Nordrhein-W. (18.08.2009): Beistand hilft oft, Rechte zu wahren

Unter der Vormundschaft der standen Ende des vergangenen Jahres in Nordrhein-Westfalen fast 11 000 Kinder und Jugendliche. Wie das Statistische Landesamt mitteilt,…
RHEIN-ERFT-KREIS. Unter der Vormundschaft der Jugendämter standen Ende des vergangenen Jahres in Nordrhein-Westfalen fast 11 000 Kinder und Jugendliche. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lagen die Zahlen der gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften etwa auf Vorjahresniveau. Dagegen stieg die Zahl der bestellten Amtspflegschaften um deutlich über sechs Prozent von 5781 auf 6338 binnen eines Jahres an.

Bei einer Gesetzlichen Amtsvormundschaft übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft, wenn das nichtausüben können. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer minderjährigen unverheirateten Mutter, wenn der Vater ihres Kindes nicht bekannt ist. Bei einer bestellten Amtsvormundschaft übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft, wenn keine als Pfleger oder Vormund geeignete Person vorhanden ist.

Darüber hinaus erhielten im vergangenen Jahr 158 830 Kinder in NRW Beistandschaften, etwas weniger als in Jahr zuvor. Eine wird auf Antrag eines Elternteils gewählt. Sie trägt dazu bei, in bestimmten Bereichen die Rechte des Kindes zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltungszahlungen oder bei der Feststellung der .

Im Rhein-Erft-Kreis gab es bei den Kindern und Jugendlichen unter gesetzlicher Amtsvormundschaft binnen Jahresfrist einen Rückgang von 54 auf 41, während die Zahl der jungen Menschen unter bestellter Amtsvormundschaft am Jahresende mit 168 um 14 über Vorjahresniveau lag.

Die bestellte Amtspflegschaft, also der gerichtlich angeordnete Beistand, betraf Ende vergangenen Jahres 100 Kinder und Jugendliche und damit 25 weniger als am Ende des Vorjahres.

Beistandschaften, die auf Antrag eines Elternteiles gewährt werden, genossen 4450 Minderjährige, das sind 93 oder zwei Prozent weniger als Ende 2007.

Quelle: rundschau-online.de – 14.08.09 – (uw)
Link zum Pressebericht: www .rundschau-online.de/html/artikel/1246895314715.shtml

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