6 UF 95/09 – Wer gut bezahlten Job aufgibt, muss weiter Unterhalt zahlen

Unterhaltsverpflichtungen vermindern sich nicht, wenn ein gut bezahlter Beruf mutwillig aufgegeben wird. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Vielmehr müsse sich der Betroffene so behandeln lassen, als verdiene er weiterhin gutes Geld, so die Richter (Az.: 6 UF 95/09).

Das verpflichtete damit einen geschiedenen Mann weiterhin nachehelichen an seine Ex-Frau in Höhe von 947 Euro zu bezahlen. Der Mann hatte seine bisherige Tätigkeit aufgegeben und arbeitete nur noch als Hilfskoch. In seiner früheren Tätigkeit hatte er einen Nettoverdienst von gut 4000 Euro erhalten. Das OLG befand, der Unterhaltsanspruch der Ex-Frau sei nach dem früheren Einkommen zu berechnen. Denn der Betroffene habe nicht erklären können, wieso er die gut bezahlte Stelle aufgegeben habe.

Quelle: wa.de – 13.07.10 – dpa
Link zum Pressebericht: www .wa.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/bezahlte-stelle-aufgegeben--bleibt-839194.html

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