Bad Fallingbostel Jugendamt
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Juli 11th, 2010 um 14:39
Was ist das bitteschön für ein Schriftzug da oben mit dem “Jugendämter” verfasst ist ??? Das ist ein Schriftzug, der aufgrund der NS-Geschichte vornehmlich durch rechts-extreme Gruppierungen genutzt wird und in meinen Augen äußerst unangemessen ist für dieses Portal, wo doch Gleichheit zu den Grundsätzen gehören sollte bei der Unterstützung unseres höchsten Guts: unsere Kinder !!
Juli 13th, 2010 um 13:33
Hallo Frau Verburg, “sollte” ist genau das richtige Wort.
Sie haben Recht, es ist eine altdeutsche Frakturschrift.
Der Schriftzug passt sich eben der momentanen Situation an und spiegelt den Zeitgeist in Sachen Gleichbereichtigung, Freiheit, der Nichtbleichbehandlung beider Eltern der BRD im Jahre 2010 wieder.
Auch wollen wir damit zum Ausdruck bringen dass die BRD in Sachen Technik, Sport, Kultur oben mit spielt jedoch wenn es um Menschenrechte, Menschenwürde, Gleichberechtigung wie etwa das Gemeinsame Sorgerecht geht teilweise die Gesellschaft des 19. Jahrhunderts zum Vorbild hat und somit im europäischen Vergleich Schlusslicht ist.
Juli 13th, 2010 um 19:21
Sehr geehrte Frau Verburg,
die gleichen abstoßenden Empfindungen, wie sie in Ihnen aufsteigen mögen, wenn Sie diesen Schriftzug betrachten, ergreifen mich, wenn ich an die Menschen- Kinder- und Elternverachtenden Vorgehensweisen der Jugendämter und Amtsgerichte in Deutschland denke.
Nur eben wesentlich schlimmer, da es sich dabei nicht um symbolisch verwendete Schriftarten, sondern um reale Verbrechen an genauso realen Kindern und ihren Eltern handelt.
Insofern halte ich die Symbolisierung, welche die Redaktion hier gewählt hat noch für stark ( aber diplomatisch Sinn- u. Wertvoll ) untertrieben.
Trotzdem alles andere als schön.
Deshalb möchte ich Sie hiermit herzlich einladen, alle betroffenen Kinder und ihre Eltern ( also auch meine 6-jährige Tochter, welche seit ihren 3. Lebensjahr verschleppt ist und mich ), sowie die Redaktion dieser Seite darin zu unterstützen, alles dafür zu tun, daß dieser Schriftzug und noch mehr die Inhalte hier, mögl. bald durch erbaulichere ersetzt werden können.
mit feundlichen Grüßen
F. Mahler
August 24th, 2010 um 07:32
Zu 1.)
Man wo leben wir den, das der Schriftzug wichtiger zu sein scheind als “das Wohl des Kindes”
UND DAS HINKT IN D MÄCHTIG!!!
Es wird lieber vom grünen Tischweg geurteilt als sich tatsächlich mit den örtlichen gegebheiten zu befassen.
Die Richter haben Narrenfreiheit, da sie nach den Aussagen der Jugendämter urteilen, sind diese falsch, also wie ist dann das Urteil?
Jeder Arzt, der Fehldiagnosen stellt bzw. zum Nachteil des Patienten handeld, macht sich strafbar und wird belangt!!!
Und hier geht es um Kinder, die den Schutz der Ewachsenen brauchen,würde es um die eigenen Kinder gehen, wäre der Einsatz mit Sicherheit ein gaaaaanz anderes,als wenn es nuuuuuuuur um irgend welche fremden Kinder geht!
September 8th, 2010 um 13:49
Ihr (die ersten 2 Vorsprecher, Judith und F.) könnt Probleme haben……
Das ist Geschichte, auch Geschichte kommt in unserer Gegenwart vor, egal wie.
Ich denke nicht das dieses Thema hierher passt.
Geht doch zu Seminaren oder Vorlesungen oder zu den Leuten die sich eurer annehmen
PS:Eigentlich war ich auf der Suche nach den Öffnungszeiten von dem Amt.
Witzige Sache….oder?
September 9th, 2010 um 13:58
Hallo Ronny,
das einzige, was ich sicher aus Deinem Posting herauslesen kann ist, daß Du die Sprechzeiten des für Dich zuständigen JA wissen möchtest.
