5 F 650/07 – Scheidungsverfahren ohne Anhörung
Ein Scheidungsverfahren kann in bestimmten Fällen auch ohne persönliche Anhörung der Parteien vom Gericht entschieden werden, wenn das Gericht auch ohne die Anhörung eine ausreichend sichere Entscheidungsgrundlage hat, wenn eine Versöhnung nicht zu erwarten und die Trennungszeit zweifelsfrei verstrichen ist.
Das Amtsgericht Lüdenscheid hat ein Scheidungsurteil für rechtens beurteilt, obwohl eine der Parteien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vor Gericht erschienen war. (Urteil v. 19.11.2008, Az.: 5 F 650/07)
Quelle: anwalt.de – 11.08.2009 – anwalt.de Redaktionsteam
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