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10 UF 109/10 – Gemeinsame Sorge hat Vorrang vor Alleinsorge, aber …

Gemeinsame Sorge hat Vorrang
Bild: © lightsource / depositphotos.com
Gemeinsame Sorge hat Vorrang
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Und noch eine weitere Entscheidung, die nach der Entscheidung des BVerfG zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder ergangen ist.

Hier hatte der Vater die Alleinsorge und nur hilfsweise die gemeinsame elterliche Sorge für das nichteheliche Kind beantragt.

Das OLG stellt klar, dass zunächst immer zu prüfen sei, ob eine gemeinsame Sorge als für den anderen Elternteil weniger einschneidende Regelung in Betracht kommt. Nur wenn dies negativ beantwortet werde, komme eine Alleinsorge eines Elternteils in Betracht. weiterlesen…

Quelle: beck.de – 27.08.2010 – Hans-Otto Burschel

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5 Kommentare

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  • Guten Abend,
    im Klartext heißt das: wenn ich nicht möchte, das mein EXmann Umgang bekommt, brauche ich nur einen „kleinen“ Streit am köcheln halten und kann mal eben löcker das gesamte Familienrecht aushebeln.
    Kinder sind dem verbliebenen Elternteil auf Gedeih und Verderb angewiesen- Sie können auch die nonverbale „Botschaft“ der Mutter entschlüsseln.
    Zu deutsch- es herscht Faustrecht.
    Der das Kind behält und beeinflußt, bekommt auch noch vom Oberlandesgericht den Bauch gestreichelt, das mutet schon recht seltsam an.
    Mir war diese Tatsache nicht bekannt- ansonsten hätte ich sicher meine Tochter nicht bei der traumatisiserten Kindesmutter gelassen und auch nicht beim Jugendamt um Hife bei der Umgangsrealisierung angeklopft.
    Offensichtlich ist die Praxis, dass ich auf das Wohlwollen meiner Exfrau angewiesen bin, ob mich mit meinem Kind Lebenszeit verbringen kann oder eben nicht.
    Das sollte auch so klar in der Öffentlichkeitv kommuniziert werden.
    Wer’s nicht glaubt, kann sich gern an mich wenden.
    Ich nenne das, Kindesmißbrauch.
    Gern können Interessierte, die Richtlinien der Landesärztekammer Sachsen/Anhalt downloaden- unter Gewalt gegen Kinder, einfach mal schauen.
    Allerdings ist es bessere, wenn die Herren Juristen von der Staatsanwaltschaft ein Hämatom haben, das ist natürlich was handfesteres…
    Das die Folgen der Entfremdung, mit den Folgen eines sexuellen Mißbrauches auf einer Linie stehen, derartige Fachkenntnisse sind vermutlich noch nicht nach Naumburg durchgedrungen.

  • Irgendwas mache ich falsch! Überall wird erklärt, dass die Mütter Recht bekommen und die Väter keine Rechte haben: Wieso ist es dann bei mir genau umgedreht? Ich habe die Füße still zu halten und meinen Sohn gefälligst zu motivieren zu seinem Vater zu gehen, obwohl er dort nur so liebevolle Sätze wie „Du gehst mir aufs Schwein“; oder „du frisst und trinkst uns alles weg“ hört! Bereits im Kindergarten wollte er schon flüchten um nicht zu seinem Vater gehen zu müssen! Das ganze zieht sich jetzt schon seit 8 Jahren und der Vater und seine Frau lassen sich immer wieder neue Spielchen einfallen! Und ich bekomme jedesmal zu hören: „Streiten sie sich nicht mit dem Vater vor dem Kind“ (ich kann nur mit ihm reden wenn er mir das Kind bringt) und „Reden sie ihrem Kind gut zu!“
    Hier frage ich mich: Wie kann ich mein Kind noch schützen????

  • Gibt es denn nicht beim Jugendamt oder vor Gericht die Möglichkeit, das Kind schon aufgrund des Alters zu seiner Meinung bezüglich seines Vaters und zu den Besuchen zu befragen? Die Äußerungen des Erzeugers scheinen ja keineswegs im Sinne des Kindeswohls zu sein, und diese Einstellung bekommt der Kleine ja mit Sicherheit bei Besuchen bei seinem Erzeuger zu spüren.Traurig fürs Kind

  • Ich wird mir mal überlegen, was manche sogenannten Mütter über den Kindsvater und deren Frau schreiben und sich dann auch noch selber antworten… wie peinlich ist das denn!!! Liebe Jacqueline an deiner Stelle würde ich sehr Stark darüber nachdenken warum du kein Recht bekommen hast vom Jugendamt und warum dein Kind sich gegen dich gestellt hat und seit gutem anderthalb Jahren bein Kindsvater wohnt. Du bist nur noch eine Märchenerzählerin und mehr nicht!

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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

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Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.