Solltest Du Dir wirklich sicher sein, daß Du das Risiko eingehen möchtest, welches mit JA-Kontakten grundsätzlich verbunden ist, dann schau doch mal auf die Seiten Deiner Gemeinde oder Stadt.
Da wirst Du einen entsprechenden Link dazu finden.
Was Du hier witzig findest, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich gehe aber davon aus, daß Du diese Äußerung vermutlich nicht auf schwerste Menschenrechtsverbrechen ggü. Kindern und ihren Eltern beziehst.
Solltest Du Stellen kennen, wo Seminare dazu abgehalten werden, oder Leute, die sich derartiger Problematiken annehmen, sei doch bitte so nett und poste hier die Kontaktdaten dazu.
Gruß……F. Mahler
November 12th, 2010 um 20:48
Hallo Ihr Alle,
ich würde Ronny den Tip geben NICHT zum JA zu gehen.
Insbesondere nicht als Mann.
Aus eigener leidiger Erfahrung weiß ich wie das JA (SFA) mit Vätern umgeht die Hilfe suchen und was ein Richter dann daraus macht.
Zum besseren Verständnis:
im März 2009 teilte mir meine Ehemalige mit das Sie auszieht. Meine kleine Tochter d, damals 1Jahr, 3Monate, nimmt Sie selbstverständlich mit.
Zum 01.04.2009 zieht sie mit einem riesen Trara aus. War zwar nicht notwendig, denn ich habe sogar noch beim Umzug usw. geholfen, aber egal. Zu dem Zeitpunkt habe ich dann auch erfahren das ich kein Sorgerecht habe. Meine Ex hatte sich um den ganzenm Papierkram gekümmert und die Anerkennung der Vaterschaft wohl vergessen.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich das erste Mal Kontakt zum JA gesucht. Einfach nur um zu fragen was das Beste für meine Kleine ist. Da meine Ex von mir verlangt hat das ich Termine für den Umgang vorschlagen soll wollte ich auch hierzu Informationen haben. Informationen habe ich nicht erhalten da ich schnell abgewürgt wurde. Zuständig ist Frau S. von der ich keinen Termin erhalten habe. Ich solle doch erstmal abwarten wurde mir gesagt. Ich habe mir dann selbst einen Plan gemacht und meiner Ex vorgeschlagen. Dann habe ich Die Termine, wie vorgeschlagen, wahrgenommen und durchgeführt.
Natürlich haben die Termine meiner Ex nicht gefallen. Sie beschwerte sich das ich die Termine “einfach festgelegt hätte”. Ich erklärte Ihr das ich die Termine gar nicht festlegen kann, da ich kein Sorgerecht habe. Andere Termine hat sie nicht vorgeschlagen also habe ich die Kleine so geholt wie immer.
Dann ging es los das die Termine abgesagt wurden, entweder Schwiegermutter watr da oder die Kleine mußte auf einmal zur Musikschule oder zur Taufe und und und. Darauf hin rief ich erneut bei Frau S. vom JA Soltau an um erneut um Hilfe zu bitten und einen Termin zu bekommen. Leider bekam ich wieder keinen, diesmal mit der Begründung: “ohne Kindesmutter ist das nicht möglich.
Als die Umgangstermine immer wieder verschoben wurden, und vor allem der Psychoterror meiner Ex Überhand nahm rief ich erneut beim JA an und vereinbarte einen Termin, natürlich mit der Kindesmutter.
zu diesem Termin kam es dann im Juni 2010.
Es ging mir darum endlich Ruhe einkehren zu lassen damit ich mal wieder arbeiten kann und nicht ständig Angst haben muß das meine Ex mir wieder einen reinwürgt. Ich habe die Kleine am Anfang 3 mal die Woche gesehen, was ich dann, wegen des Psychoterrors meiner Ex, auf 2mal die Woche reduziert habe. Die Termine wurden trotzdem weiter, ohne Grund, abgesagt.
Ich fuhr mit der Hoffnung zu dem Termin beim JA das hier die Möglichkeit besteht jemanden zu finden der Erfahrung in solchen Sachen hat und vielleicht etwas beruhigend auf meine Ex wirkt. Ich hoffte auf eine vernünftige Lösung die allen Parteien gerecht wird.
Diese Hoffnung war umsonst.
Vor dem Termin wurden zwischen meiner Ex und Frau S. e-mails ausgetauscht bei denen ich nicht gut wegkomme da sie völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Icxh möchte das richtig stellen , was ich aber nicht darf.
