3 UF 117/09 – Kammergericht Berlin zum nachehelichen Unterhalt wegen Kinderbetreuung

In dem am 23. September 2009 in diesem Forum dargestellten Urteil hatte das Tempelhof-Kreuzberg der geschiedenen, von Frau Rechtsanwältin Hawemann vertretenen Ehefrau nachehelichen zugesprochen und auf Seiten der Frau aufgrund ihrer Betreuung der damals 4 und 10 Jahre alten Kinder eine Erwerbsobliegenheit als Verkäuferin von 20 Wochenstunden für zumutbar und ausreichend erachtet. Die tatsächliche Erwerbstätigkeit lag bei 15 Wochenstunden.

Aufgrund der Berufung des geschiedenen Ehemannes war nun das mit der Angelegenheit befasst. Es bestätigte mit Urteil vom 21. April 2010 das Urteil des Amtsgerichts im Ergebnis und wies die Berufung des Mannes zurück.

Das Kammergericht ist zwar der Meinung, dass keine kindbezogenen Gründe ersichtlich sind, die die Frau an einer Ausweitung ihrer Tätigkeit über 20 Wochenstunden hinaus hindern.

Es hält jedoch eine Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts trotz des überschrittenen 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes aus sogenannten elternbezogenen Gründen für gerechtfertigt und hält aus diesen Gründen die Ehefrau nicht für verpflichtet, mehr als 20 Wochenstunden tätig zu sein.

Eine umfangreichere Erwerbstätigkeit als 20 Wochenstunden würde zu einer überobligationsmäßigen Belastung der Frau führen, da sich selbst bei umfangreicherer Betreuung der Kinder in Kita und Schule bei Rückkehr in den mütterlichen Haushalt ein weiterer Betreuungsbedarf ergibt.

Dabei berücksichtigte das Kammergericht die Gesamtbelastung der Frau durch die Ausübung ihres Berufs einschließlich der nicht unerheblichen Wegezeiten, der Betreuung der Kinder und der Führung des Haushalts.

Da der Mann an seinem erstinstanzlichen Begehren, den Unterhalt notfalls zu befristen, mit der Berufung nicht mehr festhielt, brauchte sich das Kammergericht mit dieser Frage nicht auseinanderzusetzen, und es blieb schon deshalb bei der unbefristeten Bewilligung des Unterhalts.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

(Kammergericht, Urteil vom 21. April 2010, 3 UF 117/09)

Quelle: anwalt.de – 25.05.2010 – Rechtsanwältin Anke Hawemann
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/kammergericht-berlin-zum-nachehelichen-unterhalt-wegen-kinderbetreuung_011272.html

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