Brandenburg (30.07.2009): Behinderte Tochter neun Jahre zu Hause versteckt

In Brandenburg ist ein neuer Fall von Kindesverwahrlosung ans Licht gekommen. Ein arbeitsloses Paar aus der Uckermark soll seine 13-jährige behinderte Tochter neun Jahre zu Hause versteckt, soziale Kontakte unterbunden und auch nicht zur Schule geschickt haben. Anzeichen von Gewalt gegen das Mädchen gebe es aber nicht.

Neuer Fall von Kindesverwahrlosung in Brandenburg: sollen ihre 13-jährige behinderte Tochter neun Jahre zu Hause versteckt und auch nicht zur Schule geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen das Paar aus dem Dorf Lübbenow in der Uckermark wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Misshandlung Schutzbefohlener durch die Isolation, wie Justizsprecher Jürgen Schiermeyer am Mittwoch sagte.

Ein Nachbar hatte die Behörden bereits Mitte Juli informiert, weil das Kind jahrelang nicht im Dorf gesehen worden war. Die geistig und körperlich Behinderte sei in einem verwahrlosten Zustand gewesen, Anzeichen von Gewalt gegen sie gebe es aber nicht, sagte Schiermeyer. Bei den Ermittlungen gehe es darum, ob das Mädchen durch die Art der Behandlung Schäden erlitten habe. „Die Eltern sollen keinerlei soziale Kontakte zugelassen haben“, erklärte er. Hinter Schloss und Riegel eingesperrt hätten sie das Mädchen jedoch nicht.

Der Kreisverwaltung Uckermark zufolge wird das Kind von Ärzten in einer Klinik untersucht. Es solle geklärt werden, ob vor allem die geistige Behinderung durch die Isolation verstärkt worden sei, sagte Sprecherin Ramona Fischer. Sie versicherte, das Jugendamt habe das Mädchen nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort aus der Familie genommen. Die Eltern haben noch zwei normal entwickelte Kinder, bei deren Betreuung es der Staatsanwaltschaft zufolge keine Auffälligkeiten gab.

Seit 2002 schulpflichtig
Das Haus am Dorfrand von Lübbenow, in das die Familie vor neun Jahren aus Berlin gezogen war, machte einen leicht verwahrlosten Eindruck. Nachbarn berichteten, das arbeitslose Paar lebe völlig isoliert. „Man hat sie nur ganz selten gesehen“, sagte Anwohner Manfred Siebert. „Und dann ging es nur ´Guten Tag – Auf Wiedersehen´, das war es.“ Auch die beiden normal entwickelten Kinder hätten kaum Kontakt zu Gleichaltrigen. Anwohner Christian Neuenfeldt ergänzte: „Wir alle wussten gar nicht, dass sie ein drittes Kind hatten.“

Den zuständigen Behörden fiel das Fehlen des seit 2002 schulpflichtigen Mädchens in der Schule offenbar nicht auf. Möglicherweise liege das daran, dass die Grundschulverordnung des Landes erst 2005 verschärft worden sei, erklärte der Brandenburger Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD). Seither müssen Eltern mit ihrem Kind zur Schulanmeldung erscheinen. Andernfalls würden die Eltern zunächst angeschrieben. Reagierten sie nicht, müssten die Schulbehörden sofort das Jugendamt alarmieren, sagte Rupprecht.

Die Verordnung war verschärft worden, nachdem 2004 in Cottbus ein verhungerter Junge in einer Kühltruhe der Eltern gefunden worden war. Er war 2001 im Alter von sechs Jahren an Entkräftung gestorben. Zehn Monate vor seinem Tod hätte er zur Schuleingangsuntersuchung erscheinen müssen. Weder Schul- noch Jugendamt unternahmen damals etwas, obwohl der Junge nie auftauchte. Stattdessen glaubten sie Ausflüchten der Mutter.

Auch in Hamburg wurden die Vorschriften verschärft, nachdem 2005 die bis auf das Skelett abgemagerte siebenjährige Jessica gestorben war. Die Schulbehörde hatte die Eltern vergeblich aufgefordert, die Tochter zur Schule anzumelden. Mitarbeiter der Behörde wurden nicht in die Wohnung gelassen. Auf den Gedanken, das Jugendamt zu informieren, kamen die Beamten nicht. Sie leiteten lediglich ein Bußgeldverfahren ein. Jessicas Eltern sind wegen Mordes durch Unterlassen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Quelle: focus.de – 29.07.09 – gxb/AP
Link zum Pressebericht: www .focus.de/panorama/vermischtes/brandenburg-behinderte-tochter-neun-jahre-zu-hause-versteckt-_aid_421650.html

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