Dann wurde ich gefragt wie ich mir den Umgang vorstelle. Ich sagte das ich als Basis gerne jeden 2. Sonntag meine Tochter für min. 4 Stunden sehen will. Alles weitere müße man dann weiterschauen. Aber wenigstens diese 4 Stunden wollte ich als Garantie.
Nun sollten wir die Situation schildern weswegen es denn Probleme gibt.
Ich habe meiner Ex den Vortritt gelassen beim schildern der Situation.
Da hieß es dann auf einmal ich halte die Termine nicht ein und zahle keinen Unterhalt(keinen Termin verpasst, immer Unterhalt gezahlt, pünktlich)und würde sie ständig beleidigen und beschimpfen. Als ich dazwischen geredet hab wurde ich von Frau S. zurechtgewiesen das ich meine Ex doch ausreden lassen soll. Damit hatte sie unbestritten Recht. Als ich dann die Situation schildern wollte kam ich nicht mal dazu einen Satz zu Ende zu sprechen. Entweder meine Ex oder Frau S: fielen mir ins Wort. Wie schon gesagt, ich habe nicht einen Satz zu Bnde bringen können. Dann bin ich, schweinewütend, gegangen.
Da ich diese 4 Stunden als Basis gesehen habe, habe ich zum nächsten WE zu dem ich die Kleine geholt habe meine Ex gefragt ob ich die Kleine Länger sehen darf. Keine Antwort. Das habe ich dreimal wiederholt und dann dazu geschrieben, das wenn sie nicht einsichtig ist und mir die Kleine länger gibt ich keine andere Wahl habe als zum Anwalt zu gehen.
Da wurde Frau S. hellhörig. Ich bekam Post mit der Bitte um einen neuen Termin, meine Ex hatte darum gebeten.
Wozu dieser gut sein sollte weiß ich bis heute nicht. Er war wohl nur dazu da um mir zu zeigen wer hier wem hilft. Ich wurde von Frau S. gefragt was mir einfällt meiner Ex mit nem Anwalt zu drohen und warum ich mich nicht an die vereinbarten Termine halte. Ich sagte nur das ich auch Rechte habe und das ich die Termine einhalte. Ich habe nur immer wieder gefragt ob ich die Kleine länger sehen darf. Eine Antwort auf meine Frage habe ich auch bei diesem Termin nicht erhalten. Ein Angebot zu einer Beratungsstelle(Profamilia o.ä.) wurde von Frau S. nie unterbreitet. Ich frage mich bis heute warum? Denn die Broschüren die beim JA ausliegen empfehlen genau das und sehen hier den JA mitarbeiter als denjenigen der das befördern soll. Hat Frau S. leider nicht getan.
Da ich mit Frau S. absolut nicht klar kam habe ich es gewagt mich über Sie zu beschweren und nach einem anderen Sachbearbeiter zu fragen. Was fällt mir ein mich über eine tadellose Mitarbeiterin des JA zu beschweren wurde mir vom Amtsleiter gesagt und die Möglichkeit eines anderen Sachbearbeiters gibt es nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich mir gespart.
Im Dezember habe ich dann, notgedrungen, erneut bei Faru Seefeld angerufen da meine Ex mir mitgeteilt hat das ich meine Tochter Weihnachten nur sehen kann wenn ich 200 Km weiter in den Osten fahre, da sie Weihnachten bei Ihren Eltern verbringt. Da hätte sie dann am 2. Weihnachtsfeiertag meine Tochter für 4 Stunden zu meiner Schwester, die in der Nähe wohnt, gebracht. Dumm war nur das meine Schwester am 2. Feiertag schon was vor hatte und nicht da war. Dies schilderte ich Frau S., sie sagte nur das das ja schließlich der Jahresurlaub meiner Ex wäre. Das das auch mein Jahresurlaub war ist egal. Also habe ich meine Tochter Weihnachten nicht gesehen.
Ich habe aber immer weiter nach längeren Terminen gefragt. Aber immer wieder keine Antwort erhalten.
Im Januar 2010 bekam ich einen Brief von Frau S., meine Ex bittet die Neuregelung des Umgangs, ich soll mitteilen wie ich mir das vorstelle, sie bespricht das dann mit meiner Ex und teilt mir dann mit was dabei rauskommt. Ich rufe sofort Frau S. an und teile Ihr mit das ich meine Tochter gerne 2mal die Woche Die.&Do für 4 Stunden sehen möchte und alle 2 Wochen von Freitag Nachmitteg bis Sonntag Abend.
