Bei Scheidung: Versicherungs-Policen überprüfen

Wer in glücklichen Zeiten sinnvoller Weise seine Versicherungs-Policen kombiniert hat, muss sie dann aber auch in Zeiten der oder wieder neu ordnen. Wer seine finanzielle Situation nicht regelt, kann ganz schnell ohne ausreichenden Schutz dastehen.

Der Trend der Ehescheidung hat seit 1950 kontinuierlich zugenommen und so sind mittlerweile nur noch knapp 50 Prozent aller Eheleute miteinander verheiratet. Wer sich scheiden lässt, muss eine Menge regeln. Da hilft es auch nicht, wenn man am liebsten die ersten paar Wochen die Decke über den Kopf ziehen möchte. So ist nicht nur der gemeinsamen Hausrat wieder zu trennen und die Versorgung der Kinder durch beide Elternteile sicher zu stellen, auch Versicherungen müssen neu geordnet werden. So haben viele während ihrer Ehe Partner-Policen abgeschlossen und diese gilt es jetzt neu zu ordnen. Nur wer seine Finanzen im Überblick hat, kann sich zumindest in der Hinsicht entspannt zurück lehnen. Denn ohne finanzielle Regelung kann man unter Umständen auf einmal ohne Versicherungsschutz dastehen. So gelten gemeinsame Versicherungspolicen dann nach der Scheidung nur noch für denjenigen, der sie auch abgeschlossen hat, wie es zum Beispiel bei der Haftpflicht- oder der Rechtsschutzversicherung der Fall ist. Aber auch bei der Hausratversicherung muss bedacht werden, dass diese ja nur für den in der Wohnung befindlichen Hausrat gilt. Deshalb muss der Partner, der sich eine neue Wohnung einrichtet wieder entsprechend absichern. Aber auch derjenige der in der Wohnung bleibt, muss die Versicherungspolice überprüfen. Denn nun hat sich aller Wahrscheinlichkeit nach, der Wert und die Menge des Hausrates verändert und dementsprechend muss sich auch die Versicherungssumme ändern.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung verhält es sich ähnlich, denn drei Monate nach Scheidungstermin erlischt der Schutz der Familienversicherung. Also muss sich der Familienversicherte um eine neue Krankenversicherung kümmern.
Bei der Lebensversicherung ist immer noch der begünstigt, der auch als Begünstigter in der Police steht. Wenn dies nicht geändert wird, kann das durchaus immer noch der Ex-Mann bzw. die Ex-Frau sein.
Daneben muss bedacht werden, das in Deutschland das Prinzip der Zugewinnergemeinschaft herrscht. Das bedeutet, wenn keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, dass im Falle einer Scheidung, der Zugewinn in Zeiten der Ehe hälftig an die ehemalige Eheleute aufgeteilt wird.

Quelle: finance-store.de – 10.03.2010
Link zum Pressebericht: www .finance-store.de/ausbildungsversicherung/welt_der_versicherungen/001745_bei_scheidung_versicherungs-policen_uberprufen.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Post to Twitter Post to Facebook Send Gmail Post to MySpace

Verwandte Artikel:


Geben Sie einen Kommentar ein