12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08 – VGH Stuttgart: Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
Im so genannten Härtefall darf von der Heranziehung zum Kostenbeitrag ganz oder teilweise abgesehen werden
Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. weiterlesen…
Quelle: kostenlose-urteile.de – 02.02.2010





