13 UF 88/11 – Unterhalt: Auch nach einer längeren Ausbildungspause muss der Papa zahlen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass auch dann für die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen haben, wenn sie die Lehre für längere Zeit unterbrochen haben. Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der seiner Tochter die finanzielle Unterstützung verweigerte und vom Land aufgefordert wurde, das gezahlte BAföG (insgesamt mehr als 3.000 €) zurückzahlen. Der Papa stellte sich quer, weil seine Tochter eine vierjährige Pause bei der Ausbildung eingelegt hatte. Darin sah das keinen ausreichenden Grund, die Zahlungen einzustellen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Tochter ihre Ausbildung nach der Unterbrechung zielstrebig fortsetzt. (OLG Koblenz, 13 UF 88/11)

Quelle: valuenet.de – 22.12.2011
Link zum Pressebericht: www .valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1192304

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Ein Kommentar zu “13 UF 88/11 – Unterhalt: Auch nach einer längeren Ausbildungspause muss der Papa zahlen”

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