2 UF 140/09 – Wochenendbeziehung kostet Ex-Frau den Unterhalt

Eine bloße Wochenendbeziehung mit einem neuen nichtehelichen Lebenspartner kann eine geschiedene Frau den kosten. Das geht aus einem am Dienstag (2. März) bekanntgewordenen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Denn nach dem Richterspruch ist auch in diesen Fällen von einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft des Paares auszugehen, so dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche gegen den Ex-Mann verwirkt hat (Urteil vom 5.2.2010 ­ 2 UF 140/09).

Das hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab einem geschiedenen Ehemann Recht. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, weiterhin für seine Ex- Frau Unterhalt zahlen zu müssen. Zur Begründung verwies er darauf, sie sei zumindest an fast allen Wochenenden mit ihrem neuen Partner zusammen. Ebenso verbringe das Paar Feiertage und Urlaube gemeinsam. Dem hielt die Frau entgegen, man lebe nicht in einer Lebensgemeinschaft, denn schließlich habe sie eine eigene Wohnung.

Das OLG hielt jedoch die Argumentation des Ex-Mannes für stichhaltig. Die Richter machten unmissverständlich deutlich, dass die Ex-Frau und ihr neuer Lebensgefährte nur deshalb getrennte Wohnungen behalten haben, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden.

Quelle: maerkischeallgemeine.de – 02.03.2010 – dpa
Link zum Pressebericht: www .maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11744180/7250027/Wochenendbeziehung-kostet-Ex-Frau-den-Unterhalt.html

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