17 UF 2/09 – Großeltern haben Recht auf Umgang mit dem Enkelkind
Auch wenn ein Vater, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, den Umgang seines Sohnes mit den Großeltern ablehnt, steht diesen ein angemessener regelmäßiger Umgang mit ihrem Enkel zu. So entschied das Kammergericht Berlin am 20. März 2009 (Az: 17 UF 2/09).
Der achtjährige Sohn lebte bei seinem Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Seine Mutter sah der Junge jedes zweite Wochenende. Den Großeltern mütterlicherseits hingegen war es nicht gelungen, ihr eigenes Umgangsrecht durchzusetzen. Gegen die gerichtlich angeordnete Besuchsregelung legte der Vater Beschwerde ein. Er argumentierte, dass der Kontakt zu den Großeltern dem Kind schade, unter anderem, weil diese sich nicht an seine Erziehungsvorgaben hielten.
Die Richter waren anderer Meinung. Sie bestätigten die vorliegende Regelung, nach der der Junge seine Großeltern einmal monatlich für fünf Stunden sehen kann. Die übereinstimmende Schilderung der Familienverhältnisse hat das Gericht überzeugt, dass der regelmäßige Kontakt des Jungen zu seinen Großeltern dem Kindeswohl dienen würde. Das Gesetz sehe nicht nur für den getrennt lebenden Elternteil ein Umgangsrecht vor, sondern auch – in Abstufungen – für andere Bezugspersonen. Bei der Entscheidung über solche Kontakte stehe ausschließlich das Wohl des Kindes im Zentrum. So habe der Vater seine Ablehnung der Grosseltern mütterlicherseits hintanzustellen. Auch müssten die Grosseltern an dem einzigen Nachmittag im Monat, den sie mit ihrem Enkel verbringen würden, keine Erziehungsvorgaben erfüllen und etwa mit dem Enkel Schulaufgaben machen.
(Quelle: ARGE Familienrecht im DAV)
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/grosseltern-haben-recht-auf-umgang-mit-dem-enkelkind_005139.html
























November 24th, 2009 um 17:48
Umgangsrecht Grosseltern:
Beschluss des AG Hamm vom 14.08.2006 Geschäfts-Nr. 31 F 104/06.
Beschluss des AG bestätigt vom OLG Hamm 11.Senat für Familiensachen
Geschäfts-Nr. 11 UF 214/06.
Februar 14th, 2011 um 12:10
Das gilt aber nur für einen Einzelfall hoffe ich.
Juli 10th, 2011 um 23:38
Das ist leider kein Einzelfall und die Gerichte mit den Professionen Jugendamt, Verfahrenspfleger und Gutachter haben in den meistens das Mutterwohl im Auge.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt wird instrumentalisiert, und in den meisten Fällen boykottiert der erziehende Elternteil mit mafiaähnlichen perfiden Methoden den Umgang.
Würden die Familiengerichte und das Jugendamt sofort das Cochemer Modell anbringen, würde dem Kind kaum ein Schaden zugefügt werden. Man sollte aus der Sichtweise des Kindes handeln und das Kind als den Mittelpunkt ansehen. Meistens aber gibt es überlange teure Gerichtsverfahren, und last not least ist das Kind PAS geschädigt.
Am 24.03.2011 wurde bei einer Fachtagung der Kinderkommission des Bayer. Landtages München von Herrn Richter Rudolf festgestellt, dass es vielen Familienrichtern, Jugendämtern, etc an der nötigen Grundlageninformation fehlt.
Unsere Initiative steht für : allen Kindern Mutter, Vater und Großeltern erhalten
entsorgte Eltern und Großeltern
Christa Eber
September 20th, 2011 um 10:36
Auch wir haben das Problem, dass wir unser Enkelkind nicht mehr sehen.
Kindesmutter hat sich von unserem Sohn getrennt. Zu allem Unglück liegt bei der Kindesmutter wohl eine Borderline-Störung vor, so dass
auch keine Hoffnung besteht. Sie will nur zerstören und ihren Hass ausleben. Beim Jugendamt gibt es kaum Hilfe. Wir werden jetzt einen Anwalt einschalten.
Dezember 8th, 2011 um 22:41
Liebe Eltern, liebe Großeltern, liebe Großtanten und liebe Großonkel und sonstige den geschundenen Kindern nahestehenden,
wir haben in unserer Familie leider auch einen traurigen Fall von “Kindesmissachtung”.
Zur gegebenen Zeit werde ich mich (Großonkel)dazu näher aüßern.
Herzliche Grüße
Loh von Beutler
Januar 12th, 2012 um 12:41
Auch bei meiner Tochter ist das so,die Eltern von Vaterseite machen das Leben der Kindeseltern (nach Trennung)ein sehr gutes Verhältnis für Ihren Sohn zu nichte……so wird immer wieder hinterm Rücken des Kindesvaters etwas unternommen bei der Anwältin nur um an den Enkel zukommen .Damit sie später weiter die Kindesltern schlecht machen können vor dem Enkel…und das JA sagt nichts….Tochter möchte auf Grnd vieler Ereignisse den Umgang zu Großeltern verbieten…oder wie würdet Ihr euch verhalten wenn die großmutter zum Enkel sagt,,Wir holen dich da raus”? Das hat ja nicht s mit Umgang zu tun
Januar 27th, 2012 um 19:53
Das Vertrauen zu Deutschen Gerichten ist mir längst verloren gegangen.Bei den Beschlüssen und Verfügungen die dort getroffen werden, glaube ich, die haben die Methoden von Margot Honnecker übernommen( DDR Zwangsadoptionen ). Mancher Richter glaubt, er wäre der liebe Gott. So der Familienrichter R… ,tätig am Bingener Amtsgericht. Dort müsste mal richtig ausgemistet werden.Sowas von arroganz habe ich selten erlebt…Minister schummeln bei ihrer Doktorarbeit und viele Richter sind halt korrupt. Und wenn Rechtsanwälte,wie zum Beispiel Frau G….. , die als CDU Mandatsträgerin im Deutschen Bundestag sitzt und nebenbei eine Anwaltskanzelei führt, ihre Beziehungen spielen lassen, werden Jugendämter, Richter oder auch andere Instanzen hörig.Da entwickeln sich Seilschaften , denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus. Dort gibt man sich halt die Klinke in die Hand. Da werden Entscheidungen zum Kindswohl, wie auch immer getroffen, wie die Dame es gerade für ihre Planspiele im Deutschen Bundestag benötigt. Und dann stellt sie sich noch in ihren Ausschüssen ans Rednerpult und erklärt dem politischen Gegner wie erfolgreich sie gerade wieder mal einen Prozess gewonnen hat und was bei ihr noch alles anhängig ist.
Da wird es mir speiübel. Wenn Familien und Kinderseelen zerstört werden braucht man sich doch hinterher nicht zu wundern, wenn jemand durchdreht. Und sowas nennt sich Christin, karrieregeile Christin. Da schütteln schon die eigenen Parteigenossen in der sogenannten Christlich Demokratischen Union den Kopf.
Januar 28th, 2012 um 00:18
Moin Manuela,
möglw. könnte auch begleiteter Umgang sinnvoll sein.
Der dient ja dazu, Probleme der Bezugsprsonen untereinander, sowie zwischen Bezugsperson und Kind zu ermitteln und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
Gruß………F. Mahler