11 UF 532/09 – Geschiedene Mutter muss sich notfalls eine neue Arbeit suchen
Eine geschiedene Mutter soll ihre Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anpassen oder sich notfalls einen neuen Arbeitsplatz suchen, um ihr Kind ausreichend betreuen zu können.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch kann sie nicht erwarten, dass ihr Ex-Mann nachehelichen Unterhalt in voller Höhe weiterzahlen muss (Az.: 11 UF 532/09).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Unterhaltsklage einer geschiedenen Frau nur teilweise statt. Die Klägerin ist als Altenpflegerin tätig. Nach ihrer Auffassung muss ihr Ex-Mann höheren nachehelichen Unterhalt zahlen, da sie nicht voll erwerbstätig sein könne. Ihr Arbeitgeber biete für Vollzeitkräfte nur Schichtdienst an. Für diese Zeit sei eine Betreuung des gemeinsamen fünfjährigen Kindes nicht sichergestellt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht die Unterhaltsklage in Höhe von rund 380 Euro abgewiesen.
Das Oberlandesgericht billigte der Klägerin nun diesen Unterhalt für gut drei Monate in voller Höhe zu, ließ sich aber ansonsten nicht von ihrer Argumentation überzeugen. Wegen der Betreuung des Kindes sei der Frau zwar keine volle Stelle, wohl aber eine Dreiviertelstelle zumutbar. Dabei müsse sie sich bemühen, die Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anzupassen. Wenn sich dies bei ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht realisieren lasse, müsse sie sich notfalls eine neue Arbeitsstelle suchen.
Quelle: morgenpost.de – 30. Mai 2010 – dpa
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/familie/article1316472/Geschiedene-Mutter-muss-sich-notfalls-eine-neue-Arbeit-suchen.html























