen Kontakt mehr haben, so sollten sie ihn jetzt zumindest davon in Kenntnis setzen, dass er Vater werden wird. Dann sollten sie ihn veranlassen, die Vaterschaft förmlich anzuerkennen. Weil sie mit dem Vater nicht verheiratet sind, gilt er nämlich im Rechtssinne nicht automatisch als der Vater ihres Kindes, sondern erst nach dem Anerkenntnis. Das Anerkenntnis muss beurkundet werden. Dafür ist das Jugendamt oder jeder Notar zuständig. Das Anerkenntnis kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Es kann sehr diskret geschehen, ohne dass die Familie des Vaters davon erfährt.
Der Vater muss ab der Geburt des Kindes natürlich auch Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts hängt davon ab, wie viel der Vater verdient. Den genauen Betrag können sie der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, die im Internet leicht zu finden ist. Der Vater muss Ihnen seine wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig offenlegen
Es kann natürlich auch passieren, dass der Vater sich weigert, das Kind oder den Unterhalt anzuerkennen. Dann bleibt nichts anderes übrig, als ihn beim Familiengericht zu verklagen. Das wird dann ein richtiger Prozess mit allen Kosten und Problemen. Nach einem solchen Prozess wird ihnen als junge Mutter sicher nicht der Sinn stehen. Sie können sich deshalb auch, wenn sie das wollen, an das Jugendamt wenden, das als Beistand ihres Kindes die ganze Auseinandersetzung führt. Das Jugendamt trägt dann sogar die Kosten des Prozesses gegen den Vater.
Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt und Notar bei Hogan & Hartson Raue und Lehrbeauftragter für Familienrecht.
Quelle: morgenpost.de – 16.07.2009
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/printarchiv/familie/article1132629/Der_Vater_meines_Kindes_ist_verheiratet.html























