4 UF 130/10 – Heillos zerstrittene Eltern dürfen sich trotzdem gemeinsam sorgen
Auch wenn Eltern “untereinander heillos zerstritten” sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben könnten. Dies wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die “begründete Annahme besteht, dass die Eltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können”. Das Oberlandesgericht Köln: Das Kindeswohl ist hingegen nicht gefährdet, wenn die Eltern die Kinder nicht in ihre Streitigkeiten einbeziehen. (OLG Köln, 4 UF 130/10)
Quelle: anwalt.de – 24.03.2011
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/sorgerecht-heillos-zerstrittene-eltern-duerfen-sich-trotzdem-gemeinsam-sorgen_017377.html