Die von Frau S. zugesagte Antwort habe ich bis heute nicht.
Stattdessen kommte eine Antwort per SMS das ich die Kleine am nächsten Sonntag für 8 Stunden sehen darf, kein Wort davon das das jetzt immer so laufen soll, hab ja keine Info vom JA bekommen.
Ich denke, endlich hat das ewige Fragen Erfolg.
Also frage ich weiter aber jetzt nach einer Übernachtung von Sa. auf So.. Wieder keine Antwort.
Im Mai fahre ich am Grundstück meiner Ex vorbei und sehe wie sie mit meiner Tochter aus dem Auto steigt. Ich fahre auf den Hof spiele mit der Kleinen eine Stunde und gehe wieder. Kein Kommentar meiner Ex(wir sprechen nicht miteinander, nur schriftlich) alles ist gut, denke ich. Ich schreibe meiner Ex eine Sms in der ich ankündige die Kleine Mittwochs morgens abzuholen, Uhrzeit und so weiter. Ich bekomme keine Antwort, was ich gewohnt bin, und fahre dann da hin. Die Rolläden sind runter bis auf den Boden, ich klingel. Ich fahre 4mal so dort hin und klingle ganz normal. Mir wird nicht geöffnet also lass ich es nach dem 4. Versuch.
Am nächsten Tag habe ich eine Anzeige und eine einstweilige Anordnung auf dem Tisch die besagt das ich mich dem Grundstück und meiner Ex nicht bis auf 50m nähern darf. Die Anzeige war wegen Stalking. Zur Begründung der Anordnung heißt es das ich meiner Ex nachstelle und Sie belästige und Sie mir verboten hätte das Grundstück zu betreten. Hat Sie aber nicht gemacht und ich habe ihr auch nicht nachgestellt. Das ist auch belegbar da zwischen meiner Ex und mir nur Kommunikation über Sms oder Mail stattgefunden hat, seit Juni 2009. Das interessiert den Richter aber nicht im geringsten. Meine Ex konnte ja alles glaubhaft darstellen.
Die mails oder Sms interessieren keinen. Angehört wird man(n) auch nicht, es wird angeordnet, ist ja alles glaubhaft.
JETZT habe auch ich begriffen es geht nicht ohne Anwalt.
Der rät mir schnellst möglich das Umgangsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Der Antrag wird gestellt.
Ich bekomme wieder ein Schreiben vom JA, in dem Frau S. einen Termin festlegt bei dem sie meine Wohnung auf Kindestauglichkeit prüfen will.
Ich habe etwas dagegen das diese Frau meine Wohnung betritt und die Begutachtung durchführt da ich keine faire Beurteilung erwarte. Ich frage eine Ihrer Kolleginnen ob es die Möglichkeit gibt eine neue Sachbearbeiterin zu bekommen, wenn es nicht geht muß dann aber trotzdem Frau S. kommen, sie verweist mich an den Vorgesetzten Herrn W.. Dieser hat wieder eine tadellose Mitarbeiterin und sieht wieder keine Veranlassung dazu zu tauschen. Am Ende des Gsprächs werde ich von ihm gefragt ob ich die Begutachtung durchführen lasse. Ich sage mit Zähneknirschen JA.
Zu dem Termin erscheint Frau S. nicht. Ich rufe an und frage nach warum nicht und wann ein Ersatztermin stattfinden kann.
Frau S. sagt das sie unter den gegebenen Umständen keine Begutachtung durchführt, ich habe mich ja über sie beschwert.
Vor der Verhandlung bekomme ich dann die Stellungnahme von Frau S..
Hierin heißt es dann ich habe die Begutachtung der Wohnung verweigert.
Die Verhandlung findet statt.
Das Gutachten ist ausschlaggebend dafür das alles so bleibt wie es ist.
Der Richter spricht die einsweilige Anordnung an und sagt”naja das hat ja nichts mit dem Umgang zu tun.” Im Urteil nimmt dies aber den größten Abschnitt ein. Wenigstens weiß ich jetzt das ein Richter 500-700 solche Fälle wie mich verhandelt und dafür nur 5000,-€ im Monat erhält und das ich sehr exaltiert bin.
