Nordrhein-W. (23.07.2009): 90.000 Eltern erhalten Post vom Jugendamt
Hinweis auf vorsorgliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder
Bielefeld. Viele tausend Eltern in Nordrhein-Westfalen werden vom 1. August an Post von der “Zentralen Stelle Gesunde Kindheit” in Bielefeld und anschließend auch vom örtlichen Jugendamt bekommen. Anlass ist eine neue Verordnung, die im September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist.
Ausgelöst durch die öffentliche Debatte über spektakuläre Fälle von Kindesmisshandlung hatte die NRW-Landesregierung seinerzeit die “Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen” (UTeilnahmeDatVO) erlassen.
Damit soll erreicht werden, dass Eltern ihre Kinder möglichst lückenlos an Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und möglichen Defiziten in der körperlichen und geistigen Entwicklung teilnehmen lassen. Bislang versäumen etwa zehn Prozent der Eltern die Untersuchungen. Sie sind freiwillig, die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Zuerst kommt Erinnerungsschreiben
Mit einem aufwendigen Datenabgleich ermittelt die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit (ZSGK) nun fortlaufend alle Kinder in NRW, die zwischen 6 und 66 Monate alt sind und keine Teilnahmebescheinigungen für sechs in diesem Altersabschnitt vorgesehene Früherkennungsuntersuchungen vorweisen können. Deren Eltern oder Sorgeberechtigten erhalten zunächst ein Erinnerungsschreiben von der ZSGK. Gehen sie mit ihren Kindern anschließend innerhalb einer kurzen Frist immer noch nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen, werden die örtlich zuständigen Jugendämter informiert.
Martin Heuermann, Leiter der ZSGK, schätzt, dass im Zusammenhang mit der Verordnung vom 1. August an binnen Jahresfrist etwa 90.000 Eltern wegen der Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen angeschrieben werden. Der Bielefelder Uwe Büsching, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sieht in dem Verfahren zwar eine gute Möglichkeit zur Verbesserung der kindlichen Gesundheitsvorsorge. Viele Eltern würden die Briefe aber als “massive Bedrohung” empfinden.
Kein Gernalverdacht
Eine ähnliche Sorge treibt die Jugendämter um. Sie wollen die säumigen Eltern nicht unter Generalverdacht stellen, sondern immer erst das persönliche Gespräch suchen, ehe ein Prüfverfahren zur Kindeswohlgefährdung eingeleitet wird.
Quelle: nw-news.de – 22.07.2009 – VON HUBERTUS GÄRTNER
Link zum Pressebericht: www .nw-news.de/owl/3037904_90.000_Eltern_erhalten_Post_vom_Jugendamt.html
























September 6th, 2009 um 16:30
Ich hoffe, daß Eltern auch das Recht bekommmen auf Krankenkassenkosten zunächst einen Rechtsmediziner aufzusuchen, um dort eine rechtsgültige Bescheinigung zu bekommen, daß die aufgeschlagenen Knie tatsächlich von einem Inlineskateunfall sind oder bei kleinen Kindern von Lauflernversuchen stammt—-daß ein Untergewichst Krankheits/erblich und nicht erziehungsbedingt ist.
Nur so können “Risikofamilien” (=kinderreich, evangelikal oder bibelgläubig, übliche Familienarmut trotz Arbeit, überfüllte Wohnverhältnisse usw) sich zu einem Kinderarzt hintrauen. Ich vermeide Kinderärzte so gut es geht und gehe zu Allgemeinmedizinern, denen ich vertrauen kann.