5 F 650/07 – Scheidungsverfahren ohne Anhörung

Ein Scheidungsverfahren kann in bestimmten Fällen auch ohne persönliche Anhörung der Parteien vom entschieden werden, wenn das auch ohne die Anhörung eine ausreichend sichere Entscheidungsgrundlage hat, wenn eine Versöhnung nicht zu erwarten und die Trennungszeit zweifelsfrei verstrichen ist.

Das Lüdenscheid hat ein Scheidungsurteil für rechtens beurteilt, obwohl eine der Parteien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht erschienen war. (Urteil v. 19.11.2008, Az.: 5 F 650/07)

Quelle: anwalt.de – 11.08.2009 – anwalt.de Redaktionsteam
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/kurz-und-knapp-steuerrecht--schwerbehindertenrecht-grundstuecksrecht_004719.html

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