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25.05.2013

10 UF 790/08 – Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes

Wenn ein Kind ausdrücklich und aus nachvollziehbaren Gründen den Umgang mit einem Elternteil verweigert, können die Treffen befristet ausgesetzt werden.

Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az: 10 UF 790/08), wie die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilen. Im verhandelten Fall lebten die Kinder nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter, die in eine andere Stadt gezogen war. Das Sorgerecht war den Eltern größtenteils entzogen und vom Jugendamt übernommen worden. Die 1997 geborene Tochter lehnte den Kontakt mit dem Vater beharrlich und dauerhaft ab. Trotzdem hatte das Familiengericht entschieden, dem Vater an vier Tagen im Jahr einen begleiteten Umgang mit ihr zuzubilligen. Dadurch sollte eine Annäherung zwischen Vater und Kind ermöglicht werden.

Der Vater forderte nun einen sehr viel häufigeren Umgang. Es gebe bereits Anzeichen der Entfremdung zwischen ihm und der Tochter. Die Richter schlossen sich jedoch der psychologischen Sachverständigen an, die für einen Ausschluss des Umgangs für zunächst eineinhalb Jahren plädierte. Zwar habe auch der nicht betreuende Elternteil einen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Allerdings könne davon abgewichen werden, wenn es das Kindswohl erfordere, befand das OLG.

Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen die geistige Reife für eine eigenverantwortliche Entscheidung. Es sei von einer klaren, eigenständigen Willensäußerung auszugehen. Außerdem sei die Ablehnung des Mädchens angesichts des als aggressiv empfundenen Verhaltens des Vaters verständlich. Ein erzwungener Umgang mit ihm würde die psychische Entwicklung des Mädchens erheblich belasten und sei mit seinem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar, so das Gericht.

Quelle: mz-web.de – 12.04.2010
Link zum Pressebericht: www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1268850488083&openMenu=1160644260786,1107786571105&calledPageId=1107786571105&listid=1107786571097

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Ein Kommentar zu “10 UF 790/08 – Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes”

  1. Christian Waschke schrieb:

    Noch vor dem Umzug der Mutter wurde ein Gutachten vom AG Mettman eingeholt in dem die vorherige Sachverständige zum folgendem Ergebnis kam.

    Hier ein Auszug des Forensischen (5000 €) Gutachten:
    Laura und Herr Waschke hätten viel Freunde am Umgang miteinander gezeigt. Es sei eine enge, emotional positive Beziehung zwischen Laura und Herrn Waschke festgestellt worden. Er habe ihr aber Grenzen gesetzt, wenn das notwendig gewesen sei. Insbesondere zu Herrn Waschke zeigt Laura wiederholt körperliche Kontaktaufnahme und Umarmungen. Ferner erscheint “dies war im Rahmen der zeitlich eng umgrenzten Verhaltensbeobachtungen zu erkennen” sie im Haushalt des Herrn Waschke entspannter und kindlicher. Herr Waschke zeigt ebenfalls die Motivation, das Kind Laura Waschke zumindest hälftig in seinem Haushalt zu erziehen. Sein Wunsch, die Erziehung und Versorgung des Kindes Laura auszuüben, wird ebenfalls von einer starken Zuneigung zu dem Kind und den von ihm wahrgenommenen Bedürfnissen des Kindes getragen.

    Schliesslich muss für das Wohl Lauras auch der Umgang mit Herrn Waschke sichergestellt werden, falls Frau K. nach Bayern umziehen möchte. Eine Unterbrechung des Umgangs oder deutlich Verringerung des Umgangs (bisher zwei kompette Tage in der Woche und jedes zweite Wochende von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule)würde das Kindeswohl Lauras beeinträchtigen. Ferner wird empfohlen, die Nachholung ausgefallener Umgangskontakte zu regeln,
    z. B. dass der ausgefallene Umgang jeweils am darauffolgenden Wochenende nachgeholt wird.

    Freya von Romatowski
    Dipl.-Psychologin, Dipl.-Pädagogin
    Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs

    Leider folgte weder das AG Mettmann, AG Cham noch OLG Nürnberg dem Gutachten sondern liessen es zu das das Kind vom Mutter und Stiefvater weiterhin misshandelt(Gehirnwäsche)wurde.

    Der ganze Fall ist auf http://www.väter-für-gerechtigkeit.de nachzulesen.

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