Lest das Urteil am besten selbst:
Die Beteiligten sind nicht miteinander verheiratet. Aus ihrer Beziehung ist die am 09.12.2007 geborene Emmely Aurora hervorgegangen, die bei der Antragsgegnerin lebt. Diese trennt sich vom Antragsteller im April 2009.Weil der Antagsteller ihr nachstellte, erwirkte sie beim Familiengericht Soltau im Verfahren AZ usw. eine einstweilige Anordnung dahin, dass dem Antragsteller mit Verfügung vom 24.03.2010 mit Wirksamkeit bis 30.06.2010 verboten wurde, die Wohnung der Antragsgegnerin zu betreten, sich ihrem Hausgrundstück bis auf 50m zu nähern und bestimmte Orte, vor allemden Arbeitsplatz der Antragsgegnerin zu meiden und schließlich keinerlei Verbindungen durch Fernkommunikationsmittel zu ihr aufzunehmen. Im August 2010 vereinbarten die Beteiligetn, das der Umgang alle 2 Wochen sonntags von 10-18 Uhr stattfindet und das Kind vor dem Hausgrundstück der Antragsgegnerin abgeholt und dorthin wieder zurückgebracht wird.
Das Kreisjugendamt hat die persönlichen Verhältnisse der beteiligetn geprüft, hat jedoch wegen der Verweigerungshaltung des Antragstellers dessen Wohnung nicht besichtigen können.
Auf den ausführlichen Bericht von Frau S. wird Bezug genommen.
Weil eine großzügige Umgangsregelung im Erörterungstermin sogar mit Übernachtung des Kindes ab Dezember 2010 am Widerstand des Antragstellers und Kindesvaters scheiterte, war das Gericht gehalten, den Umgang durch Beschluß zu regeln. Das führte dazu, dass der Umgang z.Zt. nur alle 14 Tage an einem Sonntag durchgeführt werden kann. Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Das Gericht schließt sich der Auffassung der Kindesmutter und des Kreisjugendamtes an, dass ein Umgang für 8 Stunden alle 2 Wochen unter Berücksichtigung des Kindesalters ausreicht. In 8 Stunden kann der Antragsteller mit dem Kind viel unternehmen. Da der Umgang alle 14 Tage stattfindet, findet keine Entfremdung statt. Durch einen 8-stündigen Umgang erlebt das Kind derart viel, dass es sich 2 Wochen später wieder gerne an den Umgang mit dem kindesvater erinnert. Insofern hält das Gericht einen Umgang an 2 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils für 8 Stunden für zuviel und nicht kindgerecht. Aus dem selben Grunde war auch der Antrag des Kindesvaters, ihm einmal wöchentlich mittwochs weiteren Umgang zu gewähren, abzulehnen.
Das ist doch mal ein gerechtes Urteil.
Ach ja, das großzügige Angebot mit Übernachtung hieß das ich die Kleine Samstags von 10-17 Uhr hole und Sonntags von 10-18 Uhr. Das bis Dezember und dann hätten meine Ex und Frau S. entschieden ob ich in der Lage bin das Kind über Nacht zu behalten. Wie die Entscheidung ausgefallen wäre könnt Ihr Euch denken.
Also viel Spass beim Jugendamt. Da wird Euch gehelft.
Ich habe jetzt für mich beschlossen die Kleine nie wieder zu holen. Angeblich soll ich ja der Vater sein. Für mich ist ein Vater aber mehr als alle zwei Wochen den Pausenclown zu machen und Unterhalt zu zahlen. Meine Kleine ist mir mitlerweile fremd, ihre Mutter ist psychisch krank und hat jetzt einen Alkoholiker als Lebensgefährten. Ich schaue mir nicht alle 2 Wochen an was die aus meiner Tochter machen, ohne die Möglichkeit einen positiven Ausgleich für die Kleine zu schaffen.
Ich finde die Schrift im Übrigen absolut passend. Denn auf dem JA herrscht schließlich auch Rassismus. Menschen werden eingeteilt in Klassen. 1. Klasse: Mütter
2. Klasse: Väter mit Trauschein
3. Klasse: Väter ohne Trauschein
Liebe Grüße
Euer
Fu
Januar 27th, 2012 um 09:59
hi,
wer hat erfahrungen mit dem jugendamt soltau ?
b.z.w. weiß etwas!
bitte meldet euch: klaus.reinecke@hotmail.de
liebe grüße
Klaus Reinecke
März 5th, 2012 um 00:03
hallo,
wer hat erfahrungen mit dem jugendamt soltau ?
b.z.w. weiß etwas!
bitte meldet euch: klaus.reinecke@hotmail.de
liebe grüße
Klaus Reinecke