Darf ein Kind bei der Gestaltung des Umgangs mit entscheiden?

Das des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, richtet sich während der und nach der nach dem . Da Kinder ab dem 12. Lebensjahr die Bedeutung eines Umgangsrechts einschätzen können, sind auch deren eigene Wünsche und Vorstellungen für die Häufigkeit, Dauer und Ausgestaltung des Umgangsrechts von Bedeutung. Sie sind daher vom anzuhören. Ergibt sich aus dieser Befragung und aus der kinderpsychologischen Begutachtung der berechtigte Wunsch des Kindes, keinen weiteren mit einem Elternteil zu haben, dann muss der betreffende Elternteil dies akzeptieren. So hat es das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Quelle: anwalt.de – 01.03.2011 – Dr. Sonntag Rechtsanwälte
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/darf-ein-kind-bei-der-gestaltung-des-umgangs-mit-entscheiden_016837.html

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