Nordrhein-W. (13.02.2010): ,,Das Kind steht im Mittelpunkt”
Das Land Hessen glaubt, einen Weg gefunden zu haben, Misshandlungen im Elternhaus besser aufzudecken
Zwei Jahre nach Inkrafttreten steht das hessische Kindergesundheits- schutzgesetz auf dem Prüfstand. Es verpflichtet Eltern, ihre Kinder zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen zu bringen.
Für Eltern gibt es wohl kaum etwas Schlimmeres, als ein Kind zu verlieren. Schmerzvoll, wenn dann auch noch eine Aufforderung ins Haus flattert, die den Besuch einer Vorsorgeuntersuchung für das Kind anmahnt. Das Kindervorsorgezentrum in Frankfurt hat tatsächlich mehrere solcher Mitteilungen an Eltern geschickt. Seine Existenz dient aber einem guten Zweck: Kinder ausfindig zu machen, deren Wohl gefährdet ist, und sie notfalls vom Jugendamt in Obhut nehmen zu lassen.
Anfang 2008 trat das Kindergesundheitsschutzgesetz in Kraft, das die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vorschreibt. Das Zentrum erhält Daten von Neugeborenen von den Meldeämtern und gleicht diese ab mit den Bescheinigungen, die die Kinderärzte schicken, wenn ein Kind untersucht wurde. Bleiben die Bescheinigungen aus oder werden Daten mit zu großer Zeitverzögerung oder fehlerhaft übertragen – zum Beispiel das Sterbedatum eines Kindes nicht gemeldet – passiert es, dass Eltern gemahnt werden, die bereits beim Arzt waren oder deren Kind verstorben ist.
Bei einer Datenschutztagung am Donnerstag in Wiesbaden verwies das Familienministerium auf die Erfolge: Mindestens sechs gefährdete Kinder wurden aufgrund des Datenabgleichs ausfindig gemacht, die dem Jugendamt bis dato nicht bekannt waren, erklärte Angela Wirtz, Referentin im hessischen Familienministerium. Die Teilnahmequote an den ärztlichen Untersuchungen war nach Angaben des Leiters des Kindervorsorgezentrums, Ernst Rauterberg, von 80 bis 90 Prozent auf 98,6 Prozent gestiegen.
Bei aller Einigkeit, dass jedes misshandelte Kind eins zu viel sei, meldeten sich aber auch Kritiker zu Wort. Das Gesetz habe die Erwartungen nicht erfüllt, sagte Wiesbadens Sozialdezernent Arno Goßmann (SPD). Der Verwaltungsaufwand und die Kosten seien hoch, und in 75 Prozent aller an das Jugendamt gemeldeten Fälle sei eine Untersuchung bereits erfolgt gewesen. Dies verschlechtere das Verhältnis zwischen Eltern und Behörden.
Anne Monreal-Horn, Referentin des Landkreistags, fügte hinzu, Eltern würden durch das Gesetz grundsätzlich unter den Generalverdacht der Kindesmisshandlung gestellt. Und schon bei der Gesetzesvorbereitung sei kritisiert worden, dass die Jugendämter nicht im Beirat des Vorsorgezentrums vertreten seien. Zudem schilderte Monreal-Horn ein Praxisproblem: Wenn das Jugendamt tätig wird und säumige Eltern aufsucht, können diese – weil der Untersuchungszeitraum schon abgelaufen ist – die Untersuchung bislang nicht mehr nachholen. Die Kasse zahlt nicht mehr.
Auch bei Kinderärzten ist die Meldepflicht umstritten, wie der Präsident der hessischen Landesärztekammer, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, dem ECHO sagte. Er gab zu Bedenken, dass Eltern aus gefährdeten Familien erst recht nicht zum Arzt gingen, da sie wüssten, dass die Ärzte trotz Schweigepflicht Meldezwang hätten.
Nach Einschätzung des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch ist der Zwang, den die Untersuchungen darstellen, aber vertretbar. Wenn Eltern der Verantwortung für ihre Kinder nicht nachkämen, müssten dies Staat und Gesellschaft übernehmen. ,,Das Kind steht im Mittelpunkt und niemand sonst.” Datenschutzrechtliche Bedenken äußerte er nicht, seine Vorschläge wurden im Gesetz berücksichtigt.
Hintergrund: das Kindergesundheitsschutzgesetz
Das hessische Gesetz zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge für Kinder ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Es war ohne Gegenstimmen im Landtag verabschiedet worden. Das Gesetz schreibt verbindlich die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 bei Kindern bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren vor sowie weitere Untersuchungen wie zum Beispiel ein Stoffwechsel- oder ein Hörscreening. Ärzte müssen dem Kindervorsorgezentrum der Universitätsklinik Frankfurt melden, welche Kinder an welcher Untersuchung teilgenommen haben. Im Jahr sind das nach Angaben des Familienministeriums etwa 375.000 Meldungen. Wenn festgestellt wird, dass ein Kind nicht rechtzeitig zur Untersuchung gebracht wurde, erhalten die Eltern mindestens eine Aufforderung, dies nachzuholen. Wird dem nicht nachgekommen, wird das Jugendamt eingeschaltet. 2245 Untersuchungen wurden einer Studie des hessischen Städtetags zufolge zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 30. Juni 2009 versäumt, wie das Familienministerium mitteilte. Die gespeicherten Daten müssen spätestens sechs Jahre nach der Geburt gelöscht werden. Gespeichert werden Familiennamen, Vornamen, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Namen und Anschrift der Sorgeberechtigten sowie Bezeichnung und Datum der Untersuchung.
Quelle: echo-online.de – 30. Januar 2010 – Von Martina Borusewitsch
Link zum Pressebericht: www .echo-online.de/nachrichten/hessenundrhein-main/art175,611635























