jugendaemter.com

19.06.2013

12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08 – VGH Stuttgart: Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

Im so genannten Härtefall darf von der Heranziehung zum Kostenbeitrag ganz oder teilweise abgesehen werden

Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. weiterlesen…

Quelle: kostenlose-urteile.de – 02.02.2010

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